BIVA e.V.
BIVA - Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
lesen Sie in dieser Ausgabe:

Schöne Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!
Pflegetagebuch für die ambulante Pflege
Angehörigenprotokoll für die stationäre Pflege
Urteil des BVerfG zu Zwangsmaßnahmen
LG Lübeck: Heim darf wegen Mietzahlungsrückständen fristlos kündigen
Woher rührt der unbekannte Posten auf aktuellen Heimkostenrechnungen?
Pflege 2025: Was ändert sich?
BAGSO veröffentlicht Wahlprüfsteine
Kritik am Gesetzentwurf zur Vergütung von Betreuer:innen
Hessen fördert Projekt gegen Einsamkeit in Pflegeheimen
App der Volkssolidarität vernetzt pflegende Angehörige
BIVA-intern
BIVA-Jubiläum: 40 Jahre – erfolgreich für Selbstbestimmtheit im Alter

Schöne Weihnachten und ein gesundes neues Jahr!

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr. Auch 2025 stehen wir Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite, um gemeinsam für mehr Transparenz und Gerechtigkeit in der Pflege einzutreten. Ein besonderer Dank gilt allen, die unsere Arbeit bereits mit einer Spende unterstützt haben – Sie machen den Unterschied!
Wer bereits das neue Jahr plant, findet jetzt erste aktuelle Veranstaltungen und Termine in unserem Veranstaltungskalender – schauen Sie gerne vorbei!
Das besondere Thema

Pflegetagebuch für die ambulante Pflege

Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland in fünf Pflegegrade unterteilt. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie sehr Betroffene auf Unterstützung angewiesen sind. Ein Pflegetagebuch hilft dabei, den individuellen Pflegebedarf präzise darzustellen – besonders für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). mehr

Angehörigenprotokoll für die stationäre Pflege

Hat man eine/n Angehörige/n im Pflegeheim, wird die pflegerische Versorgung im Gegensatz zur ambulanten Pflege in der Regel vollständig vom Pflegepersonal übernommen. Vor allem in Zeiten von Fachkräftemangel empfiehlt es sich aber bei vorhandenem Pflegebedarf, die pflegerischen Maßnahmen im Blick zu behalten. Ähnlich wie das Pflegetagebuch in der ambulanten Pflege eignet sich hier ein Angehörigenprotokoll, um die Maßnahmen und auch das Befinden der/des Betroffenen zu dokumentieren. mehr
Urteile
BIVA - Urteile

BVerfG: Ärztliche Zwangsmaßnahmen sind nicht ausnahmslos an Krankenhausaufenthalt gebunden

Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen außer in Krankenhäusern auch in der Einrichtung, in der sich der Betroffene aufhält, durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Einrichtung hat nahezu Krankenhausstandard; durch die Verbringung in ein Krankenhaus drohen erhebliche Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, die durch den Verbleib in der Einrichtung vermieden oder signifikant reduziert werden können; durch den Verbleib in der Einrichtung sind keine anderen Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit zu erwarten.
BVerfG, Urteil vom 26.11.2024 – Aktenzeichen 1 BvL 1/24 mehr

LG Lübeck: Heim darf wegen Mietzahlungsrückständen fristlos kündigen

Erfolgt keine Zahlung des Heimentgelts, ist die Kündigung des Heimvertrages und die zwangsweise Räumung des Bewohnerzimmers rechtens. Räumungsschutz kann erst bei Durchsetzung der Zwangsräumung gewährt werden.
Landgericht (LG) Lübeck, Urteil vom 25.04.2024 – Aktenzeichen 5 O 197/23 mehr
Aus der Beratungsarbeit

Woher rührt der unbekannte Posten auf aktuellen Heimkostenrechnungen?

Viele Ratsuchende wenden sich aktuell an uns, weil sie auf ihrer Heimkostenrechnung überraschende Zahlen vorfinden. Das hängt damit zusammen, dass die Pflegekasse ab dem 01.01.2025 höhere Zuschüsse gewährt, aber es ist kompliziert. Grund dafür ist der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), den alle Bewohner:innen mit den Pflegegraden 2 bis 5 gleichermaßen zahlen. mehr
Aus der Presse

Pflege 2025: Was ändert sich?

Zum 1.1.2025 treten weitere Änderungen aus der Pflegereform 2023 in Kraft. Die Leistungen der Pflegeversicherung erhöhen sich um 4,5 Prozent und der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt. Hier die Neuerungen im Einzelnen.

BAGSO veröffentlicht Wahlprüfsteine

Mit ihren Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2025 richtet die BAGSO zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden (u.a. BIVA-Pflegeschutzbund) den Blick auf zentrale Herausforderungen der Seniorenpolitik. Zu acht Themenfeldern fragt sie nach den Positionen der Parteien, formuliert zugleich ihre Erwartungen an die Politik und zeigt Lösungswege auf. mehr

Kritik am Gesetzentwurf zur Vergütung von Betreuer:innen

Die BAGSO kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung der Vergütung von gesetzlichen Betreuer:innen. In ihrer Stellungnahme warnt die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, dass die vorgesehenen Regelungen keine angemessene Vergütung der Betreuung sicherstellen und damit die Ziele der Reform des Betreuungsrechts und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt werden können. mehr

Hessen fördert Projekt gegen Einsamkeit in Pflegeheimen

Die Hessische Landesregierung will mit dem Förderprogramm „Pflegeheim – Mitten im Leben“ Menschen in Pflegeheimen aus der vielfach erlebten Einsamkeit in das soziale Umfeld vor Ort integrieren. Geplant sind Aktivitäten wie Naturerlebnisse und kulturelle Veranstaltungen. mehr

App der Volkssolidarität vernetzt pflegende Angehörige

Mit der neuen App „PflegeNetz“ bietet die Volkssolidarität vor allem pflegenden Angehörigen eine Plattform zur Vernetzung sowie Informationen zur Erleichterung des Pflegealltags. Neben Kontaktdaten von Pflegediensten, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen gibt es auch eine geschützte Chatgruppe. mehr
Mit freundlichen Grüßen

Ihr BIVA-Team
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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V.
Amtsgericht Bonn | Vereinsregister No. 3939