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Im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit gibt es eine spezielle Form der Nachbarschaftshilfe, wenn regelmäßig Unterstützung im Alltag benötigt wird. Eine solche Nachbarschaftshilfe gilt als Leistung zur Unterstützung im Alltag bzw. als so genannte niedrigschwellige Entlastungs- oder Betreuungsleistung und kann daher in den meisten Bundesländern durch die Pflegekasse finanziert werden. Da professionelle Dienstleister oft überlastet sind, kann die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe hier eine sinnvolle Alternative sein.
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Pflegekassen müssen den Zuschuss nach § 43 a SB XI direkt an die Träger der Eingliederungshilfe zahlen, wenn diese aufgrund der Pflegebedürftigkeit eines Nutzers auch pflegerische Leistungen erbringen. Ein Träger der Eingliederungshilfe und die zuständige Pflegekasse stritten sich darüber, ob der Träger der Eingliederungshilfe berechtigt ist, diesen Zuschuss direkt bei der Pflegekasse einzufordern, oder ob es sich um einen Anspruch des Nutzers handelt. (Bundessozialgericht, Urteile vom 12.11.2021 – B 3 P 2/20 R, B 3 P 3/20 R, B 3 P 4/20 R und B 3 P 5/120 R)
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In einer Einrichtung wurde ein positives Corona-Infektionsgeschehen festgestellt. Die Einrichtungsleitung verhängte daraufhin in Rücksprache mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt ein Besuchsverbot. Aufgrund von weiteren positiven Infektionsfällen verlängerte das Gesundheitsamt das Besuchsverbot immer weiter und weitete es sogar auf weitere Wohnbereiche der Einrichtung aus.
Ein BIVA-Mitglied, dessen demente Mutter geboostert und nicht infiziert war, legte Beschwerde Im Beschluss vom 21.02.2022 stellte das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth in seiner summarischen Prüfung (Az.: B 7 S 22.127) fest, dass das Gesundheitsamt sein eingeräumtes Ermessen nicht rechtmäßig ausgeübt hat.
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Carolin Favretto, Vorsitzende der Bundesvereinigung der Senioren-Assistenten (BdSAD), fordert ein einheitliches Regelwerk für die staatliche Anerkennung von Senioren-Assistenten. Derzeit hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen für die berufliche Qualifikation. Das sei nicht nur unübersichtlich, sondern schaffe auch eine Ungleichbehandlung und verhindere sogar vielerorts den Einsatz von Senioren-Assistenten.
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Auch jüngere Menschen können an Demenz erkranken – auch wenn das Risiko mit dem Alter stetig zunimmt. Generell spricht man bei Betroffenen unter 65 Jahren von Junger Demenz, es können aber auch unter 40-Jährige erkranken. Im Alter zwischen 45 und 65 Jahren ist etwa jeder Tausendste betroffen, das sind weniger als zwei Prozent aller Demenzerkrankungen. Spezielle Betreuung für junge Betroffene gibt es kaum.
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Die digitale Teilhabe älterer Menschen verbessern ist das Ziel des DigitalPakt Alter, einer Initiative der BAGSO und des Bundesseniorenministeriums (BMFSFJ). Von April bis August 2022 werden 50 weitere Erfahrungsorte mit jeweils 2.000 Euro gefördert. Bewerben können sich bis zum 18. März 2022 Vereine oder Initiativen, die ältere Menschen im Umgang mit digitalen Medien begleiten.
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Woran Angehörige Lebensmüdigkeit oder sogar Suizidgedanken bei pflegebedürftigen Menschen erkennen und wie sie damit umgehen können, erklärt der neue Kurzratgeber „Wenn ältere pflegebedürftige Menschen lebensmüde sind“ aus der Reihe Einblick des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Der Kurzratgeber ist in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft „Alte Menschen“ des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro) entstanden.
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Das Land Sachsen hat 2022 eine Neufassung der Landesverordnung auf den Weg gebracht, die es selbständigen Senioren-Assistenten ermöglicht, Entlastungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch in Höhe von 1 500 Euro pro Senioren/in im Jahr mit den Pflegekassen abzurechnen. Senioren-Assistenten sind selbständige Dienstleister, die vor Ort Seniorinnen und Senioren im Alltag unterstützen, damit diese möglichst lange in der häuslichen Umgebung bleiben können.
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Das Projekt „Fit im Alter – Mobil im Sozialraum“ (FAMoS) Vom DRK-Landesverband Saarland soll durch Bewegungsförderung und soziale Teilhabe zunehmendem Mobilitätsverlust, Vereinsamung und damit einhergehend der Bildung chronischer Krankheiten und Pflegebedürftigkeit entgegenwirken. Qualifizierte Ehrenamtliche besuchen über einen befristeten Zeitraum die Seniorinnen und Senioren zu Hause und versuchen durch niedrigschwellige Bewegungsübungen die älteren Menschen zu motivieren und ihren Alltag gesundheitsförderlicher zu gestalten.
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Sieben weitere Modellkommunen beteiligen sich am Projekt „WohnPunkt RLP – Wohnen mit Teil-habe“ in Rheinland-Pfalz. Es unterstützt die Kommunen u.a. bei der Bedarfsermittlung, Standortsuche oder dem barrierefreiem Umbau für die Umsetzung von Wohnlösungen für Ältere und Pflegebedürftige.
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Die Hansestadt Lübeck verlängert das Modellprojekt „Präventive Hausbesuche in Moisling“ in Koope-ration mit dem Caritasverband für das Erzbistum Hamburg Regionalstelle Lübeck um weitere 13 Monate bis zum 31. Januar 2023. Ziel und Inhalt des Angebotes ist die Aufklärung, Sensibilisierung und Information älter werdender Menschen über Möglichkeiten der sozialen und medizinischen Vorsorge, um ein möglichst selbstbestimmtes und mitverantwortliches Leben im vertrauten Wohnumfeld zu fördern.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet seine erfolgreiche Veranstaltungsreihe zum Thema Pflege auch im Jahr 2022 an. Die zehn einstündigen Vorträge finden in den beiden Wochen vom 14. bis zum 18. März und vom 25. bis zum 29. April jeweils ab 17 Uhr statt.
Geboten wird ein Rundumblick um das Thema Pflegebedürftigkeit - von der Vorsorge bis zum Testament. Wichtige Fragen, die beantwortet werden, sind zum Beispiel: Welche Leistungen kann man von der Pflegekasse erhalten? Wie vereinbart man Pflege und Beruf? Wie finanziert sich Pflege und welche Rechte hat man als Betroffener?
Die Vorträge bauen nicht aufeinander auf und können auch einzeln besucht werden. Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen zu jedem Vortrag gesondert an oder buchen Sie zum Sonderpreis alle zehn Veranstaltungen.
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Gleich mehrere Anfragen von Journalisten zum Thema "Betreuung" haben uns in der letzten Zeit erreicht. Unter anderem für Filme und Radiobeiträge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind die Journalisten auf der Suche nach Menschen, die Erfahrungen mit rechtlicher Betreuung gemacht haben und darüber berichten würden. Wenn Sie dazu gehören, schreiben Sie eine kurze Mail an
presse@biva.de und wir stellen Kontakt zur Redaktion her.
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