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Die Pflegekosten steigen seit Monaten rasant. Zu einem gewissen Anteil war das vorher absehbar: Seit September 2022 greift ein grundsätzlich sinnvolles Gesetz, nach dem Pflegekräften Tariflöhne zustehen. Die finanziellen Erleichterungen der kleinen Pflegereform zu Beginn des Jahres 2022 wurden dadurch bald aufgezehrt. Inzwischen verschärfen allgemeine Kostensteigerungen durch Ukraine-Krieg, Energiekrise und Inflation die finanzielle Situation Pflegebedürftiger zuhause und im Heim zusätzlich.
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Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland – über 80 Prozent der knapp fünf Millionen in 2022 – werden zuhause versorgt, entweder von Angehörigen und/oder von einem Pflegedienst. Das entspricht auch dem Wunsch der meisten Betroffenen, denn zuhause haben sie ihr gewohntes Umfeld und können den Tagesablauf weitgehend nach eigenen Vorstellungen planen. Dabei organisieren die Pflegebedürftigen ihre Pflege und Betreuung selbst. Sie buchen die erforderlichen Pflegeleistungen direkt beim Pflegedienst und schließen einen entsprechenden Vertrag.
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Der Pflegevertrag ist die entscheidende Basis zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienstleister. In einem Pflegevertrag steht, welche Leistungen der Pflegebedürftige bekommt und welche Kosten dafür vom Pflegedienst veranschlagt werden.
Umso wichtiger ist es, den ambulanten Pflegevertrag vor dem Unterzeichnen sehr aufmerksam zu lesen. Wie man dabei am besten vorgeht, erfahren Sie in der BIVA-Broschüre
„Anleitung zum Lesen eines Pflegevertrags“.
Einen Überblick über Bestandteile und Besonderheiten eines Pflegevertrags finden Sie hier.
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Ein Betreuungsgericht hatte für einen Betroffenen von paranoider Schizophrenie eine Betreuung für alle Angelegenheiten sowie Postangelegenheiten angeordnet, weil der Sachverständige das für erforderlich hielt. Der Betroffene hat dagegen Rechtsbeschwerde eingelegt. Das BGH hebt den Betreuungsbeschluss auf, da er keine hinreichende Begründung zum Umfang der Aufgabenkreise enthalte. Das Betreuungsgericht müsse den Handlungsbedarf in allen Angelegenheiten konkret darlegen.
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Wir freuen uns sehr, dass wir zwei prominente Botschafter für den BIVA-Pflegeschutzbund gewinnen konnten: Bettina Tietjen, TV-Moderatorin und Tochter eines Demenzbetroffenen, sowie Günter Wallraff, der als Journalist Pflegemissstände aufdeckt. Frau Tietjen und Herr Wallraff werden die BIVA ab jetzt mit ihrem Engagement unterstützen und damit helfen, unsere Arbeit für die Pflegebedürftigen noch bekannter zu machen.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet seine erfolgreiche Veranstaltungsreihe zum Thema Pflege auch im Jahr 2023 wieder an. Die zehn einstündigen Vorträge finden in den beiden Wochen vom 06. bis zum 10. März und vom 27. bis zum 31. März jeweils von 17.00 bis 17.45 Uhr statt.
Geboten wird ein Rundumblick um das Thema Pflegebedürftigkeit – von der Vorsorge bis zum Testament. Wichtige Fragen, die beantwortet werden, sind zum Beispiel: Welche Leistungen kann man von der Pflegekasse erhalten? Wie vereinbart man Pflege und Beruf? Wie finanziert sich Pflege und welche Rechte hat man als Betroffener?
Die Vorträge bauen nicht aufeinander auf und können auch einzeln besucht werden. Bitte melden Sie sich aus organisatorischen Gründen zu jedem Vortrag gesondert an oder buchen Sie zum Sonderpreis alle zehn Veranstaltungen.
