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BIVA - Bundesinteressenvertretung und Selbsthilfeverband der Bewohnerinnen und Bewohner von Altenwohneinrichtungen und Pflegeeinrichtungen, e.V., eingetragener Verein.
Informations- und Beratungsdienst. Telefon 02254/7045. Genauere Informationen hier.

Aktuelle Themen

Mittwoch, 16. November 2011 Normenkontrolle gegen Landesheimbauverordnung erfolglos

Am 11.11.2011 gab der 6. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ein Urteil vom 27.09.2011 bekannt, in dem entschieden wurde , dass die neue Landesheimbauverordnung vom 18.04.2011 gültig ist. Kategorie: Urteile

Freitag, 04. November 2011 Buchrezension

Unser geschätztes Vorstandsmitglied Frau Dr. Ingrid Zundel ist Gerontologin. In dieser Eigenschaft hat sie das neu erschienene Buch „Sozialgerontologie“ von Stefan Pohlmann rezensiert und für den interessierten Leser aufbereitet. Kategorie: Presse

Donnerstag, 06. Oktober 2011 Krankheitsbedingte Heimunterbringung ist außergewöhnliche Belastung

Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim sind als außerge-wöhnliche Belastung einkommenssteuerlich abziehbar, auch wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind. So entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urte... Kategorie: Urteile

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Willkommen auf der BIVA-Startseite

Die BIVA ist ein unabhängiger Selbsthilfeverband, der sich seit 1974 für die Stärkung der Rechte der Bewohnerinnen und Bewohner aller Heimarten und Wohnformen einsetzt. Sie ist bis heute die einzige bundesweite Interessenvertretung für Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote im Alter und bei Behinderung in Anspruch nehmen.

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Mit ihrem Informations- und Beratungsdienst bietet die BIVA bundesweit Hilfen bei sämtlichen Fragen, die sich aus der Verknüpfung aus Wohnen und Betreuung ergeben.

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