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Grundsätzlich hat ein ambulanter Pflegedienst zwei Kündigungsmöglichkeiten: die außerordentliche fristlose Kündigung und die ordentliche Kündigung des Vertrags. Die ordentliche Kündigung kann innerhalb der vereinbarten bzw. der gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen erfolgen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur mit Angabe eines wichtigen Grundes möglich und in der Praxis eher selten. Häufiger ist eine ordentliche Kündigung als Folge von bestehenden Unstimmigkeiten.
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Nach einem Urteil des Landgerichts Köln vom 02.05.2022 sind Entgelterhöhungen im Pflegeheim nur dann wirksam, wenn die Bewohnerinnen und Bewohner der Erhöhung zugestimmt haben. Das wegweisende Verbraucherschutzurteil hat der BIVA-Pflegeschutzbund durch die Klage eines seiner Mitglieder erwirkt. In der Folge erhält die betroffene Bewohnerin die zu Unrecht eingezogenen Erhöhungsbeträge in Höhe von 20.739,87 € zurück. Landgericht Köln, Urteil vom 02.05.2022 – Az.: 15 O 350/21
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Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA hat einige der befristeten Corona-Sonderregelungen bis zum 25. November 2022 verlängert. Demnach können zum Beispiel Krankenhausärztinnen und -ärzte weiter für bis zu 14 Tage häusliche Krankenpflege, spezialisierte ambulante Palliativversorgung, Soziotherapie sowie Hilfs- und Heilmittel verordnen. Alle Aktualisierten Regelungen gibt es
hier
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Pflegefachpersonen sollen in Zukunft mehr Kompetenzen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten bekommen. Grundlage dafür ist der Rahmenvertrag zur Durchführung von Modellvorhaben zur Übertragung ärztlicher Tätigkeiten, der zum 1.7.2022 beschlossen wurde. 2023 sollen in allen Bundesländern Erprobungen starten.
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Niemand soll im Alltag ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt. Das ist Thema der Umfrage „Leben ohne Internet – geht’s noch?“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen. Auch nach guten Lösungen für alternative Angebote zum Internet wird gefragt.
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In vielen Ländern dieser Welt werden Menschen ohne soziale Absicherung, ausreichende pflegerische Versorgung oder rechtlichen Schutz vor Gewalt und Missbrauch alt. Ein Kurzdossier der Offenen Arbeitsgruppe zu Fragen des Alterns (OEWG-A) der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen gibt einen Überblick über die Entwicklungen rund um die Menschenrechte Älterer auf internationaler Ebene.
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Das Praxishandbuch „Leben in Gemeinschaft“ richtet sich an Interessierte, Gründerinnen und Gründer von alternativen Wohnprojekten. Neben konkreten Anleitungen, erprobtem Praxis-Wissen und Anekdoten bietet das Buch Tipps, Tricks und Downloads für die erfolgreiche Verwirklichung des Wohnvorhabens. Interviews mit Fachleuten zu den Themen Gemeinschaftsbildung, Organisation, Finanzierung, Rechtsformen und Architektur runden das Buch ab.
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Das Land Niedersachsen stellt dem Förderprogramm „Wohnen und Pflege im Alter“ für die Jahre 2022 und 2023 jeweils knapp zwei Millionen Euro zur Verfügung. Bei dem neuen Förderschwerpunkt gehe es um die Frage, wo und wie die Menschen im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit wohnen wollen. Ab sofort kann Förderung für Projekte in 2023 beantragt werden. Alle Infos unter
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In einem Pilotprojekt will die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern Pflegekräften aus der Ukraine bereits ab dem Sommer eine Tätigkeit als anerkannte Fachkraft ermöglichen. Hintergrund: Die deutsche und die ukrainische Krankenpflege-Ausbildung sind nahezu vergleichbar. Deutsche Sprachkenntnisse sollen dann – entgegen der gängigen Verfahren – zeitgleich mit der Einarbeitung erworben werden. Auch in Sachsen will man einen solchen Versuch starten.
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Die Thüringer Präventionsmaßnahme „Es war einmal… Märchen und Demenz“ wird um ein weiteres Jahr verlängert. Zu den bereits 25 teilnehmenden Pflegeeinrichtungen kommen nun weitere 25 hinzu. In dem Projekt übernehmen professionelle Demenzerzähler vier regelmäßig stattfindende Märchenstunden pro Einrichtung mit dem Ziel, die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken, soziale Interaktionen anzuregen und den Pflegealltag der Beschäftigten zu entlasten.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund übernimmt das Archiv des bekanntesten deutschen Pflegekritikers Claus Fussek gemeinsam mit der Robert Bosch Stiftung. „Wir wollen damit deutlich machen, dass wir den über 30-jährigen Kampf von Claus Fussek im Sinne unserer gemeinsamen Zielsetzung weiterführen“, betont BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger. „Wir werden die Materialen politisch auswerten, die Tausende erschütternde Fälle schlechter Pflege in Altenheimen dokumentieren.“ Mit der Bosch Stiftung ist zudem ein kompetenter Partner beteiligt, der die Inhalte konservieren und für die wissenschaftliche Auswertung zugänglich machen wird.
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