Die BIVA hat eine neue Homepage! Der Internetauftritt www.biva.de wurde komplett überarbeitet. Die Modernisierung der etwa acht Jahre alten Webseite wurde notwendig, um mit einem zeitgemäßen Design sowie einer Neustrukturierung und Erweiterung der Inhalte für die Zukunft gut aufgestellt zu sein. Am 27.10.2021 war es dann so weit und die Seite wurde live geschaltet.
Das bisherige Themenspektrum, das auch weiterhin für Sie bereit steht, deckt die Themen rund um Pflegeheime ab. Zusätzlich haben wir das Angebot nun um Texte zur ambulanten Pflege und andere Wohnformen erweitert. In den nächsten Wochen und Monaten werden weitere Artikel veröffentlicht. Es lohnt sich daher, die Seite immer mal wieder zu besuchen.
Ab jetzt können Sie sich das gesamte Thema Pflege systematisch erschließen. Sowohl Menschen, die gerade erst mit dem Thema Pflege in Berührung kommen als auch Ratsuchende, die konkrete Antworten auf ihre drängendsten Fragen bekommen wollen, finden auf unserer Homepage hilfreiche Informationen.
Dabei möchten wir Ihnen gerade unsere Einstiegsseiten ans Herz legen. Denn vielleicht kennen Sie Menschen, denen ein Überblick über die ersten Schritte helfen kann. Dann freuen wir uns, wenn Sie unsere Seite www.biva.de empfehlen. Ein guter Einstieg in die Pflegethematik ist der Artikel
„Plötzlich pflegebedürftig: 6 Tipps“
Wer in eine Pflege-Wohngemeinschaft zieht, unterschreibt in der Regel mehrere Verträge und Vereinbarungen. Doch wie geht es weiter, wenn einer dieser Verträge gekündigt wird?
Zunächst einmal muss geprüft werden, welche Rechtsvorschriften überhaupt gelten. Sind die Verträge nicht nur getrennt und unabhängig voneinander geschlossen mit jeweils getrennten Unternehmern, die weder tatsächlich noch wirtschaftlich zusammenhängen, so wird für den Mietvertrag das Mietrecht gelten und für den Pflege- sowie den Betreuungsvertrag das Dienstleistungsrecht nach BGB. Sind die Verträge dagegen voneinander abhängig oder die Unternehmer miteinander verflochten, kann es sein, dass das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) auf die Wohnform Anwendung findet, das den Verbraucher noch stärker schützt.
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Das Landgericht Köln hat am 27.05.2021 entschieden, dass die Zustimmung der Pflegeheimbewohner eine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Entgelterhöhung darstellt. Es folgt damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12.05.2016 und bestätigt erneut die Bedingungen für die Wirksamkeit von Entgelterhöhungen in Pflegeeinrichtungen nach § 9 Abs. 2 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG).
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Der Bundesgerichtshof hat am 09. Juli 2021 entschieden, dass bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrages ist. Wenn das Verhältnis heillos zerrüttet ist, führt dies zum Wegfall der Geschäftsgrundlage. Der Übertragende kann daher die Rückabwicklung des Vertrages geltend machen – es sei denn, die Zerrüttung ist eindeutig ihm allein anzulasten.
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Der Bundesrat hat der „Zweiten Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ zugestimmt. Bis Ende Dezember 2021 wurden u.a. folgende Ausnahmeregelungen verlängert: Flexiblere Nutzung des Entlastungsbetrags, Pflegegradbestimmmung im Einzelfall auch telefonisch, 20 statt zehn Tage Freistellung, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren; 60 Euro statt 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Mundschutze und Desinfektionsmittel.
Das Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) macht darauf aufmerksam, dass knapp die Hälfte der Menschen in der höchsten Altersgruppe noch immer keinen Internetzugang hat. Nicht nur in Zeiten der Pandemie, sondern grundsätzlich böten aber digitale Angebote Möglichkeiten der Teilhabe und Kommunikation für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und zur Überbrückung von großen Wohndistanzen zwischen Angehörigen. Daher müssten Konzepte zu digitaler Bildung und Teilhabe für die Ältesten entwickelt werden.
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Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) die Bundestagsabgeordneten dazu aufgefordert, den rechtlichen Schutz älterer Menschen zu verbessern und Altersdiskriminierung zu stoppen. So müssten ältere Menschen besser vor Gewalt, Vernachlässigung und finanzieller Ausbeutung geschützt werden. Als Dachorganisation von 125 Seniorenverbänden fordert die BAGSO, den Schutz vor Altersdiskriminierung in das Grundgesetz aufzunehmen und Artikel 3 Absatz 3 um das Merkmal „Lebensalter“ zu erweitern.
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Psychisch kranke und demenzkranke Menschen dürfen sich auch bei Geschäftsunfähigkeit einen ganz bestimmten Betreuer wünschen. Nur wenn die konkrete Gefahr besteht, dass die vorgeschlagene Person sich gegen das Wohl des Betreuungsbedürftigen verhält, kann das Betreuungsgericht den personellen Wunsch des Betroffenen ablehnen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 27. September veröffentlichten Beschluss (AZ: XII ZB 151/20).
