Pflegeschutzbund e. V.

Die Länder haben seit der Föderalismusreform 2007 die Aufgaben den ordnungsrechtlichen Teil der Heimgesetzgebung selbst zu regeln.

Dazu gehören Fragen der Genehmigung des Betriebs von Heimen oder anderen Wohnformen für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen, die personelle oder bauliche Ausstattung der Einrichtung oder Sanktionen bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften.

Diese Gesetze tragen in jedem Bundesland unterschiedliche Namen je nach Ziel und Herangehensweise an das Gesetz.

Alle aktuellen Heimgesetze und Verordnungen finden Sie in der Tabelle.

Hinweis: Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität, aber wir aktualisieren zeitnah die uns vorliegenden Informationen.

Dort wo die Länder noch keine Durchführungsverordnungen erlassen haben, gelten die alten Verordnungen des alten Bundesheimgesetzes (HeimG):

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