Die Zukunft der Beiratsarbeit
Beiratsarbeit steht immer wieder in der Kritik: zu formal, zu aufwendig, nicht alltagstauglich – gerade bei hohem Pflegebedarf oder kognitiven Einschränkungen der Bewohner:innen. In Baden-Württemberg stellt man angesichts dieser Herausforderungen die Beiratsarbeit insgesamt in Frage und plant, die Mitwirkungsverordnung zu streichen. Doch statt daraus abzuleiten, dass Mitwirkung nicht mehr möglich ist, braucht es neue Wege: flexible Modelle, klare Mindeststandards und gezielte Unterstützung. Der Schlüssel liegt nicht im Abschaffen, sondern im Weiterentwickeln – angepasst an die Lebensrealität der Menschen in stationären Einrichtungen.
Warum neue Wege notwendig sind
In vielen Einrichtungen sind die Voraussetzungen für klassische Mitwirkungsstrukturen erschwert: Hoher Pflegebedarf, kognitive Einschränkungen, Zeitmangel beim Personal oder fehlende Unterstützung durch den Träger lassen Beiratsarbeit zur Ausnahme werden. Doch genau deshalb braucht es tragfähige Alternativen. Ohne rechtlich abgesicherte Mindeststandards und einen klaren Umsetzungsauftrag bleiben Mitwirkung und Teilhabe dem Zufall überlassen. Hinzu kommt: Mitwirkung darf nicht beim Zuhören enden. Einrichtungen müssen verpflichtet sein, auf Anliegen nachvollziehbar zu reagieren – mit konkreten Maßnahmen und Rückmeldungen an die Bewohnervertretung. Die Erfahrung zeigt: Wo Verbindlichkeit fehlt, verschwindet Beteiligung – nicht aus bösem Willen, sondern weil Strukturen und Ressourcen fehlen.
Was es braucht: Klare Aufgaben und flexible Formen
Mitwirkung darf nicht nur auf dem Papier existieren. Sie muss den Alltag betreffen: Speisepläne, Freizeitgestaltung, Hausregeln oder der Umgang mit Beschwerden. Dafür braucht es nicht zwingend ein starres Format – aber ein verbindliches Recht auf Mitsprache und Beteiligung.
Was anderswo bereits funktioniert – und was sich weiterentwickeln lässt
In allen Bundesländern gibt es bereits alternative – in manchen auch innovative – Wege, Mitwirkung zu garantieren, wenn der klassische Beirat nicht funktioniert. Diese Modelle zeigen, dass Beteiligung nicht an starren Strukturen scheitern muss, sondern durch flexible Ansätze gestärkt werden kann.
- Erweiterte Bewohnerbeiräte mit externen Mitgliedern
In allen Bundesländern ist es möglich, Angehörige oder andere Vertrauenspersonen in den Bewohnerbeirat zu wählen. Diese Öffnung ermöglicht es, auch in Einrichtungen mit hohem Pflegebedarf oder kognitiv eingeschränkten Bewohner:innen eine funktionierende Interessenvertretung zu etablieren. An diesen guten Erfahrungen muss man ansetzen und mehr für dieses Ehrenamt werben und vielleicht mindestens ein externes Mitglied verpflichtend vorschreiben. - Vertrauenspersonen und Fürsprecher
Bei fehlendem Beirat wird in jedem Bundesland ein Fürsprecher oder eine Vertrauensperson eingesetzt, die die Interessen der Bewohner vertritt und als Ansprechperson für Anliegen dient. Diese Rolle ist gesetzlich verankert und bietet eine zusätzliche Ebene der Mitwirkung. - Ersatzgremien bei fehlendem Beirat
Wenn kein Bewohnerbeirat zustande kommt, sehen einige Landesgesetze die Einrichtung von Ersatzgremien vor. Diese Gremien bestehen häufig aus Angehörigen oder Betreuenden und übernehmen die Aufgaben des Beirats, um die Mitwirkung der Bewohner sicherzustellen. - Ombudspersonen und externe Beratungsstellen
Einige Bundesländer haben Ombudspersonen eingeführt, die unabhängig von der Einrichtung agieren und bei Konflikten vermitteln oder die Rechte der Bewohner stärken. Diese Stellen bieten eine neutrale Anlaufstelle für Beschwerden und fördern die Transparenz innerhalb der Einrichtungen. - Regelmäßige Bewohnerversammlungen und partizipative Formate
Statt auf formelle Gremien setzen manche Einrichtungen auf regelmäßige Bewohnerversammlungen, in denen Anliegen direkt besprochen werden. Diese Versammlungen fördern den direkten Austausch und ermöglichen eine niedrigschwellige Beteiligung am Alltag der Einrichtung.
