Pflegetagebuch für die
ambulante Pflege
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegetagebuch als Hilfsmittel zur Pflegeeinstufung: Es dokumentiert detailliert den individuellen Pflegebedarf nach den Modulen des Neuen Begutachtungsassessments (NBA), um eine korrekte Einstufung durch den Medizinischen Dienst zu ermöglichen.
- Empfohlene Anwendung: Besonders für die häusliche Pflege ist eine zweiwöchige bis dauerhafte Dokumentation sinnvoll, um alle Tätigkeiten, Pflegehilfsmittel und erschwerende Faktoren zu erfassen.
- Struktur und Tipps: Pflegetätigkeiten sollten wahrheitsgetreu und detailliert in Tabellenform festgehalten werden, ergänzt durch Angaben zu benötigten Pflegehilfsmitteln und besonderen Herausforderungen.
Pflegebedürftigkeit wird in Deutschland in fünf Pflegegrade unterteilt. Dabei kommt es vor allem darauf an, wie sehr Betroffene auf Unterstützung angewiesen sind. Ein Pflegetagebuch hilft dabei, den individuellen Pflegebedarf präzise darzustellen – besonders für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD).
Was genau ist ein Pflegetagebuch?
In einem Pflegetagebuch dokumentieren Pflegebedürftige und/oder ihre Angehörigen täglich, welche Pflege- bzw. Unterstützungsleistungen benötigt werden und wie viel Zeit dafür aufgewendet wird. Da die Betroffenen ihren Pflegebedarf oft schlecht einschätzen können oder unangenehme Themen auslassen, sollten die pflegenden Angehörigen dabei unterstützen.
Wie führe ich ein Pflegetagebuch?
Wichtig ist, die pflegerischen Tätigkeiten übersichtlich – am besten in Tabellenform – zu dokumentieren inklusive der jeweils aufgewendeten Zeit. Grundsätzlich gilt: Tätigkeiten wahrheitsgetreu und detailliert notieren! Es empfiehlt sich eine Gliederung des Tagebuchs in die sechs Module des Neuen Begutachtungsassessments NBA:
- Mobilität
- Kommunikative und kognitive Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Belastung (Problemlagen)
- Selbstversorgung und Alltagsverrichtung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Pro Modul gibt es bis zu 16 Kriterien, die jeweils mit den vier Angaben selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig und unselbstständig bewertet werden müssen. Um trotz der Komplexität eine übersichtliche Darstellung zu erreichen, empfiehlt sich eine Tabelle pro Tag. Hier geht’s zum neuen BIVA-Pflegetagebuch.
Wann ist ein Pflegetagebuch sinnvoll?
Vor allem bei der Pflege zuhause durch Angehörige ist es ratsam, ein Pflegetagebuch zu führen. Es kann dabei helfen, tatsächlich alle verrichteten Tätigkeiten zu berücksichtigen und dadurch den angemessenen Pflegegrad und die entsprechenden Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Für eine anstehende Begutachtung durch den Medizinischen Dienst sollte man die Pflege mindestens zwei Wochen dokumentieren. Bei stark variierender Pflegebedürftigkeit und auch bei Demenz ist es ratsam, die Pflege über einen längeren Zeitraum zu dokumentieren.
Grundsätzlich sollte man dauerhaft ein Pflegetagebuch führen, um Veränderungen zu bemerken. Gleichzeitig können die Informationen als Argumentationsgrundlage dienen, wenn man Widerspruch gegen eine erfolgte Einstufung einlegen oder eine erneute Begutachtung beantragen möchte.
Tipps
Zusätzlich zu den pflegerischen Tätigkeiten nach Modulen sollte man notieren, welche Pflegehilfsmittel benötigt werden. Dazu zählen u. a. Inkontinenzmaterialien, Rollstuhl oder Kompressionsstrümpfe. Weitere Faktoren, die die Pflege erschweren, gehören ebenfalls in das Pflegetagebuch. Solche Faktoren sind zum Beispiel Einschränkungen beim Sehen oder Hören, Schluckstörungen oder schwierige räumliche Bedingungen.
Hilfe durch BIVA-Beratung
Kompetenter rechtlicher Rat bei:
- Problemen mit Einrichtung oder ambulantem Pflegedienst: Entgelterhöhungen, Pflegegrade, Ärger mit der Heimleitung, Hausverbote, Mitwirkungsrechte als Bewohnerbeirat.
- Fragen zu allen relevanten Rechtsgebieten im „Pflegerecht“: Vertragsrecht (WBVG), Ordnungsrecht (sämtliche Landesheimgesetze und deren Verordnungen), Sozialrecht (SGB XI und SGB XII), insbesondere auch zu Entgelt und Investitionskosten
- Allgemeinen Fragen und Hilfen zu Pflege und Wohnen im Alter
