Pflegeschutzbund e. V.

Verbraucher­schutz im Pflege­heim – warum?

Die Pflege in Deutschland ist seit mehr als 25 Jahren marktwirtschaftlich organisiert. Angebot und Nachfrage sollten die Qualität und die Quantität der Pflege steuern. Auf der einen Seite steht das Angebot der Pflegeheime und der ambulanten Pflegedienste. Auf der anderen Seite stehen die Menschen mit Pflegebedarf, die diese Dienste nutzen und dafür bezahlen. Sie sind die so genannten Verbraucher. Der marktwirtschaftliche Mechanismus hat für die Anbieter von Pflegedienstleistungen funktioniert. Für die Pflegebedürftigen ist der Ansatz in weiten Teilen gescheitert. Insbesondere die Pflegequalität erfüllt vielfacht nicht die Erwartungen der Menschen. Auf den Punkt gebracht: Verbraucherschutz mangelhaft.

Markt­wirtschaft in der Pflege ist problematisch

Marktwirtschaft führt nur dann zu guten Ergebnissen, wenn souveräne, informierte Verbraucher dem Anbieter gegenüberstehen. Da dies im Wirtschaftsleben oft nicht der Fall ist, gibt es für fast alle Bereiche ein breit aufgestelltes Verbraucherschutzrecht. Im Pflegesektor ist dieses Verbraucherschutzrecht bis heute unzureichend. Die meisten alten und/oder pflegebedürftigen Menschen sind in der Regel das Gegenteil von einem souveränen Verbraucher. Sie sind in hohem Maße abhängig von den Anbietern, die ihnen sowohl Pflegeleistungen als auch Wohnraum stellen. Das für sie geltende Verbraucherschutzrecht im Pflegebereich müsste daher sehr viel weiter reichen als für andere Wirtschaftszweige. Zudem treffen aufgrund der demografischen Entwicklung immer mehr alte Menschen auf zu wenige Pflegeplätze. Das schafft Anreize für profitorientierte internationale Konzerne und macht effektiven Verbraucherschutz noch schwieriger.

Sonderfall: Krankenhaus

Es muss darauf hingewiesen werden, dass Pflegeheime grundsätzliche Unterschiede zu Krankenhäusern aufweisen. Marktwirtschaftliche Prinzipien im Krankenhausbereich verursachen ihre eigenen Probleme. Manches ist zwar mit denen im Pflegeheim vergleichbar, aber in der Pflege wiegen sie schwerer, denn der wichtigste Unterschied liegt in der Finanzierung: Im Krankenhaus werden alle Standardkosten durch die Krankenversicherung abgedeckt. Es fällt daher schwer, einen Krankenhauspatienten als Marktteilnehmer oder Verbraucher zu sehen. Im Pflegeheim dagegen sind die Betroffenen selbst Vertragspartner, die auch den größten Anteil der Kosten selbst tragen; das macht sie zu Verbrauchern und Adressaten für den Verbraucherschutz. Darüber hinaus ist ein Krankenhausaufenthalt darauf ausgerichtet, das Haus wieder zu verlassen. Der Pflegeheimbewohner hingegen hat in der Regel keine Rückkehrmöglichkeit in die eigene Häuslichkeit, sondern kann allenfalls in ein anderes Abhängigkeitsverhältnis wechseln.

Schlechte Pflege darf sich nicht lohnen

Der BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert den mangelhaften Verbraucherschutz in der Pflege. Er sieht darin einen wichtigen Grund, dass Heimbewohnerinnen und -bewohner oftmals eine schlechte Leistung für ihr „gutes Geld“ erhalten.
Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen sind als schwache und verletzliche Verbraucher dem Heimbetreiber fast vollständig ausgeliefert. Sie verfügen kaum über Möglichkeiten, sich gegen finanzielle Übervorteilung und/oder schlechte Pflege und Betreuung zu wehren. Der Anbieter kann – anders als in anderen Wirtschaftszweigen – schlechte Leistung anbieten ohne wirtschaftliche Einbußen oder andere Konsequenzen fürchten zu müssen.

Im Gegenteil:
Der BIVA-Pflegeschutzbund sieht im fehlenden Verbraucherschutz sogar wirtschaftliche Anreize für Heimbetreiber, schlechte Leistungen zu verkaufen. Hier müssen zukünftig Gesetzgeber und Institutionen spürbar eingreifen. Es bedarf neben Kontrollen durch unabhängige Aufsichtsbehörden, Sanktionen und Beschwerdestellen auch einen effizienten Verbraucherschutz, der die schwache Position der Bewohnerinnen und Bewohner gegenüber den Heimbetreibern zivilrechtlich stärkt. Es muss für Pflegeanbieter unrentabel werden, schlechte Pflege anzubieten.

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert: Der Verbraucherschutz in der Pflege muss besser werden!

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