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Das SWR-Fernsehen sucht für das landespolitische Fernseh-Magazin „Zur Sache Baden-Württemberg“ Interviewpartner zum Thema Qualität von Essen in Kliniken und Pflegeheimen. Um das Thema filmisch umzusetzen werden Betroffene gesucht, die von ihren schlechten Erfahrungen mit der Verpflegung im Heim berichten möchten, auch gerne in anonymisierter Form. Ideal wären Betroffene aus dem Sendegebiet Baden-Württemberg.
Betroffene gesucht II: Heimschließungen
In den letzten Wochen gab es gehäuft Insolvenzen und Schließungen von einzelnen Pflegeeinrichtungen oder Heimbetreibern in Deutschland. Der "Spiegel" sucht für einen Beitrag zu dem Thema Kontakt zu Betroffenen (Bewohnern bzw. Angehörigen), die Interesse hätten, ihre Lage zu schildern.
Melden Sie sich bei Interesse bitte unter presse@biva.de und geben Sie an, auf welchen Aufruf Sie sich beziehen (Verpflegung oder Heimschließung).
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Im Rahmen ihrer Initiative "Medikationsplan schafft Überblick" möchte die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen herausfinden, wie weit der vom Arzt erstellte Medikationsplan in Papierform verbreitet ist, wie er genutzt wird und ob er hilfreich ist. Der Fragebogen kann hier online ausgefüllt werden .
Alternativ stehen auch Fragebögen in ausgedruckter Form zur Verfügung und können angefordert werden bei kontakt@bagso-service.de oder telefonisch unter 0228 / 55 52 55 50.
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BIVA-Mitglied Christa Uebel hat fünf Jahre lang ihre Mutter bei sich zuhause gepflegt. Ihre Erfahrungen hat sie in einem Buch festgehalten, in dem sie nicht nur eine Geschichte erzählt, sondern auch fundierte praktische Ratschläge zum Thema häusliche Pflege gibt:
„Pflegeplatz Familie“ von Christa Lebel
Verlag Books on Demand, ISBN-13: 9783756821006
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Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können voraussichtlich ab Oktober 2023 grundsätzlich auch per Videosprechstunde verordnet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Voraussetzungen dafür in seinen Richtlinien konkretisiert. So muss es sich bei Heilmitteln bzw. häuslicher Krankenpflege beispielsweise um Folgeverordnungen handeln.
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Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in deutsches Recht zugestimmt. Künftig können u.a. auch Beschäftigte in Kleinbetrieben eine teilweise Freistellung von der Arbeitspflicht sowie eine Pflegezeit oder sonstige Freistellung für pflegebedürftige nahe Angehörige beantragen.
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Nicht nur aufgrund der Corona-Pandemie hat die Einsamkeit von älteren Menschen nach Auskunft des Deutsche Zentrum für Altersfragen (DZA) stark zugenommen. Da zunehmende Einsamkeit ein Risikofaktor für Depression, Demenz u.a. Erkrankungen ist, erarbeitet die Bundesregierung zusammen mit dem Kompetenznetzwerk Einsamkeit (KNE) eine Strategie.
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Mit Hilfe des „Pakts für Pflege“ konnten Kommunen in Brandenburg ihre Angebote für pflegebedürftige Menschen ausweiten. Mit den rund 20 Millionen Euro jährlich entstanden Nachbarschaftshilfen und Demenz-Stammtische, mobile Pflegeberatungen, Treffpunkte für Senioren, Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege oder auch BIVA-Unterstützung für die Pflegestützpunkte. Drei Förderprogramme werden nun laut Ministerium bis Dezember 2024 verlängert.
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Hessen will als erstes Bundesland seine Bürger vor den gefährlichen Folgen von langanhaltenden Hitzeperioden schützen. Der am 9. Februar in Wiesbaden vorgestellte Hitzeaktionsplan beinhaltet Empfehlungen unter anderem für die Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Krankenhäuser, Kitas und Schulen sowie die Kommunen.
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