Pflegeschutzbund e. V.

Gesetzliche Grundlagen: Darauf sollten Sie beim Pflegevertrag für die ambulante Pflege achten

Der Pflegevertrag ist die entscheidende Basis zwischen Pflegebedürftigem und dem Pflegedienstleister. In einem Pflegevertrag wird geregelt, welche Leistungen einem pflegebedürftigen Menschen zustehen und welche Kosten dafür veranschlagt werden. Seit 2002 sind schriftliche Verträge gesetzlich vorgeschrieben.

Da die Verträge oftmals schwer verständlich oder so global formuliert werden, sind die tatsächlichen Leistungsansprüche nicht immer erkennbar. Das Problem ist, dass nicht die Krankenkassen/Pflegekassen für die Prüfung der Pflege- und Betreuungsverträge zuständig sind, sondern die Pflegebedürftigen bzw. deren Pflegende, also in der Regel Laien.

Ein genauer Blick auf den Vertrag, möglichst vor Unterzeichnung, lohnt sich: Denn nur wenn alle Pflegeleistungen im Vertrag auch aufgeführt sind, kann man überprüfen, ob diese auch erbracht wurden und bei Nichteinhaltung des Vertrages auch entsprechend Beschwerde einlegen.

Bestandteile eines Pflegevertrags für die ambulante Pflege

Vertragspartner

Achten Sie darauf, dass die pflegebedürftige Person als Vertragspartner genannt wird und kein Angehöriger, Verwandter oder Betreuer. Der Grund ist, dass der Vertragspartner ansonsten einen Vertrag zu Gunsten Dritter schließen würde, dadurch zahlungspflichtig ist und somit für die Kosten aufkommen muss. Die Unterschrift selbst kann auch eine bevollmächtigte Person oder ein Vertreter geben. Dann empfehlen wir allerdings im Zweifelsfall, mit „in Vertretung“ (i.V.) zu unterzeichnen. Lässt sich hingegen der Angehörige als Vertragspartner eintragen, muss dieser für die Kosten aufkommen, wenn der Pflegebedürftige selbst nicht mehr zahlen kann.

Pflegeleistungen

Viele verschiedene Leistungen werden in der Regel zusammengefasst und mit Überbegriffen beschrieben, z.B. „Pflege gemäß Pflegegrad 2“. Dies kann diverse Einzelmaßnahmen enthalten. Der Begriff Grundpflege ist ebenfalls ungenau, da die Grundpflege aus mehreren Modulen besteht. Stellen Sie sicher, dass die Maßnahmen so genau wie möglich beschrieben werden. Wenn Überbegriffe oder Module genannt werden, so ist eine Erläuterung der Begriffe zum Beispiel im Anhang oder der Fußnote empfehlenswert. Üblich sind auch Verweise auf die Landesrahmenverträge, die einzelne Leistungen aufführen. Je genauer eine Tätigkeit beschrieben wird, desto weniger Spielraum bleibt für eigene Interpretationen.

Kosten

Im Vertrag müssen alle Kosten genau aufgeführt sein. Stellen Sie sicher, dass aufgelistet wird, welche Kosten für die jeweiligen Leistungen anfallen und wer diese Kosten zu tragen hat (z.B. die Pflegekassen, der Pflegebedürftige oder andere Institutionen). Extrakosten wie Sonn- und Feiertagszuschläge müssen separat aufgeführt werden. Änderungen an den Kosten sollten schriftlich vorangekündigt werden und ggf. einer Zustimmung bedürfen. Werden Investitionskosten berechnet, muss auch dies im Vertrag aufgeführt werden, denn diese werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Das lässt Ihnen etwas Freiraum, eine Erhöhung evtl. mit Ihrer Pflegekasse abzusprechen. Neben den aufgeschlüsselten Kosten müssen die Gesamtkosten ersichtlich sein.

Darauf sollten Sie bei ambulanten Pflegeverträgen achten

Dokumentation

Alle durchgeführten Pflegeleistungen müssen jedes Mal in einer Pflegedokumentation / Leistungsnachweis aufgeschrieben werden. Diese Dokumentation ist wichtig für Sie, damit Sie prüfen können, ob die vereinbarten Leistungen getätigt wurden. Da dieser Nachweis für die Rechnungsstellung entscheidend ist, sollten Sie immer eine Kopie des unterschriebenen Leistungsnachweises vorliegen haben. Bitte prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen übereinstimmen oder ob einfach nur die einzelnen Positionen abgehakt aber nicht erbracht wurden. Am Monatsende wird auf Basis dieser Pflegedokumentation dann ein Leistungsnachweis erstellt. Prüfen Sie auch hier wieder, ob dieser mit den täglichen Nachweisen übereinstimmt. Diese Kontrolle ist zwar sehr zeitaufwendig, kann aber Betrügereien im Vorfeld unterbinden.

Ersatzpflege

Sollte der Pflegedienst Termine nicht einhalten können oder fachliche Pflege für eine gewisse Zeit nicht gewährleisten, muss in dem Vertrag geregelt sein, was in diesem Fall passiert. Hier gibt es die Möglichkeit, dass ein anderer Pflegedienst oder Institution einspringt. Eine konkrete Nennung dieser Ersatzdienste ist empfehlenswert. Zudem sollte geregelt sein, bis wann ein Termin abgesagt werden kann (z.B. bis eine Stunde vorher) und wer die Kosten dann übernimmt.

