Pflegeschutzbund e. V.

Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?

Das Wichtigste in Kürze

  • 24-Stunden-Kräfte oder auch Live-ins übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Grundpflege und Betreuung
  • Sie sind keine Pflegefachkräfte, sondern informelle Betreuungskräfte
  • Es gibt drei Modelle für die Anstellung einer Betreuungskraft
  • Für die Finanzierung leistet die Pflegeversicherung nur Pflegegeld, weil es sich nicht um professionelle Pflege handelt. Die Höhe ist abhängig vom Pflegegrad.

Die meisten Menschen möchten im eigenen Zuhause gepflegt werden. Wenn die zeitweise Unterstützung durch Angehörige, den ambulanten Pflegedienst und/oder die Tagespflege nicht ausreicht, gibt es die Möglichkeit der 24-Stunden-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Pflege- bzw. Hilfskraft. Auch für Menschen mit besonders hohem Pflegebedarf, die zuhause bleiben möchten, kann eine so genannte Live-in-Betreuungskraft oder auch Live-in die richtige Lösung sein. Eine solche betreuende Hilfskraft lebt mit im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist rund um die Uhr – auch nachts – abrufbereit. Das bedeutet, man lebt relativ eng zusammen und es muss ein Gästezimmer oder eine Einliegerwohnung vorhanden sein. Aus Kostengründen wird diese Form der Betreuung meist von osteuropäischen Frauen geleistet, die keine ausgebildeten Pflegekräfte sind. Statt Pflegekraft spricht man also richtiger von einer häuslichen Betreuungskraft.

Das leistet eine 24-Stunden-Betreuungskraft

24-Stunden-Betreuungskräfte sind in der Regel keine Pflegefachkräfte. Sie führen den Haushalt, unterstützen bei der Körperpflege und betreuen die Betroffenen, indem sie sich mit ihnen unterhalten, beschäftigen und auch zum Spaziergang oder Arzt begleiten.
Ihre Aufgaben sind also:

  • Hauswirtschaftliche Tätigkeiten (Kochen, Putzen, Einkaufen, Waschen, Aufräumen usw.)
  • Grundpflege (Körperpflege, Toilettengang, An- und Ausziehen, Essen usw.)
  • Betreuung (Alltagsgestaltung, Unterhaltung, Beschäftigung, soziale Kontakte pflegen usw.)

Wichtig: Alle Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege wie etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Blutzuckermessung dürfen Betreuungskräfte nicht übernehmen.

Sind solche Maßnahmen erforderlich, müssen sie vom Arzt verschrieben und von Pflegefachkräften eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt werden.

Formales und Rechtliches bei der 24-Stunden-Betreuung

Laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. Juni 2021 gilt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro (Juli 2021) auch für die häuslichen Betreuungskräfte, die aus anderen EU-Staaten zum Arbeiten nach Deutschland kommen, und zwar auch für die Bereitschaftszeiten.

Spätestens nach diesem Urteil ist klar, dass die 24-Stunden-Betreuung eine kostspielige Lösung ist. Für die Anstellung einer ausländischen Hilfskraft gibt es drei Modelle:

  1. Entsendemodell

Sie als Angehörige/r des Pflegebedürftigen treten als Auftraggeber auf, indem sie über eine deutsche Vermittlungsagentur eine 24-Stunden-Betreuung engagieren. Die Abwicklung und Kommunikation läuft über die Vermittlungsagentur. Der „Entsender“, also zum Beispiel ein ausländischer Pflegedienst, sorgt für Versicherung, Steuern und Sozialabgaben der Betreuungsperson. Sie zahlen einen vertraglich festgelegten monatlichen Betrag an die deutsche Agentur oder das Unternehmen im Ausland, das wiederum die Betreuungskraft entlohnt.

  1. Beauftragung eines selbstständigen Gewerbetreibenden

Sie beauftragen für die pflegebedürftige Person eine selbstständige osteuropäische Betreuungsperson – mit oder ohne Unterstützung einer Agentur. Allerdings droht hier Scheinselbstständigkeit, weil die 24-Stunden-Betreuung nur schwer mit den Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit vereinbar ist. Es kann auch passieren, dass Sie als Arbeitgeber betrachtet werden und als solcher Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen müssen.

DIN SPEC 33454: Normierte Qualität für die 24 Stunden-Betreuung

Damit Senioren gut gepflegt und Betreuungskräfte fair behandelt werden, hat ein Expertengremium aus Verbraucherschützern, Pflegewissenschaftlern, qualitätsorientierten Vermittlern und Juristen über anderthalb Jahre hinweg strenge Vorgaben entwickelt. Auch der BIVA-Pflegeschutzbund war an seiner Entstehung beteiligt. Seit Februar 2021 gibt es die „DIN SPEC 33454“. Sie legt Kriterien für faire Arbeitsbedingungen, eine hohe Versorgungsqualität und kundenfreundliche Verträge fest.

  1. Anstellung als Arbeitgeber

Sie selbst sind der Arbeitgeber der Pflegekraft und dafür verantwortlich, dass diese nach deutschem Arbeitsrecht angestellt ist und alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen erhält. Diese sind: geregelte Arbeitszeiten, Versicherungsschutz, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Anspruch auf Sozialleistungen, Urlaubsanspruch. Außerdem müssen Sie Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen.

Kosten und Finanzierung der 24-Stunden-Betreuung

Egal welches Modell Sie wählen, die Pflegeversicherung gewährt der pflegebedürftigen Person bei 24-Stunden-Betreuung nur ein Pflegegeld, da keine professionelle Pflege geleistet wird. Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Pflegegrad.
Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung liegen jedoch deutlich höher und variieren je nach Modell:

  1. Beim Entsendemodell sind es mindestens 2200 Euro,
  2. bei der Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft zwischen 2500 und 3500 Euro und
  3. bei der Anstellung als Arbeitgeber mindestens 4500 Euro monatlich.

Aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom Juni 2021 ist mit einer Erhöhung der Kosten zu rechnen, weil seitdem ausländische Betreuungskräfte einen Anspruch auf Mindestlohn und die Anerkennung von Bereitschaftszeiten haben.

Vorteile der 24-Stunden-Betreuung

  • Die pflegebedürftige Person bleibt in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld
  • Die permanente Anwesenheit einer Betreuungskraft beugt Einsamkeit vor und sorgt für Sicherheit im Notfall
  • Angehörige werden entlastet, weil immer jemand vor Ort ist
  • Bei Bedarf kann zusätzlich medizinische Behandlungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen
  • Die Kosten sind in der Regel geringer als bei stationärer Pflege im Heim

Und das ist zu beachten:

  • Wenn eine 24-Stunden-Betreuungskraft eingestellt werden soll, muss ein Gästezimmer oder eine Einliegerwohnung vorhanden sein.
  • Folgende Unterlagen sollte eine 24-Stunden-Hilfskraft vorweisen können:
    • Ärztliches Attest
    • Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen, polizeiliches Führungszeugnis
    • Sozialversicherungsnachweis, Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

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