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In den letzten Tagen hat es einige Neuerungen gegeben: In einer Resolution vom 18.06.2020 haben die Gesundheitsministerinnen und -minister aller 16 Bundesländer die Betreiber von Einrichtungen und ihre Verbände aufgefordert, Infektionsschutz und soziale Kontakte miteinander zu verbinden. Die Länder haben, so heißt es in der Resolution, ihre Regelungen dem Infektionsgeschehen angepasst und „erwarten nun von den Einrichtungsleitungen, dass die Spielräume für mehr Besuche ausgeschöpft werden“.
Als erstes Bundesland hat NRW reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen, die konkrete Anforderungen an die Besuchskonzepte der Pflegeeinrichtungen stellt. Hierin wird unter anderem festgelegt, dass Besuche täglich möglich sein müssen und dass mit Mund-Nase-Bedeckung und Händedesinfektion auch körperliche Berührungen erlaubt sind. Bayern hat weitere Lockerungen für Ende Juni/Anfang Juli angekündigt. Wir hoffen, dass alle anderen Länder zeitnah folgen und dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies weiterhin zulässt.
Die Einzelheiten der Regelungen und einen Link zur Verordnung finden Sie wie immer auf unserer
Internetseite
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Die Corona-Pandemie hat das Thema Digitalisierung ganz oben auf die Agenda gesetzt –auch in der Pflege spielen digitale Helfer eine immer wichtigere Rolle. Vor kurzem hat der Bundesrat eine Initiative zur Schaffung besserer Rahmenbedingungen für digitale altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) in der Pflege gestartet.
Doch nicht alles, was machbar ist, sollte auch getan werden. Jetzt gilt es, die Potentiale der Digitalisierung vernünftig zum Wohl der Pflegebedürftigen zu nutzen. Vor dem Einsatz digitaler Assistenzsysteme gilt es fünf wichtige Fragen zu beantworten: Verbessert der Einsatz die körperliche Gesundheit des Pflegebedürftigen? Verbessert er das seelische Wohlbefinden des Pflegebedürftigen? Ist der Einsatz kostenneutral für die Pflegebedürftigen? Kann der Einsatz vom Pflegebedürftigen abgelehnt werden? Sorgt der Einsatz für mehr Transparenz in der Pflege?
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Die Corona-Krise bedeutet eine schwere Belastungsprobe für die Familien von Pflegebedürftigen. Oftmals bricht bei der Pflege zu Hause das bewährte Betreuungssetting zusammen und die Pflege muss neu organisiert werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag z.B. das „zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erlassen, das am 23. Mai in Kraft getreten ist. Durch dieses Gesetz werden die Hilfen für diejenigen, die zu Hause ihre Angehörigen pflegen, angepasst und verschiedene Erleichterungen und Vereinfachungen eingeführt.
Hier ein Überblick.
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Für die Einstufung in Pflegegrad 5 benötigt man mehr als 90 Punkte. Pflegebedürftige mit außergewöhnlich hohem Hilfebedarf und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung können dennoch Anspruch auf Pflegegrad 5 haben – aber bislang nur bei Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine. Eine weitere Härtefallkonstellation aufgrund starker kognitiver Einschränkungen hat das Sozialgericht Karlsruhe abschlägig beurteilt.
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Seit Beginn der Corona-Pandemie im März sind bei uns Hunderte Anfragen und verzweifelte Schilderungen von Betroffenen eingegangen, die ihre Angehörigen in Pflegeheimen nicht zu sehen bekommen. Wir haben dieses Problem sofort aufgegriffen und uns in dreierlei Hinsicht intensiv um die Belange der Pflegeheimbewohner in dieser speziellen Situation der Besuchseinschränkungen gekümmert: Erstens Beratung im Einzelfall, zweitens Aufklärung und Information und drittens Öffentlichkeit schaffen, damit die Situation verbessert wird.
Konkret heißt das: Mehr als 1500 Beratungen, tagesaktuelle Informationen auf unserer Homepage über Neuerungen sowie weit über 100 Erwähnungen und Auftritte in Presse, Funk und Fernsehen präsent. Zudem haben wir eine Online-Petition und zwei Online-Umfragen mit großer Resonanz gestartet.
Welche Maßnahmen und Veröffentlichungen wir im Einzelnen getätigt haben, finden Sie in diesem
Überblick.
