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In Baden-Württemberg plant die Landesregierung, die gesetzlich verankerte Mitwirkung von Heimbewohner:innen abzuschaffen. Zwar ist inzwischen von einer „neuen Regelung“ die Rede – doch was diese tatsächlich sichert, ist völlig unklar. Ohne verbindliche Standards droht Mitwirkung zur unverbindlichen Geste zu werden.
Die BIVA hält dagegen – mit öffentlichem Druck, politischen Gesprächen, einer großen Umfrage unter Heimbeiräten, Medienarbeit und einer breit angelegten Kampagne. Nicht zuletzt durch diesen Protest liegt bis heute kein konkreter Gesetzentwurf vor.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund wollte wissen, was diejenigen denken, die direkt von der Abschaffung der Heimmitwirkung in Baden-Württemberg betroffen wären. Deshalb haben wir vom 18. Februar bis 22. Mai 2025 eine Umfrage gestartet, an der sich 464 Heimbeiräte, Angehörige und Interessierte beteiligt haben. Die Ergebnisse sprechen eine klare Sprache: 98 % der Teilnehmer:innen sprechen sich für den Erhalt der gesetzlichen Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen aus. Viele fordern sogar deren Ausbau und benennen Schwächen in der Umsetzung.
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Der geplante Wegfall der Heimmitwirkungsverordnung in Baden-Württemberg vermittelt den Eindruck, als sei gelebte Beteiligung in vielen Einrichtungen nicht mehr umsetzbar. Gleichzeitig wird seitens des Ministeriums betont, man wolle durch den Verzicht auf starre Vorgaben mehr Flexibilität ermöglichen. Was gebraucht wird, ist ein klarer Rahmen – mit Mindeststandards und der Möglichkeit, diese flexibel auszugestalten. Andere Bundesländer und innovative Konzepte zeigen, wie das gehen kann.
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Auch pflegende Angehörige können als Präsenzkraft eingesetzt werden, um den Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214,00 € monatlich zu erhalten. Allerdings muss deren Aufgabenkreis über allgemeine familiäre Aufgaben hinausgehen und genau definiert sein.
Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 27.06.2024 – Aktenzeichen B 3 P 1/23 R, B 3 P 2/23 R, B 3 P 3/23 R
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Der Ratgeber Demenz der Verbraucherzentrale informiert umfassend über die Krankheit und die Gestaltung des Lebensumfelds für Menschen mit Demenz. Er erklärt die verschiedenen Formen von Demenz, stellt Therapien und Pflegekonzepte vor und informiert über Hilfen für Betroffene und Angehörige. Die Broschüre ist hier erhältlich:
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Versicherte mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen sind oft auf individuell angepasste oder speziell ausgestattete Hilfsmittel angewiesen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Mai Vorgaben in der Hilfsmittel-Richtlinie geändert, um die Prüf- und Genehmigungsprozesse in komplexen Bedarfssituationen zu vereinfachen.
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert zum Hitzeschutz vor allem in der häuslichen Pflege und weist auf verschiedene Veröffentlichungen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG, vormals BZgA) hin, die
hier abrufbar sind
Anlässlich des Hitzeaktionstages am 04. Juni hatte der BIVA-Pflegeschutzbund bereits mit einer Pressemeldung auf die besondere Gefährdung Pflegebedürftiger hingewiesen und Maßnahmen gefordert.
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Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor einer Welle unseriöser Anrufe, die Pflegekurse oder so genannte Pflegeboxen an Pflegebedürftige verkaufen wollen. Tipp: Bei unerwünschten Anrufen sofort auflegen und bei bereits erfolgter Vereinbarung diese umgehend widerrufen. Widerrufsformulare gibt es hier.
Im Rahmen der Kampagne „HÖR‘ GENAU HIN! – Telefonbetrug kann jeden treffen“ hat die Polizei Sachsen eine Broschüre herausgegeben. Sie informiert über gängige Telefon-Betrugsmaschen und gibt praktische Tipps zum Schutz vor Telefonbetrug.
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Bewohnervertretungen im Pflegeheim sichern und verbessern die Lebensqualität der Bewohner:innen durch Mitwirkung. Deshalb müssen alle stationären Einrichtungen Bewohnervertretungen haben und sie durch Schulungen und Fortbildungsmaterial in ihrer Arbeit unterstützen.
Die BIVA bietet seit mehr als 20 Jahren qualifizierte Schulungen in der Einrichtung an.
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