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Die meisten Menschen möchten im eigenen Zuhause gepflegt werden. Wenn die zeitweise Unterstützung durch Angehörige, den ambulanten Pflegedienst und/oder die Tagespflege nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit der 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Pflege- bzw. Hilfskraft. Auch für Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf, die zuhause bleiben möchten, kann eine so genannte Live-in-Betreuungskraft oder auch Live-in die richtige Lösung sein. Eine solche betreuende Hilfskraft lebt mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist rund um die Uhr – auch nachts – abrufbereit. Das bedeutet, man lebt relativ eng zusammen und es muss ein Gästezimmer oder eine Einliegerwohnung vorhanden sein. Diese Form der Betreuung wird meist von osteuropäischen Frauen ohne Pflegeausbildung geleistet.
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Da die meisten Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit gerne in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten, ist Betreuung durch eine im Haushalt lebende Hilfskraft beliebt. Diese Betreuungsform durch meist ausländische Kräfte ist unter den Namen 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung bekannt. Da diese Personen mit im Haushalt leben, werden sie auch mit einem englischen Begriff als „Live-ins“ bezeichnet. Trotz aller Vorteile bringt eine solche Rundumbetreuung auch verschiedene Probleme mit sich: An erster Stelle sind Verständigungsschwierigkeiten durch fehlende Sprachkenntnisse zu nennen, die sich im täglichen Umgang und auch bei Vertragsangelegenheiten negativ auswirken. Dazu kommen vertragliche und finanzielle Schwierigkeiten, weil man sich bei Beschäftigung einer ausländischen Hilfskraft in einer rechtlichen Grauzone bewegt.
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Zum neuen Jahr gibt es einige Veränderungen in der Pflege auf der Grundlage des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) vom Juli 2021. Eine große Pflegereform wurde zwar leider nicht auf den Weg gebracht, aber immerhin gibt es ein paar Verbesserungen und Erleichterungen bei verschiedenen Pflegeleistungen. Für die Bewohner:innen von Pflegeheimen wird es ab 1. Januar 2022 einen Leistungszuschlag zum Eigenanteil geben, der mit der Dauer des Heimaufenthalts steigt. In der ambulanten Pflege erhöhen sich die Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege. Neu eingeführt wird eine bis zu zehntägige Übergangspflege im Krankenhaus. Außerdem steigen die Leistungsbeträge für Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
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Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass eine Zwangsbehandlung auch bei drohenden irreversiblen Gesundheitsschäden nicht gerechtfertigt ist, wenn diese vom Betroffenen im Zustand der Einsichtsfähigkeit wirksam ausgeschlossen wurde. Der Beschwerdeführer war mit Neuroleptika behandelt worden, obwohl er dies schriftlich untersagt hatte. Er sah hierin eine Verletzung seiner Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.06.2021 – 2 BvR 1866/17 und 2 BvR 1314/18)
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Bei wiederholten unangekündigten Kontrollen einer niedersächsischen Altenpflegeeinrichtung stellte die Heimaufsicht fest, dass Mitarbeitende keine medizinische Maske trugen. Gegen ein festgesetztes Zwangsgeld und die Anordnung der Maskenpflicht rief die Einrichtung das Verwaltungsgericht Hannover unter Berufung auf die Landes-Corona-Verordnung und das Grundgesetz an. Das Verwaltungsgericht Hannover folgte dieser Rechtsauffassung nicht und lehnte den Eilantrag ab. (Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.11.2021 – 15 B 5844/21)
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Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen hat mit dem GERAS-Preis 2021 drei Altenpflegeeinrichtungen ausgezeichnet, weil sie Selbstbestimmung, Teilhabe und soziales Miteinander der Bewohnerschaft in der Corona-Pandemie besonders gefördert haben. Die Jury unter Beteiligung des BIVA-Pflegeschutzbundes entschied sich für Pflegeeinrichtungen in Dorum, Sundern und Braunschweig.
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Führende Dienstleister der Pflegebranche haben sich zum Bündnis „Rundum Pflege“ zusammengeschlossen. Das gemeinsame Ziel: Hilfe- und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige bedarfsgerecht über Möglichkeiten und Angebote der Pflege aufzuklären und zu beraten. Dazu steht ein breites Netzwerk von Expert:innen zur Verfügung, die bei der Planung und Umsetzung der Pflege inklusive bürokratischer Aufgaben und Beantragung von Zuschüssen unterstützen.
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Ärmere Menschen werden laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) häufiger und früher pflegebedürftig als Gutverdiener. Armutsgefährdete Männer sind demnach im Durchschnitt knapp sechs Jahre früher auf Pflege angewiesen als Besserverdiener; bei Frauen beträgt der Unterschied rund dreieinhalb Jahre.
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In einem 10-Punkte-Forderungspapier stellt der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) Eckpunkte für eine Weiterentwicklung der Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen vor und benennt Aufgaben für die politisch Verantwortlichen in der 20. Legislaturperiode.
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Seit dem 1. Dezember 2011 gibt es das bundesweite Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Es bietet interessierten Angehörigen Informationen zu häuslicher Pflege, gesetzlichen Leistungen und Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf. 2020, im Jahr der Corona-Pandemie, stieg die Zahl der Anrufe um 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Erreichbar ist das bundesweite Pflegetelefon unter 030/20 17 91 31 oder info@wege-zur-pflege.de
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Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen beklagt erhebliche Unter-schiede bei Angeboten der kommunalen Altenhilfe. Nur wenige Kommunen stellten in nennenswertem Umfang Teilhabestrukturen für Menschen ab 60 Jahren bereit, erklärte der Senioren-Verband. Er verwies dabei auf eine Erhebung in 33 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
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Die Landesinitiative Neue Nachbarschaften in Rheinland-Pfalz hat seit Mai 2021 70 Lese-Botschafter:innen ausgebildet. Diese erhielten nun mit der Online-Fortbildung „Leseangebote für Menschen mit Demenz“ spezielles Know-how über die Zielgruppe und zum Projektmanagement eines Leseangebots. Die Botschafter:innen planen in Neuwied Vorleseeinheiten in Pflegeheimen und ein Lese- und Erzählcafé im Mehrgenerationenhaus.
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Sonja Ernst ist freie Journalistin im Bereich Hörfunk und macht für die Sendung „Wissen“ von SWR2 einen 30-minütigen Beitrag über die Folgen der pandemiebedingten Einschränkungen in Pflegeheimen. Der Beitrag ist für März 2022 geplant und soll u.a. folgende Fragen beleuchten:
Wie haben Sie die vergangenen Monate erlebt? Was waren die größten Schwierigkeiten? Was waren besonders prägende Momente? Welche Lösungen haben Sie vielleicht für sich gefunden mit der Situation umzugehen?
Falls Sie Interesse haben, würde Frau Ernst zunächst mit Ihnen telefonieren und auch gerne Ihre Fragen beantworten. Sie erreichen Sie unter:
Tel.: 0221-204 709 10
info@soernst.net
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