Pflegeschutzbund e. V.

Angehörigenprotokoll für die stationäre Pflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Angehörigenprotokoll als Dokumentation: Eine strukturierte Aufzeichnung der pflegerischen Maßnahmen, des Befindens und möglicher Beschwerden dient dazu, den Überblick zu behalten und potenzielle Pflegemängel nachzuweisen.

  • Empfohlene Kriterien: Überprüfen Sie regelmäßig Aspekte wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Medikamentengabe, zusätzliche Betreuung und ärztliche Visiten, um sicherzustellen, dass die Versorgung ordnungsgemäß erfolgt.

  • Praktische Tipps: Notieren Sie Auffälligkeiten mit Datum und Unterschrift und nehmen Sie Einsicht in die Pflegedokumentation.

Hat man eine/n Angehörige/n im Pflegeheim, wird die pflegerische Versorgung im Gegensatz zur ambulanten Pflege in der Regel vollständig vom Pflegepersonal übernommen. Vor allem in Zeiten von Fachkräftemangel empfiehlt es sich aber bei vorhandenem Pflegebedarf, die pflegerischen Maßnahmen im Blick zu behalten. Ähnlich wie das Pflegetagebuch in der ambulanten Pflege LINK  eignet sich hier ein Angehörigenprotokoll, um die Maßnahmen und auch das Befinden der/des Betroffenen zu dokumentieren. Auch wenn der Angehörige Beschwerden äußert, von Unstimmigkeiten mit dem Pflegepersonal berichtet oder man selbst Verschlechterungen entdeckt, sollte man das im Protokoll mit Datum und Unterschrift dokumentieren. Damit behält man den Überblick und hat gleichzeitig einen Beleg, um gegebenenfalls einen Pflegemangel nachzuweisen.

Tipps

Für die Dokumentation in der stationären Pflege ist es nicht unbedingt sinnvoll, nach den Modulen des NBA vorzugehen, da erneute MD-Begutachtungen eher selten vorkommen. Stattdessen empfiehlt der BIVA-Pflegeschutzbund, die Kriterien des Pflegetagebuchs zu berücksichtigen.

Hilfe durch BIVA-Beratung

Kompetenter rechtlicher Rat bei:

  • Problemen mit Einrichtung oder ambulantem Pflegedienst: Entgelterhöhungen, Pflegegrade, Ärger mit der Heimleitung, Hausverbote, Mitwirkungsrechte als Bewohnerbeirat.
  • Fragen zu allen relevanten Rechtsgebieten im „Pflegerecht“: Vertragsrecht (WBVG), Ordnungsrecht (sämtliche Landesheimgesetze und deren Verordnungen), Sozialrecht (SGB XI und SGB XII), insbesondere auch zu Entgelt und Investitionskosten
  • Allgemeinen Fragen und Hilfen zu Pflege und Wohnen im Alter

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