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Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein frohes Weihnachtsfest, erholsame Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr. Auch 2025 stehen wir Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite, um gemeinsam für mehr Transparenz und Gerechtigkeit in der Pflege einzutreten. Ein besonderer Dank gilt allen, die unsere Arbeit bereits mit einer Spende unterstützt haben – Sie machen den Unterschied!
Wer bereits das neue Jahr plant, findet jetzt erste aktuelle Veranstaltungen und Termine in unserem Veranstaltungskalender – schauen Sie gerne vorbei!
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Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland in fünf Pflegegrade unterteilt. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie sehr Betroffene auf Unterstützung angewiesen sind. Ein Pflegetagebuch hilft dabei, den individuellen Pflegebedarf präzise darzustellen – besonders für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
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Hat man eine/n Angehörige/n im Pflegeheim, wird die pflegerische Versorgung im Gegensatz zur ambulanten Pflege in der Regel vollständig vom Pflegepersonal übernommen. Vor allem in Zeiten von Fachkräftemangel empfiehlt es sich aber bei vorhandenem Pflegebedarf, die pflegerischen Maßnahmen im Blick zu behalten. Ähnlich wie das Pflegetagebuch in der ambulanten Pflege eignet sich hier ein Angehörigenprotokoll, um die Maßnahmen und auch das Befinden der/des Betroffenen zu dokumentieren.
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Ärztliche Zwangsmaßnahmen dürfen außer in Krankenhäusern auch in der Einrichtung, in der sich der Betroffene aufhält, durchgeführt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Die Einrichtung hat nahezu Krankenhausstandard; durch die Verbringung in ein Krankenhaus drohen erhebliche Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit, die durch den Verbleib in der Einrichtung vermieden oder signifikant reduziert werden können; durch den Verbleib in der Einrichtung sind keine anderen Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit zu erwarten.
BVerfG, Urteil vom 26.11.2024 – Aktenzeichen 1 BvL 1/24
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Erfolgt keine Zahlung des Heimentgelts, ist die Kündigung des Heimvertrages und die zwangsweise Räumung des Bewohnerzimmers rechtens. Räumungsschutz kann erst bei Durchsetzung der Zwangsräumung gewährt werden.
Landgericht (LG) Lübeck, Urteil vom 25.04.2024 – Aktenzeichen 5 O 197/23
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Viele Ratsuchende wenden sich aktuell an uns, weil sie auf ihrer Heimkostenrechnung überraschende Zahlen vorfinden. Das hängt damit zusammen, dass die Pflegekasse ab dem 01.01.2025 höhere Zuschüsse gewährt, aber es ist kompliziert. Grund dafür ist der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), den alle Bewohner:innen mit den Pflegegraden 2 bis 5 gleichermaßen zahlen.
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Zum 1.1.2025 treten weitere Änderungen aus der Pflegereform 2023 in Kraft. Die Leistungen der Pflegeversicherung erhöhen sich um 4,5 Prozent und der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt. Hier die Neuerungen
im Einzelnen.
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Mit ihren Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl 2025 richtet die BAGSO zusammen mit ihren Mitgliedsverbänden (u.a. BIVA-Pflegeschutzbund) den Blick auf zentrale Herausforderungen der Seniorenpolitik. Zu acht Themenfeldern fragt sie nach den Positionen der Parteien, formuliert zugleich ihre Erwartungen an die Politik und zeigt Lösungswege auf.
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Die BAGSO kritisiert die Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung der Vergütung von gesetzlichen Betreuer:innen. In ihrer Stellungnahme warnt die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, dass die vorgesehenen Regelungen keine angemessene Vergütung der Betreuung sicherstellen und damit die Ziele der Reform des Betreuungsrechts und die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht umgesetzt werden können.
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Die Hessische Landesregierung will mit dem Förderprogramm „Pflegeheim – Mitten im Leben“ Menschen in Pflegeheimen aus der vielfach erlebten Einsamkeit in das soziale Umfeld vor Ort integrieren. Geplant sind Aktivitäten wie Naturerlebnisse und kulturelle Veranstaltungen.
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Mit der neuen App „PflegeNetz“ bietet die Volkssolidarität vor allem pflegenden Angehörigen eine Plattform zur Vernetzung sowie Informationen zur Erleichterung des Pflegealltags. Neben Kontaktdaten von Pflegediensten, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen gibt es auch eine geschützte Chatgruppe.
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