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Ab November 2019 werden Pflege-Einrichtungen durch ein neues Prüfsystem bewertet. Die vielfach kritisierten Pflegenoten werden abgeschafft und darüber hinaus stehen einige Neuerungen an. Wir haben die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und einen ersten kritischen Blick darauf geworfen. Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
- Die Pflegeeinrichtungen ermitteln zukünftig selbst die sogenannte Ergebnisqualität. Dazu werden zehn Indikatoren erhoben und das Ergebnis wird von einer Datenauswertungsstelle (DAS) auf Plausibilität geprüft.
- Zusätzlich gibt es eine externe Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Hier werden sogenannte Qualitätsaspekte geprüft und nicht – wie vorher – die Erfüllung festgelegter Kriterien.
- Die Ergebnisse dieser intern und extern erhobenen Daten werden zusammen mit Informationen über die Pflegeeinrichtung auf Internetportalen der Pflegekassen veröffentlicht. Die bisherige Gesamtnote wird es nach dem neuen System nicht mehr geben. mehr
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In der Mehrzahl der Landesheimgesetze und deren Mitwirkungsverordnungen ist geregelt, dass der Beirat bei Maßnahmen zur Förderung einer angemessenen Qualität mitwirken darf. Einrichtungen sollten dies als eine Art kostenlose Unternehmensberatung nutzen. Denn auch wenn Qualität nur schwer messbar ist und jeder etwas anderes darunter verstehen kann und erwartet, so bekommen doch gerade interne Beiratsmitglieder, aber auch externe Mitglieder und Fürsprecherpersonen / Vertrauenspersonen, bei regelmäßigem Aufenthalt in der Einrichtung sehr gut mit, was bei den Bewohnern ankommt.
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Zwei höchstrichterliche Urteile haben sich in den letzten Wochen mit lebenserhaltenden Maßnahmen beschäftigt. - Für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen muss keine Genehmigung des Gerichts eingeholt werden muss, wenn in einer Patientenverfügung festgelegt ist, dass „lebensverlängernde Maßnahmen unterbleiben“ sollen (Az. XII ZB 107/18).mehr
- Ein behandelnder Arzt macht sich nicht schadensersatzpflichtig, wenn nicht erkennbar ist, dass lebenserhaltende Maßnahmen nicht gegen den Willen des Betroffenen durchgeführt werden (Az. VI ZR 13/18).mehr
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Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) fordert mehr Geld für die Fachschulen zur Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern. "Ohne eine ausreichende Finanzierung der Pflegeschulen wird sich der Fachkräftemangel in diesem Bereich weiter verschärfen", sagte Rotkreuz-Präsidentin Gerda Hasselfeldt der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).
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Das Senioren-Projekt der Post ist nach nur einjähriger Testphase in Bremen aus Mangel an Interesse eingestellt worden. Unter dem Motto "Post persönlich" sollten Briefträger nach älteren Kunden sehen und im Notfall Hilfe für sie holen. Allerdings gab es zu wenig Interessierte für die in Kooperation mit den Johannitern angebotene Maßnahme.
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Durch einen wirksamen Verbraucherschutz kann die Qualität der Altenpflege in Deutschland spürbar verbessert werden. Diesen Standpunkt vertritt der BIVA-Pflegeschutzbund und veranstaltet zu diesem Thema eine Fachtagung am 15. Mai in Berlin.
In den meisten Wirtschaftsbereichen wird das Recht der Verbraucher vor schlechter Leistung und finanzieller Übervorteilung effizient mit juristischer Hilfe umgesetzt und dient als Instrument der Qualitätsverbesserung. Im Pflegesektor dagegen ist ein starker Verbraucherschutz nicht vorhanden.
Die Fachtagung soll die Defizite und Möglichkeiten des Verbraucherschutzes in der stationären Pflege aufzeigen. „Wie steht es um Information und Transparenz im Pflegemarkt?“, „Wie werden die Verbraucher an Entscheidungen bei den Regulierungen des Pflegemarktes beteiligt?“ und „Wie können sie ihre Verbraucherrechte durchsetzen?“, sind die Leitfragen der Tagung.
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Die Rechte pflegebedürftiger Menschen wurden unter anderem durch die Pflege-Charta gestärkt. Um deren Umsetzung in der Pflegepraxis zu unterstützen, hat das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) ein multimediales Informations- und Schulungspaket entwickelt. Dazu gehören animierte Erklärfilme und Präsentationsfolien, die einen Überblick über Ziele, Hintergründe und Inhalte der Pflege-Charta geben. Auch interaktive Elemente stehen zur Verfügung: In einem Online-Quiz kann man sein Wissen über die Pflege in Deutschland und die Pflege-Charta testen und vertiefen.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund führt derzeit eine Umfrage zum Umgang mit Konflikten und Beschwerden in stationären Einrichtungen durch, speziell um das Streitbeilegungsverfahren. Hintergrund ist ein laufendes Projekt zum Thema Verbraucherschlichtung, das vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird.
Die Befragung richtet sich an Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen sowie deren Angehörige und Betreuer. Das Beantworten dauert ca. 7 Minuten, die Teilnahme ist freiwillig und anonym.
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