Pflegeschutzbund e. V.
51491

Seniorenzentrum St. Josefsheim

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Wittlicher Straße 1, 56859 Alf

Kontakt

Wittlicher Straße 1
56859 Alf

Verbraucherrechte

Pflege besteht nicht nur aus medizinischen und pflegerischen Aspekten, sondern hat auch viel mit der Beziehung von Leistungsempfänger und Leistungserbringer zu tun. Nutzen Sie Ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher.

Mitwirkung

Verbraucherschutz im Seniorenzentrum St. Josefsheim beginnt bei der Bewohnervertretung. Dieses Gremium vertritt die Bewohnerschaft, ist die Schnittstelle zur Leitung und kann bei Problemen angesprochen werden.

Pflege­dokumentation

Werden Sie oder Ihr Angehöriger in dieser Einrichtung gepflegt, muss es eine Pflegedokumentation  geben. Fordern Sie diese an, um sich einen Überblick zu verschaffen.

exklusiv

Abwesen­heits-Rechner

Bei Abwesenheit aus dem Pflegeheim sind nur ein Anteil an den Kosten fällig. Häufig bereitet die Kontrolle der von der Einrichtung berechneten Gutschriften Schwierigkeiten.

exklusv

Heimvertrag prüfen

Bevor Sie einen Heimvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn genau prüfen - schließlich geht es um viel Geld und die pflegerische Versorgung. Worauf Sie achten müssen, finden Sie in der kostenlosen "Anleitung zum Lesen eines Heimvertrags".
Oder Sie lassen als Mitglied gegen eine Gebühr den Vertrag von unseren Juristen prüfen.

exklusiv

Mitwirkung

Verbraucherschutz im Pflegeheim beginnt bei der Bewohnervertretung. Dieses Gremium vertritt die Bewohnerschaft, ist die Schnittstelle zur Leitung und kann bei Problemen angesprochen werden.

Gesetze und Verordnungen

Das Leben in einer Einrichtung wie Seniorenzentrum St. Josefsheim ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Die meisten Regelungen gibt es auf Bundeslandebene. Einen Überblick über Ihr Bundesland finden Sie hier:

Berichten Sie von Ihren Erfahrungen

Helfen Sie anderen, indem Sie uns mitteilen, welche Erfahrungen Sie oder Ihre Angehörigen mit dem Anbieter „Seniorenzentrum St. Josefsheim“ gemacht haben. 

Bitte beachten Sie: Ihr Name wird, im Gegensatz zur E-Mail-Adresse, zusammen mit dem Kommentar veröffentlicht. Sie müssen aber selbstverständlich nicht Ihren Klarnamen verwenden.

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Jetzt bewerten

Wie gut ist eine pflegebedürftige Person beim Anbieter „Seniorenzentrum St. Josefsheim“ aufgehoben?

Was tun, wenn Probleme auftreten?

Überall, wo Menschen miteinander umgehen, kann es Probleme geben. Aber auch Sie als Verbraucher haben das Recht und die Möglichkeit Missstände, Fehler anzusprechen und auf Besserung hinzuwirken. Wenn Sie Probleme mit Seniorenzentrum St. Josefsheim haben, bieten wir Ihnen hier verschiedene Ansätze an.

Hausverbot - Was tun?

Beschwerden können zu Konflikten führen. Oftmals zieht der Anbieter dann die Karte „Hausverbot“. Dieses ist jedoch nicht so einfach gegenüber dem Verbraucher durchzusetzen.

Aktiv werden

Jetzt Mitglied und Teil einer starken Gemeinschaft werden.

Für nur 4,00 € im Monat helfen Sie aktiv mit, die Lage von pflegebetroffenen Menschen zu verbessern und sichern auch sich selbst ab.

Probleme klären in 6 Schritten

Gespräch suchen

Bitten Sie um einen Gesprächstermin mit der zuständigen Pflegekraft und ggf. mit der Pflegedienstleitung oder der Einrichtungsleitung.

An Fakten halten

Sammeln Sie vor dem Gespräch Argumente, Fakten, „Beweise“ und dokumentieren diese schriftlich.

Nicht zu viel auf einmal

Konzentrieren Sie sich zunächst auf einen Punkt, den Sie verbessern möchten.

Nicht allein

Nehmen Sie sich Unterstützung mit. Dies hilft gegen die Aufregung und gibt Ihnen eine zweite Einschätzung des Gesprächs.

Ruhig & sachlich

Bleiben Sie ruhig und sachlich. Probleme emotional zu besprechen, hilft nicht weiter.

Nicht emotional

Brechen Sie das Gespräch ab, wenn es hitzig wird, und bitten um einen neuen Termin.

