Suchen und finden Sie hier Ihre Pflegeeinrichtung unter den ca. 13.000 in ganz Deutschland. Dazu gibt es hilfreiche Informationen zu Heimvertrag und Pflegerecht von den Juristen des BIVA-Pflegeschutzbundes.
Beratungsfall der Woche
Problem
BIVA-Mitglied Herr E. möchte die Pflegedokumentation seiner Mutter einsehen. Unter Angabe verschiedener Gründe wird ihm die Einsicht verwehrt.
Lösung von der BIVA-Rechtsberatung
Herr E. erfährt, dass er laut Art. 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) ein Recht auf Einsicht in die Pflegedokumentation hat. Mit BIVA-Unterstützung erhält er nach einem längeren Briefwechsel die vollständige Pflegedokumentation.
Tipp: Pflegedokumentation anfordern
Neben der individuellen Hilfe durch die BIVA-Berater gibt es als Service für BIVA-Mitglieder auch ein Musterschreiben, um die Pflegedokumentation anzufordern. Suchen Sie dafür die betreffende Einrichtung im obigen Suchfeld und wählen Sie unter Services „Pflegedokumentation anfordern“ aus. Sie können dann Ihre Daten eingeben und die der Einrichtung werden ergänzt, sodass Sie einen fertigen Brief erhalten.
BIVA-Unterlassungsklagen in der Presse
Ein Großteil der Entgelterhöhungen von Pflegeeinrichtungen entsprechen nicht den rechtlichen Vorgaben und sind damit unwirksam. Ist das der Fall, kann die BIVA als qualifizierter Verbraucherschutzverein mithilfe des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) dagegen vorgehen, ohne dass Betroffene selbst aktiv werden müssen.
Die letzten Kommentare zu Anbietern
Meine Mutter hat im Seniorenzentrum Margarethenhöhe dreißig Kilo abgenommen und einen Dekubitus am Hintern bekommen, der sich langsam bis zum Rücken hocharbeitet. Es sind teilweise nur zwei oder weniger Pflegekräfte auf den Etagen. Also so geht Pflege gar nicht.
echt ein sauberes wohnheim empfehlungswert
Schreiben auch Sie einen Kommentar zu einem Anbieter, den Sie kennen.
Informationen zu Pflege im Heim

Das Leben in Pflegeheimen folgt seinen eigenen Regeln und Gesetzen, auf die die meisten nicht vorbereitet sind, wenn der Umzug ansteht. Hier finden Sie einen Überblick:

Hallo Ich hatte meine Mutter dort unterbringen wollen. NIE WIEDER.. Am1. Abend wurde mir mitgeteilt Sie wäre weg gelaufen. Sie kann nur mit Rollator eingeschränkt laufen, demenz,Pflegestufe4. Hätte vorher HolzStühle geschmissen!!!!! Randaliert.. niemals. Ohne Gehhilfe!!! Ich hätte mal sehen sollen,wie Sie gelaufen ist. DREISTER SELBSTSCHUTZ. Ganze Haus angeblich abgesucht!!! Polizei informiert,Familie zur Suche informiert. Nix gefunden!! Fazit..Sie saß auf der Toilette im Dunkeln, min. 4Stunden. Geht’s noch!!! Der Pfleger rief mich scherzend und lachend an, man habe Sie gefunden. MIR WAR NICHT !! ZUM LACHEN. DAS ZU DEM THEMA BERTREUTE PFLEGE..UNTERLASSUNG IST DAS. Nächsten Tag hab ich meine Mutter mitgenommen. Ach ja,als Zuckerkranke bekam Sie einen Schokokuchen. Aufs Trinken wurde auch nicht geachtet. Man könne Sie ja nicht zwingen. Nett erinnern vielleicht? Ich koche vor Wut, nach einen Tag Aufenthalt.