Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund erfährt aktuell bundesweit von pauschalen Besuchsverboten in Pflegeheimen wegen Infektionen wie dem Norovirus. Dabei reichen bei dieser ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung die altbekannten Hygienemaßnahmen aus.
„Das ist erneut eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheitsrechte von Heimbewohnerinnen und -bewohnern, die sofort aufhören muss“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Er fordert einen vernünftigen und professionellen Umgang mit der Gefahr statt übertriebener Vorsicht. „Gerade zu Weihnachten müssen Besuche im Pflegeheim möglich sein, um eine erneute vollständige soziale Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner zu verhindern.“ Die BIVA-Rechtsberatung bietet Betroffenen Unterstützung dabei an, die Heimaufsichten zu informieren oder gegebenenfalls zu klagen.Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden und werden die Freiheitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen eingeschränkt. Aktuell erreichen den BIVA-Pflegeschutzbund wieder verstärkt Anfragen von Betroffenen wegen unzulässiger Besuchsbeschränkungen, -verboten und Quarantäneanordnungen. Aber damit nicht genug: Derzeit verhängen Heimleitungen auch absolute Besuchsverbote wegen z.B. Infektionen mit dem Norovirus, obwohl es dafür allseits bekannte Hygienemaßnahmen gibt. „In der Vergangenheit haben Zimmerisolationen einzelner Betroffener und Hygienemaßnahmen auch ausgereicht“, stellt Stegger klar. „Das steht in keinem Verhältnis! Offenbar hat die Corona-Krise Grundrechtseinschränkungen und Bevormundung von Heimbewohnern salonfähig gemacht. Dagegen wehrt sich der BIVA-Pflegeschutzbund mit aller Kraft.“