Diese Ansätze sind wichtig, aber sie können nur wirksam werden, wenn sie weiterentwickelt werden:
- Externe Vertreter:innen dürfen keine Alibi-Funktion übernehmen. Sie benötigen Qualifizierung, Unabhängigkeit und aktive Einbindung.
- Personen, die mit Mitwirkungsaufgaben betraut sind – seien es nun interne oder externe Beiräte, Fürsprecher oder Unterstützer – benötigen Schulungen und externe Vernetzung.
- Einrichtungen dürfen bei der Umsetzung nicht alleingelassen werden.
Solche Beispiele verdeutlichen, dass Mitwirkung nicht an ein bestimmtes Modell gebunden ist. Wichtig ist, dass die gewählten Strukturen den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen und ihre Rechte auf Teilhabe und Mitwirkung gewährleisten.
Flexibel gestalten, aber verbindlich sichern
Wer Flexibilität ermöglichen will, muss zugleich Verbindlichkeit schaffen. Deshalb braucht es unabhängig von der konkreten Ausgestaltung folgende Mindeststandards:
- Verpflichtung zur Bewohnervertretung: Jede Einrichtung muss eine Form der Interessenvertretung vorweisen. Ob Beirat, Fürsprecher:in oder Versammlung – die Form kann unterschiedlich sein, muss aber mit der Heimaufsicht abgestimmt und dokumentiert werden.
- Festlegung von Aufgaben: Entweder erfolgt dies im Gesetz selbst oder über einen verbindlichen Aufgabenrahmen, der zwischen Einrichtung und Vertretung abgestimmt wird.
- Mitwirkungskonzept: Wenn Gesetz oder Verordnung die Umsetzung der Mitwirkung nicht hinreichend regeln, muss ein Mitwirkungskonzept auf Einrichtungsebene erstellt und mit der Behörde abgestimmt werden.
- Informationspflichten der Einrichtung: Bewohner:innen müssen über alle wesentlichen Entscheidungen informiert werden, die ihren Alltag betreffen (z. Personalveränderungen, Veränderungen im Ablauf, Änderungen von Leistungen). Sobald es keinen Beirat gibt, der diese Informationen bündelt und weitergibt, müssen andere Wege gefunden werden.
- Verpflichtende Beschwerdemöglichkeiten: Niedrigschwellige, vertrauliche und wirksame Wege zur Beschwerde müssen auch in Einrichtungen ohne Beirat garantiert sein.
- Regelmäßige Kontrolle durch die Heimaufsicht: Auch bei flexiblen Beteiligungsformaten muss die Aufsicht aktiv prüfen, ob und wie Mitwirkung umgesetzt wird.
Fazit: individuelle und passgenaue Mitwirkung ist wünschenswert – und macht Arbeit
Individuelle Mitwirkung kann besser funktionieren als starre Vorgaben, weil sie an die konkrete Einrichtung und Bewohnerschaft angepasst ist. Doch sie bedeutet mehr Aufwand – für Träger und Behörden. Wer Flexibilität will, darf das nicht als Mittel zur Entbürokratisierung missverstehen. Ohne zusätzliche Verantwortung, klare Standards und verbindliche Kontrolle läuft echte Mitwirkung ins Leere.
Die Beispiele aus anderen Bundesländern und innovative Ansätze wie regelmäßige Bewohnerversammlungen zeigen: Mitwirkung kann auf unterschiedliche Weise gelingen – auch unter schwierigen Rahmenbedingungen. Aber sie gelingt nicht von allein. Ohne klare gesetzliche Vorgaben bleibt Teilhabe abhängig von der Haltung der Einrichtung – und wird damit zum Zufallsprodukt.
Deshalb braucht es bei einer radikalen Umgestaltung der Mitwirkung wie in Baden-Württemberg keine Abschaffung der Regeln, sondern einen modernen Ordnungsrahmen: verbindlich im Anspruch, flexibel in der Umsetzung. Mitwirkung ist Teilhabe und ein Schutzrecht – und diese fundamentalen Rechte gehören nicht abgeschafft, sondern weiterentwickelt.
Gerade jetzt hat Baden-Württemberg die Chance, Mitwirkung wirklich neu zu denken: nicht durch Rückbau, sondern durch innovative, inklusive und gesetzlich abgesicherte Modelle. Wer die Mitwirkung von Bewohner:innen ernst nimmt, kann Impulse setzen: für mehr Teilhabe, mehr Demokratie und mehr Lebensqualität im Alltag stationärer Einrichtungen – im eigenen Land und darüber hinaus. Nur: Wenn es das Ziel ist, zu sparen, wird das nicht gelingen.



