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In Pflegeheimen leben Menschen, die zu einer gefährdeten Risikogruppe für SARS-CoV-2 („Corona-Virus“) zählen: sie sind in der Regel hochaltrig und haben Vorerkrankungen. In der Gruppe der über 80-Jährigen liegt die Sterberate nach aktuellem Stand der Dinge bei etwa 15 Prozent. Die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen müssen daher besonders geschützt werden. Aber wie sollten sich Angehörige jetzt verhalten und was tun die Einrichtungen?
Hier haben wir zusammengestellt, welche Auswirkungen die Pandemie auf Pflegeheime hat.
Die Besuchsregelungen, die aktuell in den einzelnen Bundesländern gelten, finden Sie
unter diesem Link.
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In Zeiten der Corona-Krise rücken Pflegeheime und ihre hochbetagten Bewohner in den öffentlichen Focus. Wie kann man diese Hochrisikogruppe schützen und gleichzeitig angemessen versorgen? Und was muss sich grundsätzlich an unserem Pflegesystem ändern, das auch schon vor der Corona-Pandemie nicht gesund war? Dazu die Meinung von unserem Mitglied Claus Völker, der viele Jahre bei einer Bezirksregierung mit dem Thema Heimrecht beschäftigt war und auch privat regelmäßig Angehörige im Pflegeheim betreut.
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Gerade in Krisenzeiten wie jetzt durch die Corona-Pandemie ist Beiratsarbeit wichtig, um die Einrichtungsleitungen zu unterstützen und die Bewohner über Maßnahmen auf dem Laufenden zu halten. Im Fall eines Besuchsverbots müssen für externe Beiratsmitglieder individuelle Regelungen gefunden werden, denn für ihre Arbeit im Beirat gibt es einen gesetzlichen Auftrag. Hier bieten sich technische Lösungen wie zum Beispiel Videokonferenzen an. Funktionierende Beiratsarbeit in der Krise ist ein Qualitätsmerkmal.
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Ein Mann aus Berlin ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die dortigen Verbote und Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die mit einem Eilantrag verbundene Klage aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an.
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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die „Corona-Verordnung" vom 24. März 2020 nicht gegen Recht und Gesetz verstößt.
Das Ausgehverbot sei geeignet, die Weiterverbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Ein milderes Mittel sei zumindest derzeit nicht erkennbar. Dem stünden auch nicht die Freiheitsrechte des Einzelnen entgegen. Denn es geht hier um den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit. Daher sei das Ausgehverbot auch verhältnismäßig, die Freiheitsrechte müssten dabei zurückstehen.
Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.03.2020, Aktenzeichen 10 NE 20.632
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Die BAGSO hat die Politik aufgefordert, bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Epidemie die Anstrengungen zum Schutz älterer Menschen zu Hause, in der ambulanten Pflege und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken. Die bekannt gewordenen Infektionsfälle mit vielen Todesfällen in Pflegeheimen zeigen, dass auch die Altenpflege nur unzureichend auf die Epidemie vorbereitet ist. Dies betrifft den Umgang mit begrenzten Ressourcen wie Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten ebenso wie die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zur Reduzierung sozialer Kontakte in Pflegeheimen.
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Die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus stellt stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflege- und Betreuungsdienste aktuell vor große Herausforderungen mit vielen Fragen. Um eine Hilfestellung zu geben, hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut (RKI) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten erstellt. Die FAQs werden regelmäßig aktualisiert und sind zu finden unter „Häufige Fragen von ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten und stationären Pflegeeinrichtungen“ auf.
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Ältere Patienten, vor allem Menschen über 80, gehören in der Corona-Krise zur Hochrisikogruppe. Viele von ihnen sind auf ambulante Versorgung durch Pflegedienste oder Betreuung im Pflegeheim angewiesen – doch da gibt es immer mehr Engpässe. Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) fordert von der Gesundheitspolitik einen Plan zur Pflege geriatrischer Risikopatienten. Aufnahmestopps in Pflegeheimen führten unter anderem dazu, dass in Kliniken nicht ausreichend Intensivbetten für Corona-Patienten zur Verfügung stünden, so die DGG.
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Medizinprodukte sollen sicherer werden. Dies hat der Bundestag am 05.03.2020 mit der Umsetzung europäischer Vorgaben zur Stärkung der Patientensicherheit beschlossen. Am 27.03.2020 stimmte nun auch der Bundesrat zu. Das Gesetz soll die Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Hilfsmitteln verbessern helfen und könne zum großen Teil am 26.05.2020 in Kraft treten. Der Bundesrat kritisierte, dass die beschlossenen Änderungen wegen erheblichem Mehraufwand an Bürokratie über das Ziel hinausgingen.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnosegruppen für die Verordnung von podologischer Therapie bzw. medizinischer Fußpflege erweitert. Derzeit ist die Verordnung ausschließlich bei einem diabetischen Fußsyndrom möglich. Voraussichtlich zum 1. Juli 2020 können diese Maßnahmen auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnet werden, die als Folge von Sensibilitäts- oder Durchblutungsstörungen auftreten (Makro-, Mikroangiopathie, Neuropathie, Angioneuropathie).
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Die ab 2021 geplanten elektronischen Patientenakten sollen schrittweise zusätzliche Funktionen bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor, den das Kabinett am 01.04.2020 auf den Weg gebracht hat. Neben Befunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin gespeichert werden können.
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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen bezüglich des Corona-Virus und der offiziellen Regelung der Stadt Bonn, alle öffentlichen Veranstaltungen bis nach Ostern auszusetzen, haben wir uns schweren Herzens entschieden, die BIVA-Mitgliederversammlung und den BIVA-Dialog am 06. bzw. 07. April nicht stattfinden zu lassen.
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