Pflegeschutzbund e. V.

Streit­schlichtung muss verpflichtend angeboten werden

In der Pflege gibt es ein spezialisiertes Verbraucherschutzgesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Es regelt  alle vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Verbrauchern/Bewohnern und Heimunternehmern – ein sinnvolles Gesetz, auf dem die Heimverträge basieren.

Doch hapert es bei der verbraucherfreundlichen Umsetzung. Die Verträge sind nicht selten über 30 Seiten lang. Der Verbraucher ist im Moment der Unterzeichnung meist überfordert. Für spätere Streitfälle hat der Gesetzgeber eine (freiwillige) Möglichkeit der Streitschlichtung vorgesehen. Fast alle Heime lehnen diese aber ab und erschweren damit eine niedrigschwellige und für die Verbraucher kostenlose neutrale Konfliktlösung.

BIVA-Forderung

  • Verpflichtung der Heime zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren

Das könnte Sie auch interessieren

Mehr zu den Themen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von „Team Wallraff“.
Erfahrung teilen oder kurze Ersteinschätzung bekommen

Pflege braucht Schutz!

Nach dem Bericht von "Team Wallraff"

Erfahrung teilen oder eine kurze Ersteinschätzung erhalten.

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de