Überblick: Wie finanziere ich die Pflege im Heim?
Das Wichtigste in Kürze
- Pflege kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche
- Die Pflegekosten setzten sich zusammen aus:
- Kosten der Pflege
- Kosten für die Unterkunft
- Ausbildungskosten
- Investitionskosten
- Wenn das eigene Geld nicht ausreicht, gibt es folgende Finazierungsmöglichkeiten:
- Wohngeld
- Pflegewohngeld (nicht in allen Bundesländern)
- Hilfe zur Pflege
- Pflegezusatzversicherungen
Pflege im Heim kostet immer auch Geld aus der eigenen Tasche. Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim setzen sich zusammen aus den Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten, das sind die Kosten für den Wohnraum.
Die Pflegekosten trägt die Pflegeversicherung nur anteilig im Sinne einer Teilkaskoversicherung – gestaffelt nach dem zugesprochenen Pflegegrad.
Der Eigenanteil an den Pflegekosten ist seit 2017 für jede Pflegeeinrichtung festgelegt, unabhängig vom Pflegegrad – der sogenannte einrichtungs-einheitliche Eigenanteil (EEE). Dazu erhalten Versicherte seit dem 01.01.2022 einen Leistungszuschlag, dessen Höhe sich nach der Aufenthaltsdauer im Heim richtet: Im ersten Jahr 5 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Betroffene selbst tragen, ebenso wie die Investitionskosten. Letztere setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anschaffung der Immobilie und deren Ausstattung sowie Instandsetzung und Instandhaltung.
Im Bundesdurchschnitt lag 2022 die finanzielle Belastung eines Pflegebedürftigen im Heim ohne Zuschüsse bei 2.248 Euro monatlich, wobei es vor allem wegen der Investitionskosten große regionale Unterschiede gibt.
Veranstaltungen
Der BIVA-Pflegeschutzbund bietet immer wieder (Online-)Vorträge zu Kosten und Finanzierung der Pflege an. Informieren Sie sich hierzu in unserem Veranstaltungskalender.
Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich gilt: Die/Der Pflegebedürftige muss für die Unterbringungs- und Investitionskosten im Heim selbst aufkommen und auch anteilig für die Pflegekosten. Reicht das eigene Einkommen bzw. Vermögen nicht aus, kann Hilfe zur Pflege beantragt werden. Aber bevor diese Maßnahme notwendig wird, gibt es verschiedene Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten:
1. Wohngeld auch für Pflegeheimbewohner
Wohngeld ist ein Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Bewohner:innen einer stationären Einrichtung können genau wie Mieter oder Untermieter einer Wohnung Wohngeld beantragen. Selbstnutzenden Haus- und Wohnungseigentümern steht ein sogenannter Lastenzuschuss zu. Voraussetzung für die Gewährung von Wohngeld ist, dass das Einkommen bestimmte Grenzen nicht übersteigt und man keine sonstigen Sozialleistungen vom Staat wie etwa Arbeitslosengeld bezieht. Wohngeld kann derjenige beziehen, dessen verwertbares Vermögen 60.000 Euro für die erste Person und 30.000 Euro für jede weitere Person nicht übersteigt. Die Bedingungen sind im jeweiligen Landesheimgesetz geregelt.
WICHTIG: Wohngeld muss immer bei der örtlichen Wohngeldbehörde beantragt werden, es wird nicht automatisch gewährt.
