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Pflege im Heim kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich zusammen aus den Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten, das sind die Kosten für den Wohnraum. Während die Pflegekosten anteilig von der Pflegeversicherung getragen werden, müssen Betroffene für die Unterbringungs- und Investitionskosten selbst aufkommen. Der Staat bietet dazu einige Unterstützungsmöglichkeiten.
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Das Rentenniveau vieler Paare reicht nicht aus, wenn ein Partner stationär in einer Einrichtung versorgt werden muss. Was zuvor im eigenen Haus noch gerade so gereicht hat, kann eine Heimversorgung oft nicht finanzieren. Erfahren Sie hier, unter welchen Bedingungen das Eigenheim geschützt ist.
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Der Bewohner eines Pflegeheims in Mönchengladbach sollte ein nachträglich stark erhöhtes Entgelt für Investitionskosten zahlen. Als Mitglied wandte er sich an die BIVA-Rechtsberatung. Die Analyse des Erhöhungsschreibens ergab, dass es die gesetzlich vorgeschriebene Begründung nicht enthielt. Daher stimmte der Bewohner der Erhöhung nicht zu und zahlte den geforderten Betrag nicht. Die darauffolgende Klage der Einrichtung auf Zustimmung und Zahlung wurde nun vom Landgericht Mönchengladbach in erster Instanz abgewiesen. LG Mönchengladbach, Urteil vom 08.11.2022 – Az.: 1 O 11/22
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Ab Januar 2023 meldet sich der BIVA-Pflegeschutzbund auf seinem YouTube-Kanal mit Clips zur Beiratsarbeit. Fragen wie z. B. „Was ist die Aufgabe des Beirats in einem Pflegeheim? Was sind seine Rechte, Pflichten und worauf gilt es zu achten? Und was ist, wenn gar kein Beirat zustandekommt?“ werden in 41 kurzen Videoclips anschaulich erklärt.
Die Clips sind im Rahmen eines Projekts mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen entstanden und für alle Interessierten ab Januar 2023 kostenlos verfügbar. Der erste Beitrag ist bereits online, alle weiteren werden nach und nach veröffentlicht. Damit Sie keinen verpassen, abonnieren Sie jetzt schon unseren neuen YouTube-Kanal:
www.youtube.com/@BIVA-Pflegeschutzbund.
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Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) hat ein Positionspapier zur Operationalisierung des Präventiven Hausbesuchs (PHb) veröffentlicht. Die zwei wesentlichen Kernforderungen sind die Einführung eines jährlichen Präventiven Hausbesuchs für Menschen ab 75 Jahren und die Förderung sowie Finanzierung des PHb als Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen.
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Das Themenheft zeigt auf, welche Bedeutung ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltiges Handeln für ein gutes Altern vor Ort haben kann. Generationsübergreifende Wohnprojekte, die gemeinschaftliche Nutzung von Grünflächen, nachhaltiges Engagement von Älteren oder die partizipative Entwicklung altersfreundlicher Städte – Beispiele aus aller Welt geben Anregungen.
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Informelle Pflegearrangements haben häufig einen negativen Einfluss auf das Wohlbefinden der Pflegenden. Insbesondere wenn sich die zu pflegende Person im gleichen Haushalt befindet, ist dies für die Pflegenden gesundheitlich belastend. Das ist ein Ergebnis des dreijährigen internationalen Forschungsprojektes „IN-CARE – Inequality in Long-Term Care“.
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Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz wird zum 1. Januar 2023 novelliert. U.a. sollen künftig wesentliche Ergebnisse behördlicher Regelprüfungen in Pflegeheimen im Internet veröffentlicht werden und Pflegebedürftige ein Recht auf Einsichtnahme in alle sie betreffenden Dokumentationen und Unterlagen erhalten. Der BIVA-Pflegeschutzbund hat dazu eine Stellungnahme verfasst.
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Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow hat in der Dorfregion Seltenrain den ersten von vier Gesundheitskiosken in Holzbauweise eröffnet. Die Bevölkerung kann sich in den Gesundheitskiosken zu gesundheitlichen und sozialen Belangen beraten lassen und muss dank Telemedizin für Untersuchungen nicht mehr weit fahren.
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Bayern baut die Beratungsstrukturen für Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen aus. Aktuell sind 48 Pflegestützpunkte in Betrieb - weitere seien im Aufbau. Für die Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte besteht die Möglichkeit einer Regelförderung von jährlich bis zu 20.000 Euro für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft. Zusätzlich können neue Pflegestützpunkte eine Anschubförderung von bis zu 20.000 Euro sowie neue und bestehende Pflegestützpunkte eine Förderung für Maßnahmen der Vernetzung und des Wissenstransfers von bis zu 15.000 Euro pro Maßnahme erhalten.
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Das Sozialministerium Baden-Württemberg stellt zur Weiterentwicklung der Infrastruktur von Angeboten der Unterstützung, Betreuung und Pflege Fördermittel zur Verfügung. Acht Projekte zur Tages- und Kurzzeitpflege fördert das baden-württembergische Sozialministerium mit insgesamt vier Millionen Euro. Einrichtungen können sich auf der Website des Sozialministeriums bis zum 20. Januar bewerben.
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