Zum 1. Januar und zum 1. Juli 2025 treten weitere Änderungen aus der Pflegereform 2023 in Kraft. Die Leistungen der Pflegeversicherung erhöhen sich um 4,5 Prozent und der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt. Hier die Neuerungen im Einzelnen:
Diese Pflegeleistungen werden zum 1. Januar 2025 erhöht
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Verhinderungspflege
- Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Leistungen für die vollstationäre Pflege
- Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen
Pflegegeld-Erhöhung 2025
- Pflegegrad 2: Von 332 Euro auf 347 Euro
- Pflegegrad 3: Von 573 Euro auf 599 Euro
- Pflegegrad 4: Von 765 Euro auf 800 Euro
- Pflegegrad 5: Von 947 Euro auf 990 Euro
Erhöhung der Pflegesachleistungen 2025
- Pflegegrad 2: Von 761 Euro auf 796 Euro
- Pflegegrad 3: Von 1.432 Euro auf 1.497 Euro
- Pflegegrad 4: Von 1.778 Euro auf 1.859 Euro
- Pflegegrad 5: Von 2.200 Euro auf 2.299 Euro
Erhöhung des Entlastungsbetrags 2025
Für alle Pflegegrade von 125 Euro auf 131 Euro monatlich.
Erhöhung des Höchstbetrags für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2025
Von 40 auf 42 Euro monatlich.
Erhöhung der Verhinderungspflege 2025
Für alle Pflegegrade von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.
Erhöhung der Kurzzeitpflege 2025
Für alle Pflegegrade von 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich.
Erhöhung der Tages- und Nachtpflege 2025
- Pflegegrad 2: Von 689 Euro auf 721 Euro
- Pflegegrad 3: Von 1.298 Euro auf 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: Von 1.612 Euro auf 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: Von 1.995 Euro auf 2.085 Euro
Erhöhung des Zuschusses zur Wohnraumanpassung 2025
Für alle Pflegegrade von 4.000 Euro auf 4.180 Euro pro Maßnahme.
Erhöhung der Leistungen für die vollstationäre Pflege 2025
- Pflegegrad 2: Von 770 Euro auf 805 Euro
- Pflegegrad 3: Von 1.262 Euro auf 1.319 Euro
- Pflegegrad 4: Von 1.775 Euro auf 1.855 Euro
- Pflegegrad 5: Von 2.005 Euro auf 2.096 Euro
Erhöhung der Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen 2025
- Wohngruppenzuschlag für alle Pflegegrade: Von 214 Euro auf 224 Euro monatlich
- Anschubfinanzierung für alle Pflegegrade: Von 2.500 Euro auf 2.613 Euro pro Person
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt
Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung wird zum 1. Januar 2025 von 3,4 auf 3,6 Prozent angehoben.
Änderungen in der Pflege zum 1. Juli 2025
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Bisher konnte man unter bestimmten Voraussetzungen das Budget der Verhinderungspflege auch für die Kurzzeitpflege nutzen oder aber die Hälfte des Kurzzeitpflege-Budgets für die Verhinderungspflege. Ab dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege durch das Inkrafttreten von § 42a SGB XI. Das ermöglicht die freie Nutzung beider Pflegeformen ab Pflegegrad 2. Zudem werden die unterschiedlichen Voraussetzungen für beide Pflegeformen angeglichen.