Ab 2023: Wohngeld Plus
Aufgrund der aktuell steigenden Energiekosten soll zum 1. Januar 2023 das Wohngeld Plus-Gesetz in Kraft treten. Damit wird sich der monatliche Leistungsbetrag auf durchschnittlich 370 Euro verdoppeln und zudem werden dreimal so viele Menschen, rund 4,5 Millionen, Anspruch auf Wohngeld haben – auch Pflegeheimbewohner:innen. Neben der Leistungsverbesserung bringt das Wohngeld Plus zwei neue Komponenten: Erstens eine dauerhafte Heizkomponente, durch die sich das Wohngeld um durchschnittlich 1,20 Euro pro Quadratmeter erhöht. Zweitens soll eine Klimakomponente durch einen Zuschlag von 0,40 Euro auf die Miethöchstbeträge für mehr klimagerechten und bezahlbaren Wohnraum sorgen. Wie diese beiden Komponenten für Pflegeheimbewohner:innen umgesetzt werden, ist noch nicht klar. Allerdings steht jetzt schon fest, dass die Wohngeldbehörden einer deutlichen Mehrbelastung ausgesetzt sein werden. Ein Grund mehr, den eigenen Anspruch zu prüfen und ggf. Wohngeld Plus direkt Anfang Januar beantragen.
2. Pflegewohngeld
In Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein gibt es zudem die Möglichkeit des Pflegewohngeldes. Es soll die Investitionskosten decken, wenn das eigene Einkommen bzw. Vermögen nicht dafür ausreicht. Anspruch hat man, wenn man vor dem Umzug ins Pflegeheim in einem der entsprechenden Bundesländer wohnhaft war. Die Regelungen im Einzelnen sind von Land zu Land unterschiedlich. Auch die Höhe des Pflegewohngeldes variiert nach Bundesland und gleicht unter Umständen die Investitionskosten voll aus. Es muss vom Pflegebedürftigen beantragt werden, der aber dabei Unterstützung von der stationären Pflegeeinrichtung bekommen kann.
3. Hilfe zur Pflege
Wenn die eigenen finanziellen Mittel und alle Unterstützungsmöglichkeiten nicht zur Deckung des Heimentgelts ausreichen, gibt es die sogenannte Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) nach § 61 des Sozialgesetzbuches (SGB) XII. Die Hilfe zur Pflege muss beim zuständigen Amt für Soziales gestellt werden. Voraussetzung für die Leistung ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2. Sie springt auch ein, wenn nicht lange genug in die Pflegeversicherung eingezahlt wurde, etwa wegen langer Arbeitslosigkeit. Die Beantragung sollte möglichst frühzeitig geschehen, weil Sozialhilfe nicht rückwirkend gezahlt wird.
Grundsätzlich muss das gesamte verwertbare Vermögen für die Finanzierung der Pflege eingesetzt werden. Dafür wird erstens die vorhandene Rente/Pension bis auf ein Taschengeld von 120,42 Euro verwendet. Zweitens muss auf finanzielle Rücklagen, Immobilien oder Aktien zurückgegriffen werden, wobei ein Schonvermögen von 5.000 Euro bzw. 10.000 Euro bei Ehepaaren eingeräumt wird. Reicht das nicht aus, müssen die nächsten Angehörigen, also (Ehe-)Partner und ggf. Kinder einspringen. Seit 2020 gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz, wonach Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro für ihre pflegebedürftigen Eltern unterhaltspflichtig sind.
Vorsorge für den Heimaufenthalt: Die Pflegezusatzversicherung
Wenn absehbar ist, dass die eigenen finanziellen Mittel nicht für einen Heimaufenthalt ausreichen werden, kann man eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Es gibt verschiedene Varianten und Anbieter. Die Frage ist, ob sich eine Pflegezusatzversicherung lohnt, denn die Beiträge sind lebenslang zu zahlen und steigen regelmäßig. Für die Entscheidung spielen viele Faktoren eine Rolle, die man in Ruhe abwägen sollte: Wieviel Vermögen ist vorhanden? Möchte ich meinen Kindern etwas hinterlassen bzw. sichergehen, dass sie nicht für mich zahlen müssen? etc. Interessierte sollten sich stets individuell beraten lassen, ob ein Vertragsabschluss in ihrer Lebenssituation sinnvoll ist, etwa bei der Verbraucherzentrale.