Das neue Portal
https://www.seniorennetz.berlin.de will alle Seniorenangebote in Berlin bündeln und übersichtlich darstellen, um die digitalen Kompetenzen von älteren Menschen zu fördern. Die Plattform enthält Angebote aus den Bereichen Freizeit, Bildung und Kultur von Gedächtnistraining über Smartphone-Schulung bis hin zu Bewegung im Alter. Alle Träger, aber auch Senioren selbst können dort ihre Angebote eintragen.
Studien belegen den Wunsch der meisten älteren Menschen, so lange wie möglich selbstbestimmt zu leben oder mindestens weiter im gewohnten Umfeld zu bleiben: Die beiden Landkreise Nordsachsen und Elbe-Elster (Brandenburg) arbeiten im Rahmen eines Kooperationsprojekts zur „altersfreundlichen Wohnraumanpassung“ an einer altersgerechten Kommune, um das Versorgungsangebot in diesem Bereich zu optimieren. Das Projekt wird durch die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg (BTU) fachlich begleitet. Unterstützt wird es mit Fördermitteln des Europäischen Fonds für ländliche Entwicklung (ELER) und des LEADER-Programms im Land Brandenburg sowie in Sachsen.
Ältere Menschen sind im Vergleich zum Durchschnitt der Bevölkerung öfter übergewichtig oder auch mangelernährt. Das stellt besonders die Gemeinschaftsverpflegung in Pflegeeinrichtungen vor Herausforderungen. Die „Vernetzungsstelle Seniorenernährung NRW“ bietet Beschäftigten von Pflegeheimen eine individuelle Beratung zur Gemeinschaftsverpflegung sowie Fortbildungen und Fachtagungen zu unterschiedlichen Themen der Seniorenernährung an.
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Die Medizinischen Dienste in Nordrhein-Westfalen haben Ombudsleute eingesetzt, die Patienten und Mitarbeiter bei Konflikten rund um Gesundheits- und Pflegeleistungen unterstützen sollen. Für den Medizinischen Dienst Nordrhein übernimmt der frühere Patientenbeauftragte der Landesregierung, Dirk Meyer, das Amt. In Westfalen-Lippe hatte der Medizinische Dienst schon vor einigen Wochen den Gesundheitspolitiker und langjährigen SPD-Landtagsabgeordneten Günter Garbrecht bestimmt. Die Ombudsleute sind dabei nicht nur für Beschwerden von Versicherten, sondern auch für Beeinflussungsversuche auf die Begutachtung zuständig.
Der Sozial- und Digitalisierungsminister von Rheinland-Pfalz, Alexander Schweitzer (SPD), betont die Bedeutung sozialer Teilhabe gerade für ältere Menschen. Dazu verwies er auf die Landesinitiative „Neue Nachbarschaften – engagiert zusammen leben in Rheinland-Pfalz!“, die über die digitale „Herzenssprechstunde 4.0“ verschiedene Mikroprojekte für mehr Teilhabe für ältere Menschen angestoßen hat.
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Mittlerweile haben sich die in Pandemiezeiten geborenen Online-Veranstaltungen der BIVA etabliert. Die Vortragsreihe mit dem Titel „Pflegebedürftig – was nun?“ im Online-Format läuft aufgrund der hohen Nachfrage bereits zum zweiten Mal. Interessierte können aber auch jetzt noch einsteigen: Die zehn einzelnen Vorträge zum Thema Pflege bauen nicht aufeinander auf und können einzeln besucht werden.
Pflegebedürftigkeit kann uns jederzeit, unabhängig vom Alter, treffen. Kein leichtes Thema – und wir neigen dazu, es mit dem Gedanken „Damit kann ich mich später beschäftigen“ zu verdrängen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es nie früh genug ist, sich Gedanken rund um die Thematik zu machen – von der Vorsorge bis zum Testament.
Teilnahmegebühr 10 € pro Vortrag, BIVA-Mitglieder zahlen die Hälfte Zu den einzelnen Veranstaltungen und Anmeldung
Wer den BIVA-Pflegeschutzbund noch einmal vor Ort treffen möchte, hat auf dem Seniorentag hierzu Gelegenheit. Die BIVA wird mit einem Stand (Nummer E24) und einer Veranstaltung zum Thema "Selbstbestimmt und individuell – So möchte ich im Alter versorgt werden" vertreten sein.
Der 13. Deutsche Seniorentag 2021 findet vom 24. bis 26. November 2021 in Hannover statt. 150 Veranstaltungen bieten Information, Austausch und Unterhaltung zu allen Fragen des Älterwerdens. Aussteller präsentieren innovative Angebote für ältere Menschen. Alle Informationen auf
www.deutscher-seniorentag.de
Der BIVA-Pflegeschutzbund hat auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2021 einen neuen Schriftführer gewählt. Der Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie Dr. Gereon Höflich bringt medizinisches Knowhow in den BIVA-Vorstand ein.
Die Nachwahl war während der Amtsperiode notwendig geworden, weil sein Vorgänger Dr. Frederik Müller aus gesundheitlichen Gründen zurücktreten musste.