Pflegeschutzbund e. V.

Prüfung von Heim- und Pflegeverträgen

Warum ist eine Vertragsprüfung sinnvoll?

Auch wenn meist der Zeit- und Leidensdruck sehr groß ist: Ein Pflege- oder Heimvertrag sollte niemals übereilt unterzeichnet werden. Dafür sind die Veränderungen, die ein Umzug ins Heim mit sich bringt, meist viel zu einschneidend.

Die meisten Streitigkeiten würden gar nicht erst entstehen, wenn man sich rechtzeitig mit den vertraglichen Grundlagen auseinandersetzt – das wissen wir aus unserem Beratungsdienst. Denn viele Regelungen sind im konkreten Fall anders als man es landläufig annimmt oder die Hochglanzbroschüre der Einrichtung oder des Pflegedienstes suggeriert. Letztlich zählt aber nur das, was im Vertrag steht.

Allerdings nehmen sich die Wenigsten die Zeit, sich eingehend mit dem Pflegevertrag zu beschäftigen. Vergleicht man den Vertragsschluss etwa mit einem Autokauf, sind Angehörige und Pflegebedürftige dabei erstaunlich sorglos. Dabei kostet ein durchschnittlicher Heimplatz bei durchschnittlicher Aufenthaltszeit von zwei Jahren etwa 84.000 Euro (3.500 Euro pro Platz und Monat im Schnitt).

Um nerven-, geld- und zeitraubende Streitigkeit zu vermeiden, bieten wir Ihnen professionelle Vertragsprüfungen von ambulanten wie stationären Pflegeverträgen. Eine solche Prüfung durch einen Juristen des BIVA-Beratungsdienstes kostet pauschal 70,00 Euro. Eine Vertragsprüfung ist nur für BIVA-Mitglieder möglich.

Das beinhaltet eine Vertragsprüfung

  • Analyse des kompletten Pflegevertrags inklusive der vorvertraglichen Informationen und Anlagen.
  • Prüfung der Wohnform (mitunter nur im Vertrag ersichtlich). Je nach Ergebnis:
    1. Prüfung, ob die Regelungen mit den gesetzlichen Vorgaben durch das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz WBVG konform sind.
    2. Prüfung, ob die Regelungen mit den gesetzlichen Vorgabendes Miet- und Dienstleistungsrechts konform sind sowie inhaltliche Prüfung der zu erbringenden Leistungen.
  • Wir achten auf Verständlichkeit und Justiziabilität, das meint, dass wir nach schwammigen Formulierungen und Ungenauigkeiten schauen, die später für Streitigkeiten sorgen können.
  • Schließlich erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme zu den Ergebnissen inklusive einer übersichtlichen Auflistung dessen, was Sie noch klären sollten und was vor Unterzeichnung noch angesprochen werden sollte.

Beratungszeiten

Fragen Sie unverbindlich an. Sie erreichen unsere Juristen

  • montags bis donnerstags von 09.00 bis 12.00 Uhr und
  • dienstags und mittwochs von 13.30 bis 15.00 Uhr

unter der Telefonnummer 0228-909048-44 oder der E-Mail-Adresse beratung@biva.de.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de

BIVA-Logo mobil

Rechtsberatung zu Pflege- und Heimrecht.

  Beratung zu Pflege- und Heimrecht