Pflegeschutzbund e. V.

Ambulante Pflege: Pflegebedürftige als Vertragspartner auf Augenhöhe?

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland – über 80 Prozent der knapp fünf Millionen in 2022 – werden zuhause versorgt, entweder von Angehörigen und/oder von einem Pflegedienst. Das entspricht auch dem Wunsch der meisten Betroffenen, denn zuhause haben sie ihr gewohntes Umfeld und können den Tagesablauf weitgehend nach eigenen Vorstellungen planen.

Dabei organisieren die Pflegebedürftigen ihre Pflege und Betreuung selbst. Sie sind sowohl die Empfänger des Pflegegeldes, das die Pflegekassen den Pflegebedürftigen zahlen und das in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergegeben wird, als auch die Vertragspartner des ambulanten Pflegedienstes, der direkt mit den Pflegekassen abrechnet.

Sie buchen die erforderlichen Pflegeleistungen direkt beim Pflegedienst und schließen einen entsprechenden Vertrag. Ebenso müssen die Pflegebedürftigen die Dienstleistungen jedes Mal nach Erbringung selbst überprüfen und auf dem Leistungsnachweis abzeichnen, damit sie bei Streitigkeiten darauf zurückgreifen können. Insofern sind sie im Idealfall selbstbewusste Verbraucher und Vertragspartner auf Augenhöhe.

Die meisten Pflegebedürftigen in Deutschland – über 80 Prozent der knapp fünf Millionen in 2022 – werden zuhause versorgt, entweder von Angehörigen und/oder von einem Pflegedienst. Das entspricht auch dem Wunsch der meisten Betroffenen, denn zuhause haben sie ihr gewohntes Umfeld und können den Tagesablauf weitgehend nach eigenen Vorstellungen planen. Dabei organisieren die Pflegebedürftigen ihre Pflege und Betreuung selbst. Sie sind sowohl die Empfänger des Pflegegeldes, das die Pflegekassen den Pflegebedürftigen zahlen und das in der Regel an die pflegenden Angehörigen weitergegeben wird, als auch die Vertragspartner des ambulanten Pflegedienstes, der direkt mit den Pflegekassen abrechnet. Sie buchen die erforderlichen Pflegeleistungen direkt beim Pflegedienst und schließen einen entsprechenden Vertrag. Ebenso müssen die Pflegebedürftigen die Dienstleistungen jedes Mal nach Erbringung selbst überprüfen und auf dem Leistungsnachweis abzeichnen, damit sie bei Streitigkeiten darauf zurückgreifen können. Insofern sind sie im Idealfall selbstbewusste Verbraucher und Vertragspartner auf Augenhöhe.

Allerdings hat diese Gleichberechtigung auch zur Folge, dass in manchen Bereichen kein besonderer Schutz greift. Beispielsweise gibt es keine besonderen Kündigungsfristen, wenn der Pflegedienst den Vertrag beenden will, sondern oftmals genügt eine Kündigung bis zum 15. Tag des Monats zum Monatsende.

Die Eigenverantwortung bringt den Pflegebedürftigen im Vergleich zur stationären Pflege eine gewisse Transparenz und Flexibilität. Betroffene können beispielsweise auch selbst entscheiden, ob sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren möchten. Bei den so genannten Kombinationsleistungen – auch Kombinationspflege oder Kombipflege genannt – wird ein Teil der Pflege, beispielsweise das Duschen, von einem Pflegedienst übernommen. Die übrige Pflege wird durch Angehörige oder Freunde geleistet. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und Kombinationsmöglichkeiten von Pflegesachleistungen und Pflegegeld gibt es hier.

Bei der Entscheidung für die Pflege zuhause ist zu beachten, dass man nicht wie im Pflegeheim automatisch rundum versorgt wird. Denn die Höhe der Pflegesachleistungen ist in § 36 SGB festgelegt und richtet sich nach dem Pflegegrad – reicht aber nicht immer für die erforderliche Pflege aus. Ist das der Fall, müssen Betroffene aus eigener Tasche zuzahlen. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, buchen sie unter Umständen wichtige Pflegleistungen seltener oder gar nicht mehr und sind unterversorgt. Im Gegensatz zur stationären Pflege kümmert sich dann niemand „automatisch“ darum, die Versorgung zu gewährleisten.

Pflege zuhause braucht Unterstützung durch Angehörige

Die Eigenständigkeit in der ambulanten Pflege verlangt den Betroffenen Einiges ab. Wenn man körperlich oder auch geistig nicht bei Kräften ist, ist man vermutlich in vielen Fällen mit der komplexen Organisation der Pflege überfordert. Das fängt schon bei der Frage nach Kombinationspflege an und betrifft ebenfalls die Entscheidung, welche Leistungen man sinnvollerweise beim Pflegedienst bucht. Auch die wichtige Überprüfung der erbrachten Pflegemaßnahmen durch das Abzeichnen des Leistungsnachweises stellt für Viele eine Herausforderung dar. In der Praxis werden diese Nachweise vermutlich häufig von den Pflegekräften selbst abgezeichnet, sodass der Vorteil einer Kontrollfunktion unter Umständen entfällt.

In Summe bedeutet das: Möchte man zuhause angemessen gepflegt werden, braucht man in den allermeisten Fällen bei der Organisation Unterstützung durch Angehörige oder Freunde – auch wenn diese nicht an der Pflege beteiligt sind.

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