Kooperationspartner

Kann der Pflegedienst selbst nicht alle notwendigen Leistungen erbringen und verpflichtet dafür einen Kooperationspartner, muss dies schriftlich geregelt sein. Zum Beispiel ist nicht jeder Pflegedienst darauf ausgelegt, eine Palliativpflege oder eine außerklinische Heimbeatmung zu übernehmen.

Regelungen für den Haushalt und Haftung

Klären Sie einwandfrei, was der Pfleger im Haus machen darf und was nicht. Schreiben Sie im Zweifelsfall auf, welche Räume betreten werden dürfen, welche Wohnungseinrichtungen benutzt werden dürfen (z.B. Toilette, Tisch, Waschgelegenheiten, Küche o.ä.). Klären Sie in dem Vertrag auch, wer einen Wohnungs- oder Haustürschlüssel bekommt und das dieser nicht weitergegeben werden darf. Zusätzlich muss geregelt sein, wer die Haftung für einen Schaden übernimmt, falls etwas kaputt geht. Informieren Sie sich beim Pflegedienst, ob dieser für solche Schäden versichert ist.

Beschwerdemöglichkeiten

Klären Sie in dem Vertrag, welche Ansprechpartner es gibt und an wen Sie sich bei Problemen wenden können, bzw. ob es jemanden gibt, der im Streitfall vermitteln kann.

Vertragslaufzeit und Kündigung

Definieren Sie eine genaue Vertragslaufzeit inkl. einer Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist für den Pflegedienst sollte mehrere Wochen betragen, damit Sie im Notfall nicht ohne Pflegemöglichkeit dastehen. Empfehlenswert sind hierbei sechs Wochen. Nur in Ausnahmen, wenn eine weitere Pflege unzumutbar ist, kann ein Pflegedienst unter Beachtung der Fürsorgepflicht fristlos kündigen. Anders ist es jedoch bei Kündigung durch den Pflegebedürftigen/Angehörige. Hier ist eine fristlose Kündigung möglich und das sollte auch im Vertrag unbedingt festgehalten werden. Gemäß einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann der Pflegebedürftige dem Pflegedienst fristlos kündigen, zum Beispiel wegen Vertrauensverlusts. Außerdem muss der Vertrag sofort mit Eintritt des Todes erloschen sein. Falls der Pflegebedürftige zeitweise in eine Einrichtung (z.B. Reha oder Krankenhaus) muss, ruht die Pflegetätigkeit, bis er wieder Pflege nötig hat.

Rechnungen und Bezahlung

Legen Sie fest, in welcher Form die Bezahlung erfolgen soll. Am einfachsten ist für Sie der Bankeinzug. Allerdings ist es dann immer schwer, wenn Unstimmigkeiten auftreten. Für solche Fälle eignet sich die Überweisung nach Rechnungsstellung. Dann können Sie alle Punkte in Ruhe prüfen, ggf. fälschlich erhobene Posten mindern und den Betrag später überweisen. Die Rechnungserstellung erfolgt immer nach der Leistungserbringung. Sie müssen als Pflegebedürftiger nicht in Vorleistung gehen.

Erhöht der Pflegedienst seine Preise, so muss er dies vier Wochen vorher schriftlich ankündigen.

Zusatzvereinbarungen

Dinge, die noch nicht vertraglich geregelt sind, können Sie in einem gesonderten Punkt klären. Hierzu können individuelle Pflegepakte oder Sonderleistungen gehören. Zusatzvereinbarungen sollten immer schriftlich und mit beiderseitiger Unterschrift vereinbart werden.

Schlüssel

Oftmals ist es notwendig, dass dem Pflegedienst ein Haus-/Wohnungsschlüssel übergeben wird. Dies sollte schriftlich festgehalten werden. Die Schlüssel dürfen von den Pflegedienstmitarbeitern nicht an Personen weitergegeben werden, die nicht beim Pflegedienst arbeiten. Auch andere Regelungen über den Zugang zur Wohnung sollten schriftlich vermerkt werden.

Termine absagen

Aus dem Vertrag muss hervorgehen, bis zu welchem Zeitpunkt ein Besuch des Pflegediensts abgesagt werden kann, ohne dass Kosten entstehen. Schwammige Formulierungen wie „muss rechtzeitig abgesagt werden“ sollte unbedingt konkretisiert werden, um Streitigkeiten vorzubeugen.

 Haftung

Stellen Sie sicher, dass der Pflegedienst bei verloren gegangenen Schlüsseln, Personen- oder Sachschäden unbeschränkt, also unabhängig davon, ob der Schaden aus Versehen oder grob fahrlässig entstanden ist, für Fehler seines Personals haftet. Das muss schriftlich geregelt sein.

Pflegeverträge zwischen Angehörigen

Ein Pflegevertrag hat den Hintergrund, dass sowohl Pflegender als auch Pflegebedürftiger abgesichert sind und sich aufeinander verlassen können. Dies ist nicht nur bei der Pflege durch einen professionellen Pflegedienst relevant, sondern auch bei der Pflege durch Angehörige oder Freunde. Sollten gewisse Themen nicht geregelt sein, so kann es zu unnötigen Konflikten kommen und für Streit in der Familie oder unter Freunden sorgen. Es geht hier schließlich auch um finanzielle Interessen. Pflegeverträge im privaten Bereich sollten genauso üblich sein, wie bei einer Geschäftsbeziehung mit einem ambulanten Pflegedienst. Die genannten Punkte sind auch bei diesen Verträgen zu empfehlen.

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