Zuständig für Alf

+49 261 4041-1
poststelle-ko@lsjv.rlp.de
+49 6731 486-0
post@md-rlp.de

Aufsichtsbehörde

 Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz Beratungs- und Prüfbehörde (BP-LWTG)
Baedekerstraße 2-20 | 56073 Koblenz

Die Aufsichtsbehörde der Stadt Alf ist als Ordnungsbehörde bei allen Verstößen gegen das Landesheimgesetz Rheinland-Pfalz zuständig. 

Bewohnerbeirat

Seniorenzentrum St. Josefsheim |
Wittlicher Straße 1, 56859 Alf

Die Kontaktdaten finden Sie am schwarzen Brett in der Einrichtung Seniorenzentrum St. Josefsheim.

In jeder Einrichtung gibt es eine Interessenvertretung der Bewohner:innen, in Rheinland-Pfalz Vertretung der Bewohnerinnen und Bewohner genannt, ist Ansprechpartner bei Problemen und hat das Recht bei bestimmten Entscheidungen mitzuwirken. Das stärkere Recht der Mitbestimmung gibt es in Rheinland-Pfalz leider nicht.

Medizinischer Dienst

Adresse MD
Straße 50 | 53229 Bonn

Der Medizinische Dienst erstellt nicht nur individuelle Pflegegutachten; er prüft auch jährlich die Qualität der Pflege einer Einrichtung. Die Ergebnisse findet man in den Transparenzberichten.

Krankenkassen

AOK
BKK

Die Krankenkassen haben eigene
Beschwerdestellen, an die man sich bei Problemen wenden kann. 

Medizinischer Dienst

Medizinischer Dienst Rheinland-Pfalz
Albiger Straße 19d | 55232 Alzey

Der Medizinische Dienst erstellt individuelle Pflegegutachten und prüft jährlich die Qualität der Pflege in den Einrichtungen. Bei Problemen mit der Pflege ist er Ansprechpartner.

Schlichtungsstelle

Universalschlichtungsstelle des Bundes
Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8 | 77694 Kehl am Rhein

Die neutrale Schlichtungsstelle hilft Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.

Notruf & Krisentelefon


|

    Auch regionale Anlaufstellen bieten die Möglichkeit, Beschwerden zu adressieren. Insbesondere werden Fragen zu Pflegemängeln behandelt. Diese werden in der Regel an die zuständigen Behörden, Krankenkassen usw. weitergeleitet.

     

    BIVA-Services

    Entdecken Sie unsere Angebote, die Sie nutzen können, wenn Sie mit der Einrichtung Seniorenzentrum St. Josefsheim zu tun haben: Musterbriefe, Rechner und Prüfungen.

    Musterbriefe

    Bevor Sie einen Heimvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn genau prüfen - schließlich geht es um viel Geld und die pflegerische Versorgung. Worauf Sie achten müssen, finden Sie in der kostenlosen "Anleitung zum Lesen eines Heimvertrags".

    Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet seinen Mitgliedern eine Briefvorlage an, die die BIVA-Juristen erstellt haben. Um den Service nutzen zu können, melden Sie sich bitte an.

    Hier zum Login für Mitglieder

    Noch kein Mitglied? Hier weitere Infos zu Verein und Mitgliedschaft

    Rechner

    Bei Abwesenheit aus dem Pflegeheim sind nur ein Anteil an den Kosten fällig. Häufig bereitet die Kontrolle der von der Einrichtung berechneten Gutschriften Schwierigkeiten.

    Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet seinen Mitgliedern hierzu eine Briefvorlage an, die die BIVA-Juristen erstellt haben. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Der Anbieter des Pflegegradrechners erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Files, die Ihr Browser automatisch übermittelt. Diese Daten können nicht bestimmten Personen zugeordnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

     

    Prüfung

    Bevor Sie einen Heimvertrag unterschreiben, sollten Sie ihn genau prüfen - schließlich geht es um viel Geld und die pflegerische Versorgung. Worauf Sie achten müssen, finden Sie in der kostenlosen "Anleitung zum Lesen eines Heimvertrags".
    Oder Sie lassen als Mitglied gegen eine Gebühr den Vertrag von unseren Juristen prüfen. Um diesen Service nutzen zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Hier zum Login für Mitglieder

    Noch kein Mitglied? Hier weitere Infos zu Verein und Mitgliedschaft

    Informa­tionen bei Dritten

    Zu Seniorenzentrum St. Josefsheim gibt es weitere Informationen: Hinter den Links finden Sie die offiziellen Qualitätsberichte (MD-Prüfungen) sowie das Siegel zur Lebensqualität „grüner Haken“.

    Tipp: Kopieren Sie den Namen des Anbieters, um ihn dort in die Suchmaske einzugeben.

    Gesetze und Verordnungen

    Das Leben in einer Einrichtung wie Seniorenzentrum St. Josefsheim ist durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Die meisten Regelungen gibt es auf Bundeslandebene. Einen Überblick über Ihr Bundesland finden Sie hier:

    Hausverbot - Was tun?

    Sind Sie von einem Hausverbot des Anbieters Seniorenzentrum St. Josefsheim betroffen? Dagegen können Sie etwas tun.

