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Zweieinhalb Jahre sind vergangen, seit der BIVA-Pflegeschutzbund das damals neue Hospiz- und Palliativgesetz auf einer Fachtagung kritisch beleuchtete. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (HPG) wollte der Gesetzgeber der wichtigen Funktion der Palliativpflege Rechnung tragen. Hat sich die Versorgung Schwerkranker und Sterbender seitdem verbessert?
Der Beratungsdienst des BIVA-Pflegeschutzbunds erhält immer wieder Rückmeldungen von Angehörigen, dass Menschen, die sich stationär im Pflegeheim befinden, nicht palliativ begleitet werden. Angesichts der weiterhin hohen Beschwerderate wegen mangelhafter palliativer Versorgung im stationären Bereich entsteht der Eindruck, dass die Umsetzung des neuen Hospiz- und Palliativgesetzes deutschlandweit noch zu wünschen übrig lässt.
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Wenn ein Mensch aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung plötzlich in eine gesundheitlich kritische Situation gerät, welche die Entscheidungsfähigkeit aushebelt, müssen Dritte im Sinne des Betroffenen handeln. Tritt solch ein Fall ein, ist es für alle Beteiligten eine Erleichterung, wenn bereits eine Bevollmächtigung oder Betreuungsverfügung vorliegt. Denn diese regelt, wer für die betroffene Person Entscheidungen treffen darf.
Trotz umfassender Aufklärungsarbeit kommt es aber immer wieder vor, dass Menschen versäumen, sich frühzeitig um eine Bevollmächtigung oder Betreuungsverfügung zu kümmern. Die Angehörigen stehen dann im Ernstfall hilflos da und haben zunächst keine Handhabe, denn die Angehörigenstellung alleine ermächtigt nicht dazu, für eine andere Person Entscheidungen zu treffen.
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Nahezu alle Landesheimgesetze räumen den Bewohnervertretungen das Recht ein, bei Maßnahmen zur Förderung der Betreuungsqualität mitzuwirken. Dazu gehört auch die Betreuung während der Sterbephase. Leider ist dies häufig ein Thema, dem man gerne aus dem Weg geht, führt es doch die eigene Vergänglichkeit vor Augen. Dies trifft insbesondere zu, wenn man als Mitglied der Bewohnervertretung selbst bereits fortgeschrittenen Alters oder von Krankheit betroffen ist.
Können diese Vorbehalte jedoch überwunden werden, so eröffnet sich der Bewohnervertretung dadurch die Möglichkeit, das eigene Ableben zumindest hinsichtlich der äußeren Umstände mitzugestalten.
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Die Haushaltsersparnis ist auch bei zusammen zur Einkommenssteuer veranlagten Ehepartnern pro Person von den als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Heimkosten abzuziehen, wenn diese gemeinsam in einem Pflegeheim wohnen. Dies entschied der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 04.01.2017 im Fall eines gemeinsam im Pflegeheim lebenden Ehepaares.
AZ: BFH VI R 22/16
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Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, fordert eine Mindestbesetzungsquote auch für Pflegeheime. Bisher plant das Bundesgesundheitsministerium Personaluntergrenzen lediglich für den Krankenhausbereich. Was für Kliniken gelte, müsse aber auch für Pflegeheime gelten, erklärte Westerfellhaus nun gegenüber dem Berliner „Tagesspiegel“. Auch in den Heimen seien Mindestvorgaben für das vozuhaltende Fachpersonal notwendig, denn dort gebe es ebenfalls intensivst pflegebedürftige Menschen, die fachlich qualifiziertes Personal benötigen. „Wer daran spart und meint, er könne sich mit Hilfskräften durchmogeln, riskiert die Gesundheit der ihm anvertrauten Menschen“, so Westerfellhaus.
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Prof. Dr. Thomas Klie kommentierte gegenüber der CAREkonkret eine Studie zum Engagement in der Hospizarbeit, die das Zentrum für zivilgesellschaftliche Entwicklung der Evangelischen Hochschule Freiburg in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung in Wien sowie den Universitäten Gießen und Augsburg durchgeführt hat. Die Studienergebnisse zeigten, dass sich vor allem ältere Frauen in der ehrenamtlichen Hospizarbeit engagieren.
Das Ergebnis sei zunächst positiv zu bewerten, so Klie. Der Einsatz älterer Frauen in der Hospizarbeit spiegele das wachsende gesellschaftliche Engagement älterer Menschen wider.
