Probleme bei der 24-Stunden-Betreuung
Da die meisten Menschen auch bei Pflegebedürftigkeit gerne in ihrem gewohnten Umfeld bleiben möchten, ist Betreuung durch eine im Haushalt lebende Hilfskraft beliebt. Diese Betreuungsform durch meist ausländische Kräfte ist unter den Namen 24-Stunden-Pflege oder 24-Stunden-Betreuung bekannt. Da diese Personen mit im Haushalt leben, werden sie auch mit einem englischen Begriff als „Live-ins“ bezeichnet. Trotz aller Vorteile bringt eine solche Rundumbetreuung auch verschiedene Probleme mit sich: An erster Stelle sind Verständigungsschwierigkeiten durch fehlende Sprachkenntnisse zu nennen, die sich im täglichen Umgang und auch bei Vertragsangelegenheiten negativ auswirken. Dazu kommen vertragliche und finanzielle Schwierigkeiten, weil man sich bei Beschäftigung einer ausländischen Hilfskraft in einer rechtlichen Grauzone bewegt.
Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen von 24-Stunden-Betreuung
Pflegebedürftige, die eine Betreuungsperson aufnehmen möchten, sehen sich mit der Rechtsform des Beschäftigungsverhältnisses konfrontiert und sind oft überfordert. Es gibt drei Modelle: das Entsende-Modell, das Selbstständigen- und das Arbeitgeber-Modell (s. genauer hier). Die Ausrichtung des Vertrags je nach Modell zieht verschiedene Folgen, wie z.B. die Abgabepflicht von Sozialversicherungsbeiträgen, nach sich. Dieser Tatsache sind sich die pflegebedürftigen Auftraggeber:innen häufig gar nicht bewusst, sodass die Gefahr der Förderung von Schwarzarbeit besteht.
Urteil des BAG: Mindestlohn für ausländische Betreuungskräfte
Im Juni 2021 hat das Bundesarbeitsgericht ein grundlegendes Urteil gefällt, das größere Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen haben könnte. Das Gericht urteilte, dass ausländische Betreuungskräfte einen Anspruch auf Mindestlohn und die Anerkennung von Bereitschaftszeiten haben. Allerdings haben sie diesen Anspruch gegenüber ihren Agenturen, sodass bislang noch keine großen Auswirkungen bekannt sind. Die „Zwischenvermittlung“ durch deutsche Agenturen beim Entsendemodell, der preiswertesten Variante, könnte aber z.B. künftig wegfallen. Dann wären die pflegebetroffenen Menschen ausschließlich mit ausländischen Vertragspartnern konfrontiert, was sicherlich zu weiterer Überforderung führen würde. Zudem ist denkbar, dass die Form der Betreuung teurer wird und/oder dass der ohnehin große Schwarzmarkt illegal Beschäftigter weiter anwächst.
Weitere Probleme bei der Umsetzung und fehlende Mindeststandards
Weiterhin problematisch ist, dass die Auftraggeber:innen keine objektive rechtliche Aufklärung zum Vertrag erhalten, sondern nur durch die Anbieter, die ein Eigeninteresse haben. Auch die unterschiedlichen Rechtssysteme im Herkunftsland des Live-in und am Einsatzort sowie die Vereinbarung von Verträgen nach ausländischem Recht bringen einige Stolpersteine mit sich.
Zudem fehlt es im Bereich des Einsatzes ausländischer, nicht in Deutschland zugelassener Betreuungskräfte an festgelegten verbindlichen Mindestinhalten für Verträge sowie Mindeststandards für die Durchführung. Denn: die eingesetzten Kräfte leisten keine professionelle Pflege, sondern informelle Betreuung, und dürfen etwa Behandlungspflege gar nicht leisten. Die Pflegeversicherung enthält dazu keine expliziten Regelungen, auch nicht zur Finanzierung. Insofern gibt es auch auf ordnungsrechtlicher Ebene keine Kontrollmöglichkeiten zur Wahrung der Qualität.
Auch bei der Erfüllung der Verträge gibt es immer wieder Probleme. Klassische Beispiele sind die Weisungsbefugnis oder Einsatz- und Bereitschaftszeiten, aber auch Störungen des Vertrauensverhältnisses oder Miteinanders bedingt durch die räumliche Enge. Nicht selten treten Betreuungspersonen aufgrund von Konflikten überstürzt die Heimreise an, so dass die betreute Person oftmals vorübergehend unversorgt ist.
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Kosten und Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung
Das deutsche Pflegeversicherungssystem kennt nur zwei Arten der pflegerischen Versorgung: die ambulante Versorgung in der eigenen Häuslichkeit und die stationäre Versorgung in einer Einrichtung. Erfolgt die pflegerische Versorgung ambulant zuhause nur durch informell Pflegende, steht den Betroffenen lediglich der Entlastungsbetrag von derzeit 125 Euro monatlich und das Pflegegeld zu. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad, derzeit also maximal 901 Euro monatlich. Da eine Live-in-Betreuungskraft je nach Anstellungsmodell mindestens 2000 Euro pro Monat kostet, zahlen Betroffene also den Löwenanteil aus der eigenen Tasche. Spätestens seit dem BAG-Urteil vom Juni 2021 ist die Versorgung durch Live-ins also eine kostspielige Lösung.
Handlungsbedarf 24-Stunden-Betreuung
Da viele pflegebedürftige Menschen eine Versorgung zuhause durch Betreuungskräfte wünschen, sind kurzfristige Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Finanzierung notwendig. Langfristig braucht es aber auch Alternativen und Innovationen, etwa von Seiten der Kommunen. Auch die Schaffung neuer Professionen wäre hilfreich, um einerseits die Daseinsvorsorge flächendeckend sicherzustellen und andererseits Ausbeutung von Hilfskräften zu vermeiden.