Pflegeschutzbund fordert angemessene Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen
Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor übermäßigen Besuchsbeschränkungen nach dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 19. März 2022. Aktuell wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, um vulnerable Gruppen auch danach angemessen zu schützen. „Es müssen bundesweite Regelungen getroffen werden, die weder den einzelnen Ländern noch den Heimleitungen vor Ort Spielraum für übermäßige Besuchsbeschränkungen lassen“, fordert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Besuche müssen mit Nachweis des Impf-, Genesenen- oder Teststatus und unter Einhaltung der AHA-Regel uneingeschränkt möglich sein.“
Am 19. März 2022 läuft das Infektionsschutzgesetz mit weitreichenden Ermächtigungen der Länder für Corona-Schutzmaßnahmen aus. Laut Beschluss der letzten Ministerpräsidentenkonferenz soll es auch danach niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens vor allem für vulnerable Gruppen geben. Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt diesen Plan, warnt aber vor übermäßigen Besuchsbeschränkungen in Pflegeheimen, insbesondere dann, wenn kein lokales Infektionsgeschehen vorliegt. Im letzten Jahr waren Pflegeheimbesuche laut Verordnung zwar weitestgehend möglich, wurden aber tatsächlich oft nicht oder nur sehr begrenzt zugelassen – mit schwerwiegenden psychischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen. „Die Fehler aus dem letzten Sommer dürfen sich nicht wiederholen. Wir fordern eindeutige bundesweite Regelungen, deren Umsetzung scharf kontrolliert wird und deren Nichtbeachtung spürbare Sanktionen nach sich zieht“, betont Stegger.