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Unter dem Schlagwort „Quartier“ oder „Quartierskonzept“ versteht man nicht weniger als eine tiefgreifende Strukturveränderung in der Altenhilfe. Quartierskonzepte sollen einen sozialen Raum schaffen, in dem es durch koordinierte Angebote und gegenseitige Hilfen auch älteren und pflegebedürftigen Menschen möglich ist, in ihrem vertrauten Umfeld wohnen bleiben zu können.
Für ein Quartierskonzept spricht seine Flexibilität. Anders als bei manchen anderen großen Reformen werden keine parallelen Angebote geschaffen, sondern es wird versucht, die bestehenden Angebote zu bündeln, zu organisieren und bedarfsgerecht zu verteilen. Allerdings setzen Quartierskonzepte auf freiwillige nachbarschaftliche Hilfen und sind somit in hohem Maße abhängig von Freiwilligen.
Wir haben Prinzipien, Chancen und Probleme der Ansätze in einem Überblick zusammengefasst.
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Immer wieder hören wir von Problemen und Unsicherheiten bei der Medikamentengabe in der ambulanten Versorgung zu Hause. Angehörige sind sich nicht sicher, ob ihre Pflegebedürftigen die notwendigen Medikamente zur richtigen Zeit, in der richtigen Weise oder überhaupt einnehmen. Gerade, wenn die zu pflegenden Personen vergesslich sind oder sich sogar Demenzsymptome einstellen, bleibt trotz betreuendem Pflegedienst häufig eine Unsicherheit.
Unser Tipp: Sprechen Sie Pflegedienst und Hausarzt darauf an, wenn Sie Sorge haben, dass die verordneten Medikamente nicht immer ordnungsgemäß eingenommen werden und fragen Sie ggf. den Arzt nach einer Verordnung zur Medikamentengabe.
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Nach der Mehrzahl der Landesheimgesetze gehört die Mitwirkung bei der Förderung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu den Aufgaben des Beirats. Viele Beiratsmitglieder haben aber eigentlich gar keine Vorstellung davon, wie dies gelingen kann. Tatsächlich empfinden sie „ihr Heim“ als einen abgeschlossenen Mikrokosmos, in dem Menschen leben, die eines gewissen Schutzes bedürfen.
Dennoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das Leben sich nicht nur „vor der Tür“ abspielen sollte. Viele Anbieter öffnen sich daher aktiv dem Quartier und laden im Rahmen von Festen die Nachbarschaft ein, kooperieren mit Kindergärten und Schulen oder bieten auch Externen die Nutzung von z.B. Fitnessräumen oder Schwimmbädern an. Damit diese Möglichkeiten nicht nur Modelle bleiben, sollte der Beirat sich aktiv einbringen und vorhandene Ressourcen der Bewohner nutzen.
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Das Amtsgericht Bonn hat entschieden, dass Heimbetreiber Schadenersatz leisten müssen, wenn Pflegeeinrichtungen wegen gravierender Mängel geschlossen werden. Der klagende Bewohner hatte Mehrkosten durch den Umzug und durch höhere Unterbringungskosten, die er nach dem Urteil vom Betreiber der Pflegeeinrichtung erstattet verlangen kann.
Urteil des Amtsgerichts Bonn, AZ. 118 C 253/16
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Bespricht der behandelnde Arzt trotz einer sich verschlimmernden, unheilbaren und in absehbarer Zeit zum Tode führenden Erkrankung die Weiterführung einer Behandlung nicht ausführlich mit dem Patienten oder Betreuer, kann der Patient Schmerzensgeldansprüche haben. Eine verantwortungsbewusste Entscheidung ist dem Betroffenen nämlich nach Auffassung des OLG München nur möglich, wenn er zuvor umfassend informiert wurde. Bleibt diese umfassende Information aus, stellt dies eine Pflichtverletzung dar, die entsprechende Ansprüche auslöst.