    Probleme klären in 6 Schritten

    Gespräch suchen

    Bitten Sie um einen Gesprächstermin mit der zuständigen Pflegekraft und ggf. mit der Pflegedienstleitung oder der Einrichtungsleitung.

    An Fakten halten

    Sammeln Sie vor dem Gespräch Argumente, Fakten, „Beweise“ und dokumentieren diese schriftlich.

    Nicht zu viel auf einmal

    Konzentrieren Sie sich zunächst auf einen Punkt, den Sie verbessern möchten.

    Nicht allein

    Nehmen Sie sich Unterstützung mit. Dies hilft gegen die Aufregung und gibt Ihnen eine zweite Einschätzung des Gesprächs.

    Ruhig & sachlich

    Bleiben Sie ruhig und sachlich. Probleme emotional zu besprechen, hilft nicht weiter.

    Nicht emotional

    Brechen Sie das Gespräch ab, wenn es hitzig wird, und bitten um einen neuen Termin.

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    Kommentar-Richtlinien

    Wir freuen uns über Kommentare!

    Da wir immer den Mehrwert für alle Leser vor Augen haben, prüfen wir jeden Kommentar redaktionell vor der Veröffentlichung. Diese Prüfung dient dazu, gut lesbare Kommentare zu erhalten, SPAM zu vermeiden, Kommentare mit anstößigem Inhalt herauszufiltern sowie die Kommentatoren zu schützen. Was das im Detail bedeutet, erklären wir hier:

    Gut lesbare Kommentare:

    • Fassen Sie sich kurz! Wir veröffentlichen maximal 800 Zeichen.
    • Bleiben Sie höflich und konstruktiv!

    Andernfalls werden wir Ihren Kommentar nicht veröffentlichen.

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    • Zu „Spam“ gehören z. B. Kommentare mit werbendem Inhalt oder Kommentare, die keinen Bezug zum Anbieter haben.

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    • Unter „anstößigen Inhalt“ fallen Verleumdungen, Verunglimpfungen, Beleidigungen, rassistische, sexuelle und/oder persönliche Angriffe sowie Schmähkritik.

    Selbstschutz der Kommentatoren:

    Zu Ihrem Schutz veröffentlichen wir keine Kommentare, gegen die die betroffene Person/Einrichtung beispielsweise mit einer Verleumdungsklage vorgehen könnte. Das meint:

    • Beleidigungen und Bewertungen von Personen
    • Nicht überprüfbare Behauptungen/Tatsachen

    Wir wissen, dass es zu Problemen im Pflegesetting oftmals dann kommt, wenn kein Zeuge zugegen ist. Das hat zur Folge, dass der Kritikpunkt „nicht überprüfbar“ ist. Gerade darin liegen aber meist die wertvollsten Hinweise. Es gibt auch einen Weg, diese Kommentare abzugeben, indem Sie Ihre subjektive Wahrnehmung beschreiben, keine Person nachvollziehbar benennen und auf Verallgemeinerungen verzichten.
    Ein Beispiel: Anstatt zu schreiben: „Frau Meier hat nicht einmal einem Bewohner der Station die richtigen Medikamente gegeben.“ Formulieren Sie es in etwa so: „Bei meinem Angehörigen gab es Probleme mit der Medikamentenvergabe, insbesondere mit einer Pflegekraft. Meiner Beobachtung nach waren davon noch viele weitere Bewohner betroffen.“

    Sonstiges

    Des Weiteren prüfen wir nach bestem Wissen und Gewissen, ob Kommentare die Rechte Dritter verletzen – dazu zählen auch Persönlichkeitsrechte wie Namen und Adresse von Personen -, zu politischen Demonstrationen und/oder Kundgebungen aufrufen, für reine Werbezwecke verfasst werden oder sich inhaltlich nicht auf den Beitrag beziehen.

    Was passiert mit betroffenen Kommentaren?

    Sollte ein Kommentar abgelehnt werden, kann Folgendes passieren:

    • Kommentare, die größtenteils gegen einen oder mehrere der Richtlinien verstoßen, werden nicht veröffentlicht und gelöscht.
    • Kommentare, die den Richtlinien nur zum Teil nicht entsprechen, werden ggf. gekürzt oder der Kommentator wird zur Abänderung angeschrieben.

    Wird ein Kommentar abgelehnt, wird der Kommentator im Rahmen unserer Möglichkeiten darüber informiert. Wir behalten uns vor, redaktionelle Änderungen – insbesondere was die Rechtschreibung angeht – vorzunehmen. Wir betonen ausdrücklich, dass wir die Filterung im Rahmen der Gesetze und der Netiquette vornehmen. Im Zweifel lassen wir eher einen Kommentar zu, als dass wir ihn von der Debatte ausschließen.

    Datenschutz

    Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht und gemäß unserer Datenschutzerklärung genutzt.

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    Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

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