Verbraucherschützer gehen gegen unrechtmäßige Kostenerhöhungen von Pflegeheimen vor
Bonn. Entgelterhöhungen in Pflegeheimen werden oftmals nicht korrekt durchgeführt und sind somit unwirksam. Allein in den letzten Wochen hat der BIVA-Pflegeschutzbund in vier Heimen unrechtmäßige Erhöhungen verhindert. Der Verbraucherschutzverein ersparte den betroffenen Heimbewohnerinnen und -bewohnern somit Tausende von Euro.
Bei Zahlungsforderungen lohnt es sich, genau hinzuschauen. Bis zu 80 Prozent der Entgelterhöhungen, die den Jurist:innen im Beratungsdienst der BIVA vorgelegt werden, weisen formale Mängel auf. In jüngster Zeit war dies bei Einrichtungen in Cottbus, Hildesheim, Karlsruhe und Laupheim der Fall. Die Erhöhungen entsprachen nicht den Vorgaben von § 9 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG).
Diese formalen Fehler sind kein Kavaliersdelikt, stellt BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger klar: „Die gesetzlichen Vorschriften haben einen Sinn. Die Bewohner sollen rechtzeitig und nachvollziehbar über steigende Kosten aufgeklärt werden, sodass sie die nötigen Mittel zurücklegen oder den Vertrag außerordentlich kündigen können. Das WBVG ist ein Verbraucherschutzgesetz, das zum Ziel hat, die Bewohner von Pflegeeinrichtungen zu schützen.“
Als qualifizierte Organisation verfügt der BIVA-Pflegeschutzbund über die Möglichkeit, mit rechtlichen Mitteln Verbraucherschutzrechte durchzusetzen, ohne dass die Betroffenen dafür selbst namentlich in Erscheinung treten müssen. „Dies ist entscheidend, denn viele pflegebedürftige Menschen scheuen einen Streit mit der Einrichtung“, sagt Stegger. Dies sei einer der Gründe, warum Verbraucherschutzgesetze in Pflegeheimen oftmals gar nicht erst zur Anwendung kommen und der Verbraucherschutz noch unterentwickelt sei.
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