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Bewohner einer Einrichtung benötigen oft Hilfsmittel wie Seh- und Hörhilfen oder Zahnprothesen. Sie sind auf diese angewiesen, um am Leben teilnehmen, kommunizieren und essen zu können. Aber wer ist für die Hilfsmittel und deren Pflege verantwortlich, wenn Bewohner sich nicht selbst darum kümmern können? Die Landesrahmen-verträge sehen vor, dass die erforderlichen Hilfen zur Unterstützung im Ablauf des täglichen Lebens Inhalt der Pflegeleistungen sind.
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Die Aufgaben einer Bewohnervertretung im Pflegeheim sind in den jeweiligen Landesheimgesetzen und ihren Mit- bzw. Ausführungsverordnungen geregelt. Dazu gehören in vielen Fällen auch Angelegenheiten der sozialen Betreuung, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und die Unfallverhütung. Hier haben die Beiräte ein großes Betätigungsfeld, denn obwohl viele Bewohner in ihren Sinneswahrnehmungen eingeschränkt sind, mangelt es oft an der nötigen Ausstattung. Zum Beispiel gibt es häufig keine Warnzeichen vor Treppen, keine spezielle Tonübertragungsanlage für Schwerhörige oder aber zu wenig Platz in den Gemeinschaftsräumen. Auch bei der Auswahl der zusätzlichen Betreuungsangebote sollten körperliche Beeinträchtigungen der Bewohner berücksichtigt werden.
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Bei der Berechnung der Höhe des Pflegeentgeltes darf keine pauschale Gewinnmarge berücksichtigt werden und vor der Festlegung des zu zahlenden Entgeltes ist die schriftliche Stellungnahme der Interessenvertretung der Heimbewohner einzuholen. Das Bundessozialgericht hat in insgesamt drei Verfahren die Schiedssprüche zum Pflegeentgelt der angerufenen Schiedsstelle für die Soziale Pflegeversicherung im Land NRW aufgehoben, weil sie rechtswidrig waren.
BSG, Urteile vom 26.09.2019, B 3 P 1/18 R u. w.
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Das OLG Frankfurt hat das Land Hessen dazu verurteilt, 12.000 Euro Schmerzensgeld an eine in einer psychiatrischen Klinik versorgte Patientin zu zahlen. Diese war ohne richterliche Genehmigung längere Zeit fixiert und einer Zwangsmedikation unterzogen worden. Das Land Hessen konnte sich auch nicht auf fehlendes Verschulden berufen, denn nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.07.2018 deckt ein Unterbringungsbeschluss weitere Zwangsmaßnahmen nicht ab.
OLG Frankfurt, Urteil vom 16.07.2019 – 8 U 59/18
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Eine Reform des Betreuungsrechts wurde von den Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. In einer Stellungnahme dazu setzt sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen BAGSO für einen Paradigmenwechsel ein: hin zu mehr Selbstbestimmung. Zu diesem Ziel fordert die BAGSO angemessene Rahmenbedingungen für alle am Verfahren Beteiligten wie z.B. verpflichtende Fortbildungen und angemessene Vergütung für Berufsbetreuer sowie eine bundesweite Aufklärungskampagne.
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Auch in Einrichtungen für behinderte Menschen gibt es seit Januar 2017 Frauen-Beauftragte. Sie tragen zur Gewaltprävention bei, indem sie Frauen mit Beeinträchtigungen über ihre Rechte aufklären und bei deren Durchsetzung unterstützen. Die Frauen-Beauftragten haben nun das Bundesnetzwerk „Starke.Frauen.Machen“ gegründet, dem ein vom Bundesfrauenministerium gefördertes Modellprojekt vorausgegangen war.
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Laut einer dpa-Umfrage sind Senioreneinrichtungen mit WLAN noch die Ausnahme. Die Nachfrage steigt jedoch, weil Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter im Netz surfen oder digital arbeiten wollen. Auch beim BIVA-Pflegeschutzbund ist die Digitalisierung zunehmend Thema in der Beratung. Allerdings scheitern Heimbetreiber im ländlichen Raum wie etwa in Thüringen oder Brandenburg meist am nicht vorhandenen Netz.
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Berufstätig sein und Angehörige pflegen muss sich in Zukunft besser vereinbaren lassen: Teilzeitregelungen, Lohnersatzleistungen und Rückkehrgarantie wie beim Elterngeld müssen auch pflegende Familienmitglieder absichern. Diese und weitere Empfehlungen des Beirats der Bundesregierung für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf müssen nun schnell umgesetzt werden. Das fordern die Verbände BAGSO, wir.pflegen, Sozialverband Deutschland (SoVD), Deutsche Alzheimer Gesellschaft und dbb beamtenbund und tarifunion.
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Am 19. September hat Minister Laumann gemeinsam mit den Pflegekassen den Startschuss für die neuen „Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz“ in NRW gegeben. 12 Regionalbüros und eine Fach- und Koordinierungsstelle haben das Ziel, haupt- und ehrenamtliche Akteure rund um die Themen Alter, Pflege und Demenz zu unterstützen und zu vernetzen. Wohnortnahe Ansprechpartner findet man unter
www.alter-pflege-demenz-nrw.de
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Die Landtagsfraktion Freie Wähler/BMV hat ein zusätzliches Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern ab dem kommenden Jahr gefordert. FW-Chef Bernhard Wildt forderte die Bündelung des gesamten Gesundheitsbereichs in einem eigenen Gesundheitsministerium. Bisher sei das Thema Gesundheit auf drei Ministerien verteilt und damit schlecht organisiert, sagte Wildt. Das sei angesichts der Wichtigkeit des Themas und der demografischen Entwicklung nicht gut.
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Selbstbestimmung und Teilhabe bilden die Basis unseres Rechtsverständnisses und sind zentrale Bedürfnisse aller Menschen. Ihre Förderung muss daher auch eine zentrale Leitlinie in der Versorgung und Begleitung älterer und alter Menschen sein. Bei der Fachtagung „Selbstbestimmung und Teilhabe im Alter“ am 28. November 2019 in Düsseldorf werden aktuelle Erkenntnisse aus Forschungsvorhaben der Hochschule Düsseldorf vorgestellt und diskutiert. Weitere Infos im
Tagungsflyer.
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Die Nachzahlungsforderung einer Einrichtung in NRW traf die Bewohner im Juli 2019 unvorbereitet: Bis zu 7700 Euro rückwirkend für einen Zeitraum von 22 Monaten und ab sofort 351,66 Euro monatlich sollten sie „aufgrund gestiegener betriebsbedingter Investitionskosten“ zahlen. Viele Bewohner bezweifelten die Rechtmäßigkeit der Forderung.
Ein Betroffener wurde Mitglied beim BIVA-Pflegeschutzbund und holte sich dort juristischen Rat. Die Empfehlung der BIVA-Juristen lautete, der Zahlungsforderung der Heimleitung zumindest für die Vergangenheit zu widersprechen, denn die formalen Voraussetzungen waren nicht erfüllt. Viele Betroffene folgten diesem Rat und gründeten zudem eine Interessengemeinschaft. Inzwischen beschäftigt der Fall auch Lokalpresse und Politik.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund versendet
regelmäßig Pressemeldungen, zuletzt dazu, dass viele Heimbeiräte ihre Rechte nicht kennen. Wenn Sie aktuelle Meldungen der BIVA zukünftig sofort erhalten möchten, dann schicken Sie uns doch eine kurze Mail an pm.kroell@biva.de und wir nehmen Sie in unseren Presseverteiler auf.
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