BIVA e.V.
BIVA-Pflegeschutzbund

Sehr geehrte Damen und Herren,
lesen Sie in dieser Ausgabe

Verbraucherschutz im Pflegeheim – warum?
Beispiel: Minderungen durch den Verbraucher
Plötzliche Kündigung durch Pflegedienst - Was kann ich tun?
LG Köln: Pflegeheim-Entgelterhöhungen ohne Zustimmung unwirksam
G-BA: Einige Corona-Sonderregelungen weiter verlängert
Modellvorhaben für mehr Kompetenzen für Pflegepersonen gestartet
BAGSO-Umfrage zu Erfahrungen ohne Internet von Seniorinnen und Senioren
Menschenrechte im Alter besser schützen
Neues Praxishandbuch für die Gründung von alternativen Wohnprojekten
Niedersachsen: Förderung von Wohnen und Pflege im Alter wird ausgebaut
Pilotprojekt in M-V: Pflegekräfte aus der Ukraine
Thüringen: Projektverlängerung „Märchen und Demenz“
BIVA übernimmt Archiv von Pflegekritiker Claus Fussek
Das besondere Thema

Verbraucherschutz im Pflegeheim – warum?

Die Pflege in Deutschland ist seit mehr als 25 Jahren marktwirtschaftlich organisiert. Angebot und Nachfrage sollten die Qualität und die Quantität der Pflege steuern. Auf der einen Seite steht das Angebot der Pflegeheime und der ambulanten Pflegedienste. Auf der anderen Seite stehen die Menschen mit Pflegebedarf, die diese Dienste nutzen und dafür bezahlen. Sie sind die so genannten Verbraucher. Der marktwirtschaftliche Mechanismus hat für die Anbieter von Pflegedienstleistungen funktioniert. Für die Pflegebedürftigen ist der Ansatz in weiten Teilen gescheitert.
Die BIVA hat sich das Thema auf die Fahne geschrieben und die 11 drängendsten Punkte identifiziert, die verbessert werden müssen. mehr

11 Mängel beim Verbraucherschutz im Pflegeheim

  • Transparente Information und kompetente Beratung bei der Heimauswahl
  • Kein verpflichtendes Angebot zur Streitschlichtung
  • Verbraucher benötigen verlässliche Qualitätsinformationen über Heime
  • Wirkungsvolle Einflussnahme der Verbraucher auf Preise und Qualität
  • Schutz vor starken Preiserhöhungen – kalkulierbare Pflegekosten im Alter
  • Gleiche Preise für gleiche Leistung – unabhängig vom Kostenträger
  • Einflussnahme der Verbraucher auf das Leistungsangebot
  • Pflegemängel: Klarer definieren und Beweislast umkehren
  • Minderungen/Vergütungskürzungen durch den Verbraucher
  • Minderungen/Preisreduktionen durch die Kassen
  • Verbraucherschutz vor Ort durch starke Heimbeiräte
  • Aus unserer Beratungsarbeit

    Plötzliche Kündigung durch Pflegedienst - Was kann ich tun?

    Grundsätzlich hat ein ambulanter Pflegedienst zwei Kündigungsmöglichkeiten: die außerordentliche fristlose Kündigung und die ordentliche Kündigung des Vertrags. Die ordentliche Kündigung kann innerhalb der vereinbarten bzw. der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen erfolgen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur mit Angabe eines wichtigen Grundes möglich und in der Praxis eher selten. Häufiger ist eine ordentliche Kündigung als Folge von bestehenden Unstimmigkeiten. mehr
    Urteile
    BIVA - Urteile

    LG Köln: Pflegeheim-Entgelterhöhungen sind ohne Zustimmung der Betroffenen unwirksam

    Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.05.2022 sind Entgelterhöhungen im Pflegeheim nur dann wirksam, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner der Erhöhung zugestimmt haben. Das wegweisende Verbraucherschutzurteil hat der BIVA-Pflegeschutzbund durch die Klage eines seiner Mitglieder erwirkt. In der Folge erhält die betroffene Bewohnerin die zu Unrecht eingezogenen Erhöhungsbeträge in Höhe von 20.739,87 € zurück.
    Landgericht Köln, Urteil vom 02.05.2022 – Az.: 15 O 350/21 mehr
    Aus der Presse

    G-BA: Einige Corona-Sonderregelungen weiter verlängert

    Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat einige der befristeten Corona-Sonderregelungen bis zum 25. November 2022 verlängert. Demnach können zum Beispiel Krankenhausärztinnen und -ärzte weiter für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Alle Aktualisierten Regelungen gibt es hier