Urteil des Oberlandesgerichtes München vom 22.12.2017, AZ. 1 U 454/17
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Nach zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD vergangenen Mittwoch (7.2.) auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Ob die Ergebnisse den hohen Erwartungen an den im Wahlkampf versprochenen „Neustart“ in der Pflege standhalten, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Vielen Sozial-, Wohlfahrts- und Berufsverbänden gehen sie nicht weit genug, um den Pflegenotstand beheben zu können. Manches, etwa die „Ausbildungsoffensive“, wird sich erst beurteilen lassen, wenn konkrete Maßnahmen genannt werden. Die Vereinbarungen für den Pflegebereich im Einzelnen finden Sie hier.
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Viele Pflegeheime und ambulante Pflegedienste erfüllen die Anforderungen an eine gute Pflege. Aber es gibt weiterhin viel Verbesserungsbedarf. Dies sind Ergebnisse des 5. Pflege-Qualitätsberichts des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS). Demnach gibt es vor allem Mängel in der Heimversorgung, bei der Schmerzerfassung und der Wundversorgung sowie in der ambulanten Pflege bei der Intensivpflege und der Beratung der Pflegebedürftigen. Leichte Verbesserungen zeigten sich bei der Dekubitusprophylaxe und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Ergebnisse im Detail finden sich auf der Webseite des MDS.
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Für die Interessen pflegebedürftiger und behinderter Menschen setzen sich bundesweit zahlreiche Verbände ein. Gemeinsam kritisieren diese Organisationen, dass sie die Rechte von Pflegebedürftigen, Behinderten und ihren Familien nicht ausreichend vertreten können, weil sie in den wichtigen Gremien der Pflege nur eine eingeschränkte Mitbestimmung haben. Die Verbände fordern Nachbesserungen von der Politik. Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) – Dachverband der BIVA – und weitere Interessensverbände dieses Bereichs fordern mehr Mitbestimmung im Qualitätsausschuss Pflege, dem wichtigsten diesbezüglichen Gremium.
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Die neue Pflegebegutachtung hat im vergangenen Jahr mehr Versicherten entsprechende Leistungen beschert. Das hat der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) bekannt gegeben. Demnach wären im Vergleich zu 2016 rund 304.000 Versicherte neu anerkannt worden. Mehr Menschen hätten nun früher und insgesamt einen besseren Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung.
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Bei der Pflege von Patienten haben neun Angeklagte mit falschen Abrechnungen bundesweit Millionen Euro erbeutet. Das Landgericht Düsseldorf hat sie wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen zwei und sieben Jahren verurteilt. Ab 2008 bis zu ihrer Festnahme im September 2016 haben die Verurteilten als Bande über fünf verschiedene Gesellschaften nicht erbrachte Pflegedienstleistungen gegenüber Krankenkassen und den Sozialhilfeträgern abgerechnet. Mit der Anklage in Düsseldorf ist den Ermittlern ein Schlag gegen ein bundesweites Netzwerk gelungen. Zuletzt hatten 230 ambulante Pflegedienste unter Verdacht gestanden.
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Ein Team von Wissenschaftlern der Universität Bremen soll unter der Leitung von Professor Heinz Rothgang ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personals in Pflegeeinrichtungen entwickeln und erproben. Das Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik hat den Zuschlag dafür nach europaweiter Ausschreibung bekommen. Nach § 113c SGB XI muss bis 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Personalbemessungsverfahren entwickelt und erprobt sein.
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Nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erhalten Altenpfleger durchschnittlich 19 Prozent weniger Lohn als Krankenpfleger. Demnach liegt das monatliche Bruttoentgelt für vollzeitbeschäftigte Fachkräfte in der Altenpflege bei durchschnittlich 2.621 Euro, bei Fachkräften in der Krankenpflege sind es im Schnitt 3.239 Euro.
