Pflegeschutzbund e. V.

Der BIVA-Pflegeschutz­bund braucht Ihre Unter­stützung

4,6 Millionen Pflege­bedürftige und ihre Ange­hörigen benötigen Hilfe

Angehörige und Ehrenamtler, die sich für Pflegebedürftige einsetzen, stoßen oftmals auf Situationen mit rechtlichen Problemen. In diesem Fachgebiet kennt sich allerdings kaum jemand aus. Hier kommt der BIVA-Pflegeschutzbund ins Spiel: Als einzige gemeinnützige Organisation hat er seinen Schwerpunkt auf das Pflege- und Heimrecht gelegt.

Mit seinem Einsatz hilft der BIVA-Pflegeschutzbund, die Lage der Pflegebetroffenen zu verbessern und einen zurzeit faktisch nicht vorhandenen Verbraucherschutz durchzusetzen. Dies sind die Aufgaben des BIVA-Pflegeschutzbundes:

  • Informationen und fachliche Expertise auf biva.de sowie facebook.de
  • regelmäßige Newsletter zu Verbraucherschutzthemen und Corona
  • BIVA-Akademie
    • Vorträge und exklusive Austauschtreffen für Mitglieder
    •  Beiratsschulungen
    •  Fachtagungen
    • Vorträge für Firmen-Mitarbeiterprogramme
    • hier geht’s zum Veranstaltungskalender
  • Publikationen
  • Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren: mehrfach im Jahr werden relevante Gesetze geändert, in der Regel wird die BIVA dazu angehört
  • Presse- & Öffentlichkeitsarbeit
  • Vertretung in MDK-Verwaltungsräten, Landespflegeausschüssen und vielen anderen Gremien

Der BIVA-Pflegeschutzbund ist die Stimme der Betroffenen.

Unterstützen auch Sie uns mit einer Mitgliedschaft, damit wir das Leben der Pflegebedürftigen wirkungsvoll verbessern können.

Betreuung

Wir alle sind die Pflegebedürftigen von Morgen und müssen jetzt etwas tun.

Darum bin ich BIVA-Mitglied

Als Mitglied oder Förderer des BIVA-Pflege­schutz­bundes

gehören Sie zu einer starken Gemeinschaft, die sich für die Interessen älterer und pflegebedürftiger Menschen einsetzt und deren Rechte durchsetzt.
So sorgen Sie auch für sich vor – für den Fall, dass Sie in Zukunft selbst auf Pflege angewiesen sind.

bizeps

unterstützen Sie, dass das frei verfügbare BIVA-Informationsangebot allen Hilfesuchenden zur Verfügung gestellt werden kann.

werden Ihr Standpunkt und Ihre Interessen in pflege- und sozialpolitischen Fragen konsequent gegenüber Politik und Gesellschaft vertreten, beispielsweise durch Stellungnahmen oder Mitarbeit in Gremien.

beratung

können Sie sich kompetent und umfassend zu allen Fragen zu Heimrecht und Leben im Alter jederzeit beraten lassen (nur BIVA-Mitglieder).

werden Sie über aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Pflege, Heimrecht & Leben im Alter durch unseren monatlichen Newsletter, auf biva.de und Facebook, durch Pressemeldungen oder auf Veranstaltungen umfassend informiert.

gruppe

können Sie sich mit anderen Personen mit ähnlichen Problemen und Interessen austauschen, beispielsweise auf der jährlichen Fachtagung, der Mitgliederversammlung, Workshops und Treffen.

profitieren Sie von vergünstigten Angeboten bei der Teilnahme an Online-Vorträgen, der Buchung von Beiratsschulungen u.v.m.

hilfe-raufkommen

können Sie sich ehrenamtlich engagieren und werden dabei fachkundig unterstützt.

Mitglied, Beiratsmitglied oder Spender – Unterschiede und Leistungen

Mitglieder des BIVA-Pflegeschutzbundes

  • bekommen den vollen Umfang an Leistungen: Beratung, vergünstigte Veranstaltungen u.v.m.
    • Eine Beratung kann ab dem Tag der Anmeldung in Anspruch genommen werden.
  • zahlen einen moderaten Mitgliedsbeitrag von 48 Euro pro Mitgliedsjahr.
    • Der Betrag ist steuerlich abzugsfähig.
    • Das Mitgliedsjahr beginnt am Tag der Anmeldung.
    • (Ehe-)Partner und Verwandte eines Einzelmitglieds zahlen die Hälfte (24 € pro Mitgliedsjahr). Dies ist angeraten, wenn mehrere Personen die Angelegenheiten des Pflegebedürftigen regeln. Denn: Einen direkten Beratungskontakt erhält nur unser Mitglied.
    • Eine Mitgliedschaft dauert mindestens zwei Jahre.
    • Mitglied wird immer derjenige, der von den BIVA-Juristen beraten wird. In der Regel ist dies der oder die Angehörige und nicht der Pflegebedürftige selbst.

Der Bewohnerbeirat, die Bewohnervertretung einer Pflegeeinrichtung, kann als gesamtes Gremium Mitglied des BIVA-Pflegeschutzbundes werden.

  • Die Beitragshöhe ist abhängig von der Bewohneranzahl in einer Einrichtung
    • weniger als 50 Bewohner: 70 Euro pro Mitgliedsjahr.
    • mehr als 50 Bewohner: 100 Euro pro Mitgliedsjahr.
    • In den meisten Fällen übernimmt die Einrichtung den Mitgliedsbeitrag.
    • Der Betrag ist steuerlich abzugsfähig.
  • Eine Beratung kann ab dem Tag der Anmeldung von jedem gewählten Mitglied des Beirats in Anspruch genommen werden.
  • Beiräte erhalten Rabatt für unser Angebot der Beiratsschulungen.
  • Eine Mitgliedschaft dauert mindestens zwei Jahre.
  • Der Beirat muss über den Mitgliedsantrag  abstimmen. Hier finden Sie ein Beispiel für ein Protokoll.

Spenderinnen und Spender

  • unterstützen den Verein finanziell – ohne sich dabei wie bei einer Mitgliedschaft eine Zeit lang zu binden.
  • bestimmen selbst, in welcher Höhe Sie dem Verein eine Zuwendung zukommen lassen möchten.
    • Die Zuwendung ist steuerlich absetzbar.
  • werden darüber informiert, was mit ihrem Geld Gutes getan wird.

biva.de – Login

Mitglieder erhalten exklusive Inhalte auf biva.de – wie z. B. Vorlagen für Beschwerdebriefe, erweiterte Kommentarfunktion, Berechnung von Abwesenheitstagen – sowie Beratung im Einzelfall durch die Juristen der BIVA.

Sie möchten diese zusätzlichen Services nutzen und sind noch nicht Mitglied im BIVA-Pflegeschutzbund?

Durchsuchen Sie www.biva.de