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Die große Aufmerksamkeit, die wir auf das Thema Besuchseinschränkungen gelenkt haben, führt erfreulicherweise zu vielen Presseanfragen, die wir natürlich gern beantworten. In den meisten Fällen werden aber nicht nur „Experten“ gesucht, sondern auch Betroffene aus dem Sendegebiet, die über ihre konkreten Erfahrungen mit den Besuchsregelungen in Pflegeheimen berichten möchten, die bereit sind, ihre Erlebnisse zu schildern und damit auch an die Öffentlichkeit zu gehen.
Findet sich niemand, kommt eine Sendung oder ein Beitrag häufig nicht zustande. Daher benötigen wir Ihre Mitarbeit. Trifft das vielleicht auf Sie zu? Dann melden Sie sich gerne per E-Mail unter presse@biva.de. Dazu reichen ein kurzer Hinweis, dass Sie prinzipiell dazu bereit wären, und die Angabe der Region. Diese Daten geben wir niemals weiter, sondern würden Ihnen ggf. den Kontakt eines Journalisten zukommen lassen, damit Sie sich jederzeit entscheiden können. Aktuell haben wir drei Anfragen aus unterschiedlichen Regionen.
Selbstverständlich ist das alles unverbindlich. Sie können jederzeit entscheiden, ob Sie ein Interview im konkreten Fall geben möchten. Je nach Format sind verschiedene Formen der Anonymisierung denkbar.
Breite Berichterstattung ist häufig der schnellste Weg, etwas vor Ort zu verändern. Bitte helfen Sie uns dabei!
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Die BIVA versendet
regelmäßig Pressemeldungen, zuletzt zur Resolution des Gesundheitsminister. Wenn Sie aktuelle Meldungen des BIVA-Pflegeschutzbundes zukünftig sofort erhalten möchten, dann schicken Sie uns doch eine kurze Mail an presse@biva.de und wir nehmen Sie in unseren Presseverteiler auf.
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Alle Menschen in Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen noch in diesem Jahr die Möglichkeit der digitalen Teilhabe erhalten. Das fordert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen anlässlich des ersten bundesweiten Digitaltags am 19. Juni in einer Stellungnahme. Bislang steht den Bewohnern in den meisten der etwa 12.000 Alten- und Pflegeheime kein WLAN zur Verfügung, der zentralen Voraussetzung für digitale Kommunikation.
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Angesichts der Corona-Pandemie ist das Thema Sterben verstärkt zum Gegenstand medialer Berichterstattung geworden. Zugleich vermeiden es weiterhin viele Menschen, sich mit der eigenen Endlichkeit intensiver zu beschäftigen – Stichwort Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Vor diesem Hintergrund führt die TransMIT GmbH eine umfassende Studie zum Thema "Eigene Endlichkeit und Sterben" durch, die der Innovationsausschuss des G-BA fördert. Weitere Infos und Teilnahme unter
www.sterbestudie.de
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Anlässlich des Welttages gegen die Misshandlung älterer Menschen am 15. Juni hat die Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein auf den Anstieg von Gewalt gegen ältere und pflegebedürftige Menschen als gefährliche Folge der Corona-Pandemie hingewiesen. Aufgrund von Einschränkungen in der ambulanten Pflege und der Tagespflege waren Angehörige auf sich allein gestellt und damit überfordert. Entlastung schaffe hier individuelle Beratung durch Pflegestützpunkte.
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Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftige und deren Angehörige melden dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Bayern fast täglich Missstände. Die Zahl von 352 Beschwerden im Jahr 2019 gab der MDK Bayern in einer Pressemeldung bekannt. Dies bedeute zwar einen Rückgang um 21 Prozent im Vergleich zu 2018, denn pro Beschwerde wurden mehr Probleme, im Schnitt 3,3, genannt. Bei Anlassprüfungen bestätigten sich 50 Prozent der 1.163 gemeldeten einzelnen Beschwerdegründe.
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Der Landtag in Nordrhein-Westfalen (NRW) hat ein Gesetz zur Einrichtung einer Pflegekammer im Land verabschiedet. NRW will in den ersten 3 Jahren den Aufbau der Kammer mit 5 Mio. Euro unterstützen. Langfristig finanziert sich die Kammer aus Mitgliedsbeiträgen und Gebühren. Die Kammer soll die Qualität der Pflege sichern, Standards für eine gute Berufsausübung festlegen und überwachen sowie Fort- und Weiterbildungsangebote entwickeln.
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