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Die Häufigkeit der Anfragen durch Pflegeheime beim Giftnotruf der Berliner Charité steigt. Das erklärte die Leiterin der Abteilung Giftnotruf, Daniela Acquarone, der "Berliner Zeitung". Es handele sich dabei in der Regel um Verwechslungen von Medikamenten oder um falsche Dosierungen. Die Zahl der jährlichen Anfragen aus Berlin sei zwischen 2012 und 2018 um rund 6,5 Prozent auf 12.220 gewachsen, ergänzte die Giftnotruf-Chefin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Der GKV-Spitzenverband hat die Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) überarbeitet. Sie wurden an die Regelungen des dritten Pflegestärkungsgesetzes angepasst. Die überarbeiteten QPR für die ambulante und für die stationäre Pflege sind zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es geht u.a. um die stichprobenhafte Inaugenscheinnahme von Pflegebedürftigen und um die außerklinische Intensivpflege.
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Der Pflegeheim-Betreiber Alloheim ist erneut an einen privaten Investor verkauft worden. Für rund 1,1 Milliarden Euro ging das Düsseldorfer Unternehmen an Nordic Capital aus Schweden, wie das Nachrichtenportal Juve berichtete. 2013 hatte US-Investor Carlyle Alloheim von Star Capital übernommen und seitdem durch Zukäufe ausgebaut. Dem Verkauf der 160 stationären Einrichtungen und 17 ambulanten Dienste muss das Bundeskartellamt noch zustimmen.
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf der Altenpflege-Messe in Hannover. Neben dem Besuch am BIVA-Stand lohnt sich die „Leitmesse der Pflegewirtschaft“ auch wegen der Angebote der über 500 Aussteller, die die neuesten Produkte und Dienstleistungen für die stationäre und ambulante Pflege vorstellen. Darüber hinaus gibt es eine begleitende Konferenz und viele Gesprächspartner zur Zukunft der Altenpflege.
Sie finden die BIVA am Stand unseres Dachverbandes BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) in Halle 022, Stand D49.
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Dieser kompakte Ratgeber erklärt das Recht der Pflege sowie der dazu vorgesehenen Leistungen. Anhand aktueller Fragen der Praxis wird das komplizierte Recht anschaulich und auch für juristische Laien verständlich erläutert.
Der „Leitfaden zu Leistungen der Pflegeversicherung“ ist in vollständig aktualisierter Neuauflage erschienen. Autoren sind Prof. Dr. Utz Krahmer (Hochschule Düsseldorf) und BIVA-Juristin Ulrike Kempchen. Beck im dtv, ISBN 978-3-406-69306-9.
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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat das Onlineportal www.pflege-gewalt.de gestartet. Die Webseite richte sich an Pflegebedürftige, Angehörige sowie Pflegende und bietet Informationen, wie man Gewalt in der Pflege erkennen und vorbeugen kann. Das Angebot umfasst neben Texten zur Häufigkeit oder den Anzeichen von Gewalt auch konkrete Tipps zur Gewaltprävention in der Pflege. Darüber hinaus bietet die Seite Kontaktdaten zu telefonischen Beratungseinrichtungen.
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Bereits vor zehn Jahren hat die BAGSO eine Broschüre erstellt, die ältere Menschen mit den Möglichkeiten des Internet vertraut macht und Schritt für Schritt auf ihrem Weg in die digitale Welt begleitet. Die Broschüre wurde nun in einer 8. Auflage nachgedruckt .
Die Broschüre kann als PDF-Datei heruntergeladen werden oder kostenfrei über den Publikationsversand der Bundesregierung bezogen werden (E-Mail: publikationen@bundesregierung.de).
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Zum Jahreswechsel haben sich die Zeiten der telefonischen Beratung geändert. Sie erreichen den BIVA-Beratungsdienst jetzt montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie montags und mittwochs nachmittags von 13 Uhr bis 15 Uhr.
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Die BIVA versendet
regelmäßig Pressemeldungen, zuletzt zum 5. Pflege-Qualitätsberichts des MDS. Wenn Sie aktuelle Meldungen der BIVA zukünftig sofort erhalten möchten, dann schicken Sie uns doch eine kurze Mail an pm.kroell@biva.de und wir nehmen Sie in unseren Presseverteiler auf.
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