Streitschlichtung muss verpflichtend angeboten werden
In der Pflege gibt es ein spezialisiertes Verbraucherschutzgesetz, das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Es regelt alle vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Verbrauchern/Bewohnern und Heimunternehmern – ein sinnvolles Gesetz, auf dem die Heimverträge basieren.
Doch hapert es bei der verbraucherfreundlichen Umsetzung. Die Verträge sind nicht selten über 30 Seiten lang. Der Verbraucher ist im Moment der Unterzeichnung meist überfordert. Für spätere Streitfälle hat der Gesetzgeber eine (freiwillige) Möglichkeit der Streitschlichtung vorgesehen. Fast alle Heime lehnen diese aber ab und erschweren damit eine niedrigschwellige und für die Verbraucher kostenlose neutrale Konfliktlösung.
BIVA-Forderung
- Verpflichtung der Heime zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren