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Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) unterstützt die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen Fragen und führt Begutachtungen durch mit dem Ziel, die Versicherten ihrem Bedarf entsprechend zu versorgen. Damit die Arbeit des MDK künftig transparenter und effektiver wird, wurde nun das sogenannte Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen, das MDK-Reformgesetz, auf den Weg gebracht. Hierin geht es um eine Verbesserung der Organisations- und Abrechnungsstrukturen, nachdem 2017 im Pflegestärkungsgesetz II die Pflegebegutachtung reformiert worden war. Unter anderem wird der bisherige MDK zukünftig unabhängig von den Krankenkassen eine eigene Körperschaft bilden und Medizinischer Dienst (MD) heißen. Das MDK-Reformgesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund begrüßt grundsätzlich die Gesetzesinitiative. Die MDK-Reform kann dazu beitragen, verloren gegangenes Vertrauen in die Qualität der gutachterlichen Entscheidungen wieder herzustellen. Die organisatorische und personelle Entflechtung des Medizinischen Dienstes (MD) vom Kassensystem wurde von uns lange gefordert. Die Gutachten des MD zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit haben enorme Auswirkungen für den einzelnen Betroffenen. Sie entscheiden direkt über die von der Pflegeversicherung zu erwartenden Unterstützungen. Die gutachterliche Aufgabe des MD verlangt zwingend eine Unabhängigkeit von den Strukturen einer Interessensgruppe. Es freut uns, dass die Kassen in den Verwaltungsräten ihre Mehrheit verlieren sollen. Stattdessen rücken jetzt Vertreter der Patienten (Krankenhaus) bzw. der Betroffenen (Pflege) auf entscheidende Positionen.
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Dass bei Vorliegen der entsprechenden Umstände ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht, ist bekannt und ergibt sich bereits aus dem Sozialstaatsprinzip. Oftmals verkannt wird aber, dass die Sozialhilfe grundsätzlich nachrangig ist. Daher müssen zunächst eigenes Vermögen und Einkommen eingesetzt werden. Auch kurzfristig gewonnenes Vermögen, etwa durch Erbschaften, muss eingesetzt werden.
Häufiger sind aber gerade bei Bewohner/innen von Pflegeheimen Krankenhausaufenthalte. In diesen Fällen haben die Einrichtungen ab dem vierten vollen Tag der Abwesenheit einen Abschlag von mindestens 25 Prozent auf die Entgelte für Pflege, Unterkunft und Verpflegung gutzuschreiben. Diese Gutschriften werden aber nicht unmittelbar an die Betroffenen ausgezahlt und kommen diesen damit direkt zugute, sondern in der Regel an den Sozialhilfeträger ausgekehrt.
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Eine in einer vollstationären Pflegeeinrichtung versorgte pflegebedürftige Person hat auch dann Anspruch auf Sozialhilfe, wenn die Einrichtung nicht gefördert ist. Voraussetzung ist, dass eine Vergütungsvereinbarung zwischen der Pflegeeinrichtung und den Kostenträgern besteht. Unter diesen Umständen muss man nicht auf die tatsächliche Höhe der Kosten achten, also auch keinen Kostenvergleich mit anderen Pflegeeinrichtungen anstellen.
BSG, Urteil vom 05.07.2018, B 8 SO 30/16R
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Der Anteil der Pflegebedürftigen in Deutschland steigt – und damit auch die Zahl der Pflegenden. Rund die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zuhause von Angehörigen versorgt, ohne Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflege übernehmen hauptsächlich enge Familienangehörige. Die meisten Pflegenden sind zwischen 30 und 60 Jahre alt, gut sechs von zehn Pflegenden sind Frauen. Pro Tag werden im Durchschnitt 2,6 Stunden für die Pflege aufgewendet.
(Quelle: Institut der Deutschen Wirtschaft)
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In deutschen Kliniken und Pflegeheimen sind bis zu 30 Prozent der Patienten und bis zu 25 Prozent der Bewohner mangelernährt. Zudem sind hierzulande deutlich seltener Ernährungsfachkräfte vor Ort als im europäischen Ausland: 2018 verfügten nur 10 Prozent unserer Kliniken und 30 Prozent der Pflegeheime über eine Diätassistenz, während es in den anderen EU-Ländern 63 und 83 Prozent waren. Das ergab eine erstmalige systematische Auswertung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) von nutritionDay-Daten aus den Jahren 2006 bis 2018.
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Das Informationsportal www.netzwerkstelle-demenz.de bietet Materialien, Praxisbeispiele und weiterführenden Links für alle, die sich zum Thema Demenz engagieren. Neu ist, dass nun lokale Demenznetzwerke unter einer Internetadresse Angebote und Ansprechpartner auf Bundes- und Länderebene finden. Das Portal bietet Beratung und Unterstützung bei Aufbau, Pflege und Finanzierung von lokalen Netzwerken sowie Hinweise auf Veranstaltungen, Neuerscheinungen, Initiativen und Ausschreibungen zum Thema Demenz.
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Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung könnte bis 2039 jeder fünfte Rentner von Altersarmut betroffen sein, das entspricht einer Steigerung von derzeit 16,8 auf 21,6 Prozent. Als armutsgefährdet gilt, wer ein monatliches Nettoeinkommen unter 905 Euro hat. Zu den größten Risikogruppen gehören laut Studie Alleinstehende und Geringqualifizierte. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Grundrente würde das Armutsrisiko lediglich um 0,4 Prozentpunkte senken, die bedingungslose Grundrente auch nur um 2,2 Prozentpunkte.
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Eine aktuelle Umfrage vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) warnt vor einer massiven Versorgungslücke in der Altenpflege. Demnach müssen Pflegeheime in NRW 85 Prozent aller Anfragen von Pflegebedürftigen ablehnen, weil Kapazitäten fehlen. Für die Betroffenen bedeutet das eine lange Suche, bei der die Wahlfreiheit auf der Strecke bleibt.
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Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage sind die beiden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Checklisten „Betreutes Wohnen“ und „Das richtige Senioren- und Pflegeheim“ in aktualisierter Fassung erschienen. Wer sich im Alter für Betreutes Wohnen oder eine stationäre Pflegeeinrichtung entscheiden möchte, bekommt mit diesen beiden Checklisten konkrete Kriterien an die Hand, mit denen sich Qualität und Leistungen der Anbieter vergleichen lassen.
Herausgegeben wurden beide Checklisten zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO). Sie können auf der BIVA-Homepage kostenfrei heruntergeladen (BeWo; Pflegeheim) und bei der BAGSO auch ausgedruckt bestellt werden.
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