Als problematisch bewertet Klie jedoch die Situation in Pflegeheimen. Zwar sieht das Hospiz – und Palliativgesetz von 2015 die Förderung von Hospizdiensten im Pflegeheim vor. In der Realität verhinderten aber Zeit- und Personalmangel häufig die Umsetzung dieser Vorgaben. Dies treffe insbesondere auf Pflegeheime zu, die unter Renditegesichtspunkten betrieben werden.
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Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn starten die Entwicklung einer Nationalen Demenzstrategie. Dies teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit. Gleichzeitig wurde die Arbeit der Initiative „Allianz für Menschen mit Demenz“ ausgewertet. Die Initiative wurde vom Bund ins Leben gerufen, um in Zusammenarbeit mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Vertretern aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie dem Pflege- und Gesundheitsbereich die Lebensqualität von Demenzkranken und ihren Angehörigen zu verbessern.
Die Auswertung spreche für den Erfolg der Initiative, die sich durch konkrete Maßnahmen wie lokale Beratungs- und Unterstützungsangebote auszeichnet, so Giffey. Nun solle im Rahmen einer Nationalen Demenzstrategie sichergestellt werden, dass die Bedingungen für Menschen mit Demenz im gesamten Bundesgebiet verbessert werden.
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In seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat neue Gesetze im Gesundheits- und Pflegesektor besprochen.
In seiner Stellungnahme zum Versicherten-Entlastungs-Gesetz (GKV-VEG) forderte der Bundesrat eine Aufstockung des Strukturfonds, mit dem zusätzliche Studienplätze in der Humanmedizin finanziert und die fachärztliche Weiterbildung gefördert werden soll. Gefordert wurden vom Bundesrat zudem die Aufstockung staatlicher Zuschüsse zur Krankenversicherung von Hartz-IV-Empfängern sowie eine Beitragsentlastung für privat versicherte Selbstständige mit geringem Einkommen. Mit der Rückkehr zur Beitragsparität sollen gesetzlich Krankenversicherte außerdem weiter entlastet werden, indem Arbeitgeber und Arbeitnehmer wieder je zur Hälfte den Zusatzbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen. Das VEG sieht außerdem vor, dass Krankenkassen mit hohen finanziellen Rücklagen diese abbauen müssen und zu diesem Zweck Beiträge nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen dürfen.
Der Bundesrat begrüßte die geplante Entlastung von Pflegekräften durch eine Aufstockung des Personals und bessere Arbeitsbedingungen mit dem „Sofortprogramm Pflege“. Der Bundesrat bedauert allerdings, dass die neuen Vorgaben zu einer Absenkung des Niveaus speziell der Altenpflege gegenüber anderen Pflegeberufen führen. Eine auf systematischer Evaluation und Evidenz mittels Leitlinien und Standards basierende Pflege könne danach nicht mehr gewährleistet werden.
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Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
lädt am 16. und 17. Oktober 2018 zur diesjährigen Jahrestagung nach Bonn ein.
Die Veranstaltung beschäftigt sich unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker – Seniorenverbände vor neuen Herausforderungen“ mit den Auswirkungen von zunehmender gesellschaftlicher Individualisierung und Digitalisierung auf die Arbeit von Senioren-Organisationen.
Das vollständige Programm finden Sie
hier.
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Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zwei Publikationen zum Thema Menschenrechte in der Pflege herausgegeben. Die Ausgaben „Menschenrechte in Pflegeheimen“ und „Die Menschenrechte in der Pflegepraxis. Herausforderung und Lösungsansätze in Pflegeheimen“ stehen
hier
zum kostenlosen Download bereit.
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Gleich fünf neue Regionalbeauftragte kamen Anfang September zu einem Workshop in die BIVA-Geschäftsstelle in Bonn. Die engagierten BIVA-Mitglieder können Pflegebetroffene nun in ihren Regionen persönlich unterstützen und geben dem Verein ein Gesicht vor Ort.
Noch ist der BIVA-Pflegeschutzbund aber nicht in allen Landkreisen Deutschlands mit einem Regionalbeauftragten vertreten. Wenn Sie Interesse haben, schreiben Sie einfach an rb@biva.de Eine Übersicht aller Regionalbeauftragten und alle Informationen dazu, wie auch Sie sich engagieren können, finden Sie
hier.
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Die BIVA-Presseabteilung freut sich über Unterstützung. Stefanie Thome wird sich von nun als Presseassistentin unter anderem um die BIVA-Informationen kümmern. Die Germanistin und Ethnologin hat Erfahrung im Verlagswesen und war mehrere Jahre für einen Dienstleister im Pflegebereich tätig.
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