Transparente Information und kompetente Beratung bei der Heimauswahl
Der Verbraucherschutz in der Pflege muss besser werden - Forderung 1/11
- Verbraucher müssen umfassend informiert und aufgeklärt sein, und zwar schon bei der Suche nach einem Heimplatz.
- Doch die Beratungsstruktur ist unübersichtlich, unzureichend und nicht neutral.
- Aus Sicht des Verbraucherschutzes offenbart der Pflegemarkt deutlich sichtbare Mängel im System.
Weitreichende Entscheidung mit hohen Kosten
Beim Einzug in ein Pflegeheim müssen die Menschen eine Entscheidung von großer Tragweite treffen – häufig in großer Eile. Sie ist später nur schwer zu korrigieren und gilt meist für ihr ganzes restliches Leben. Sie hat zudem enorme finanzielle Konsequenzen: bei einem durchschnittlichen Eigenanteil an den Heimkosten von 2.100 € pro Monat (2022) und einer erwarteten Aufenthaltsdauer von ca. 3 Jahren müssen sie Beträge von insgesamt rund 75.000 € aufbringen, die in vielen Fällen die Alterseinkünfte und die Lebenssparleistung übersteigen. Um eine Entscheidung von derartiger Tragweite treffen zu können, müssen sie als Verbraucher umfassend informiert und aufgeklärt sein, eine echte Auswahlmöglichkeit haben und im Zweifelsfall Hilfe erhalten können.
Beratungsangebot oft unzureichend und nicht neutral
Gesetzlich ist geregelt, dass bei einem auftretenden Pflegefall die Pflegekassen die ersten Ansprechpartner sein sollen. Die von ihnen anzubietenden Beratungen sollen nach § 7 Sozialgesetzbuch (SGB) XI verschiedene Kriterien erfüllen: u.a. individuell, unabhängig, zeitnah und wohnortnah. Zudem müssen die Beratungen zentral und auch aufsuchend angeboten werden. Bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags haben die Länder gewisse Freiheiten. Daher gibt es Beratungsstellen und Pflegestützpunkte, die die Kommunen mit den Pflegekassen oder mit Wohlfahrtsverbänden betreiben. In der Folge variiert die Beratungsstruktur in den einzelnen Ländern und Kommunen stark, ist für den Verbraucher unübersichtlich und leider auch häufig quantitativ und qualitativ nicht ausreichend. Ein echtes Einzelfallmanagement, wie es das das Gesetz im Bedarfsfall vorsieht, wird kaum praktiziert.
Die entstehenden Lücken füllen nicht selten private Beratungsfirmen, die sich durch Vermittlungsprovisionen der Heimbetreiber refinanzieren. Das stellt die gesetzlich geforderte unabhängige Beratung in Frage. Dadurch ist das Risiko für falsche Entscheidungen des Verbrauchers aufgrund fehlender Informationen bereits zu diesem frühen Zeitpunkt hoch.
BIVA-Forderungen
- Sicherstellung der unabhängigen Beratungen durch die Pflegekassen
- Flächendeckende, einheitliche Beratungsstruktur mit aufsuchendem Angebot