Minderungen durch den Verbraucher
- Kürzungen im Leistungsentgelt bei mangelhaften Leistungen finden so gut wie nie statt.
- Verbraucherrechte im Pflegebereich werden nicht wahrgenommen, weil vielfach aufgrund der Abhängigkeit vom Pflegepersonal Angst herrscht.
Bei Schlechtleistung hat der Verbraucher im deutschen Vertragsrecht grundsätzlich ein Minderungsrecht. Bei erwiesenen Mängeln kann er das Leistungsentgelt entsprechend kürzen. Im WBVG, das die vertraglichen Beziehungen zwischen Heimen und Verbrauchern regelt, ist dieses Minderungsrecht sogar für sechs Monate rückwirkend gegeben.
Die Erfahrung zeigt jedoch: Es gibt praktisch keine Minderungsverfahren – trotz über 900.000 Heimbewohnern und zahlreichen Fällen von schlechter Pflege. Der Hauptgrund dürfte, neben der bereits angesprochenen Beweisproblematik und notwendigerweise allgemein gefassten Standards, darin liegen, dass betroffene Verbraucher Angst davor haben, durch Beschwerden unangenehm aufzufallen. Sie befinden sich in einer besonderen Abhängigkeit vom Wohl und Wehe des Personals und nehmen Einschränkungen eher fatalistisch hin. Die wenigen Minderungs-Gerichtsverfahren werden fast ausschließlich durch Angehörige angestrengt, und auch erst nachdem die Bewohner verstorben sind.
Zum Vergleich:
Im Reisemarkt, vom Finanzvolumen etwa gleich groß wie der Pflegemarkt, gibt es laufend Tausende von Minderungsverfahren. Es existiert dort sogar eine „Frankfurter Tabelle“, aus der sich abschätzungsweise die Kürzungsprozentsätze ablesen lassen (z.B. etwa 5-40 % für ein zu lautes Zimmer, 10-20 % für mangelhafte Reinigung des Zimmers). Diese Frankfurter Tabelle von 1994 (!) wird sogar hilfsweise im Pflegebereich zu Rate gezogen, weil entsprechende Urteile fehlen!
Von einer breiten Wahrnehmung der wichtigen Verbraucherrechte wie in anderen Branchen ist die Pflege meilenweit entfernt.
BIVA-Forderungen
- Erleichterte Durchsetzbarkeit von individuellen Minderungen bei Schlechtleistung
- Verstärkte Aufklärung über das Minderungsrecht
- Schutz der Betroffenen vor Repressalien durch die Einrichtung