    Modellvorhaben für mehr Kompetenzen für Pflegepersonen gestartet

    Pflegefachpersonen sollen in Zukunft mehr Kompetenzen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten bekommen. Grundlage dafür ist der Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, der zum 1.7.2022 beschlossen wurde. 2023 sollen in allen Bundesländern Erprobungen starten. mehr

    BAGSO-Umfrage zu Erfahrungen ohne Internet von Seniorinnen und Senioren

    Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt. Das ist Thema der Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen. Auch nach guten Lösungen für alternative Angebote zum Internet wird gefragt. alle Infos

    Menschenrechte im Alter besser schützen

    In vielen Ländern dieser Welt werden Menschen ohne soziale Absicherung, ausreichende pflegerische Versorgung oder rechtlichen Schutz vor Gewalt und Missbrauch alt. Ein Kurzdossier der Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns (OEWG-A) der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen gibt einen Überblick über die Entwicklungen rund um die Menschenrechte Älterer auf internationaler Ebene. mehr

    Neues Praxishandbuch für die Gründung von alternativen Wohnprojekten

    Das Praxishandbuch „Leben in Gemeinschaft“ richtet sich an Interessierte, Gründerinnen und Gründer von alternativen Wohnprojekten. Neben konkreten Anleitungen, erprobtem Praxis-Wissen und Anekdoten bietet das Buch Tipps, Tricks und Downloads für die erfolgreiche Verwirklichung des Wohnvorhabens. Interviews mit Fachleuten zu den Themen Gemeinschaftsbildung, Organisation, Finanzierung, Rechtsformen und Architektur runden das Buch ab. mehr

    Niedersachsen: Förderung von Wohnen und Pflege im Alter wird ausgebaut

    Das Land Niedersachsen stellt dem Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ für die Jahre 2022 und 2023 jeweils knapp zwei Millionen Euro zur Verfügung. Bei dem neuen Förderschwerpunkt gehe es um die Frage, wo und wie die Menschen im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit wohnen wollen. Ab sofort kann Förderung für Projekte in 2023 beantragt werden. Alle Infos unter mehr

    Pilotprojekt in M-V: Pflegekräfte aus der Ukraine

    In einem Pilotprojekt will die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern Pflegekräften aus der Ukraine bereits ab dem Sommer eine Tätigkeit als anerkannte Fachkraft ermöglichen. Hintergrund: Die deutsche und die ukrainische Krankenpflege-Ausbildung sind nahezu vergleichbar. Deutsche Sprachkenntnisse sollen dann – entgegen der gängigen Verfahren – zeitgleich mit der Einarbeitung erworben werden. Auch in Sachsen will man einen solchen Versuch starten.

    Thüringen: Projektverlängerung „Märchen und Demenz“

    Die Thüringer Präventionsmaßnahme „Es war einmal… Märchen und Demenz“ wird um ein weiteres Jahr verlängert. Zu den bereits 25 teilnehmenden Pflegeeinrichtungen kommen nun weitere 25 hinzu. In dem Projekt übernehmen professionelle Demenzerzähler vier regelmäßig stattfindende Märchenstunden pro Einrichtung mit dem Ziel, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken, soziale Interaktionen anzuregen und den Pflegealltag der Beschäftigten zu entlasten.
    BIVA-Intern
    Übergabe des Archivs bei Herrn Fussek in München

    BIVA übernimmt Archiv von Pflegekritiker Claus Fussek

    Der BIVA-Pflegeschutzbund übernimmt das Archiv des bekanntesten deutschen Pflegekritikers Claus Fussek gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung. „Wir wollen damit deutlich machen, dass wir den über 30-jährigen Kampf von Claus Fussek im Sinne unserer gemeinsamen Zielsetzung weiterführen“, betont BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger. „Wir werden die Materialen politisch auswerten, die Tausende erschütternde Fälle schlechter Pflege in Altenheimen dokumentieren.“ Mit der Bosch Stiftung ist zudem ein kompetenter Partner beteiligt, der die Inhalte konservieren und für die wissenschaftliche Auswertung zugänglich machen wird. mehr
    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr BIVA-Team

    info@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de | Impressum
    Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V.
    Amtsgericht Bonn | Vereinsregister No. 3939


    Bildnachweise: Urteil: MK-Photo - fotolia.com | Fussek-Archiv: BIVA