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Bei der Bundestagswahl am 26. September sind alle Wahlberechtigten dazu aufgerufen, sich mit den Wahlprogrammen der Parteien auseinanderzusetzen und zu entscheiden, wer am ehesten ihre Überzeugungen vertritt. Die BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen) hat mit ihren Mitgliedsverbänden acht Wahlprüfsteine zur speziellen Interessenlage der älteren Menschen in Deutschland erarbeitet. Der BIVA-Pflegeschutzbund war insbesondere an der Erarbeitung des Wahlprüfsteins Pflege beteiligt.
Solange wir noch auf die Auswertung der Antworten der Parteien warten, hier vorab ein kurzer Überblick über die Positionen der Parteien nach ihren Wahlprogrammen.
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Zu den Wahlberechtigten bei der Bundestagswahl im September zählen auch Menschen in Pflegeheimen. Doch wie können ältere Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, ihr Wahlrecht ausüben? Ein Überblick über die Fragen im Zusammenhang mit Wahlen im Pflegeheim, die häufig an unseren Informations- und Beratungsdienst herangetragen werden.
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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat am 3. Mai 2021 entschieden, dass behinderte Pflegeheimbewohner nicht gegen ihren Willen in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung wechseln müssen. Das Sozialamt kann die Bewohner nicht zu einem solchen Wechsel zwingen. Begründung: Der Wunsch auf eigene Entscheidung ist grundrechtlich geschützt, so dass die staatlichen Organe hier nicht eingreifen dürfen. Mit der Verweigerung der bisherigen Unterstützung habe das Sozialamt unzulässig Druck ausgeübt.
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Das Bundessozialgericht hat am 17. Juni 2021 entschieden, dass rückwirkendes Pflegegeld zu zahlen ist, wenn die Klinik ihrer Aufklärungspflicht über die Beantragung dieser Leistung nicht nachgekommen ist. In diesem Fall muss die Pflegekasse das Pflegegeld auch für die Zeit vor Beantragung des Pflegegeldes bewilligen. Begründung: Kliniken sind verpflichtet, im Rahmen des Entlassmanagements auch zur Leistungspflicht der Pflegekassen zu beraten.
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Die Pflege im Heim wird für Pflegebedürftige und ihre Familien immer teurer. Die selbst zu zahlenden Anteile stiegen weiter auf nun 2125 Euro pro Monat im bundesweiten Schnitt - 57 Euro mehr als zu Jahresbeginn und 110 Euro mehr als Mitte vergangenen Jahres. Das geht aus neuen Daten des Verbands der Ersatzkassen mit Stand vom 1. Juli hervor.
Weiterhin gibt erhebliche regionale Unterschiede: In Nordrhein-Westfalen bleibt die Heimpflege am teuersten, mit durchschnittlich nun 2.496 €. Am wenigsten muss man mit 1.539 € in Sachsen-Anhalt bezahlen.
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Der GKV-Spitzenverband hat eine überarbeitete Fassung der Richtlinien zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit beschlossen. Diese gilt ab sofort für alle Pflege-Begutachtungen. Die Änderungen betreffen vor allem die für die Feststellung des Pflegegrades relevanten Fähigkeiten der Versicherten und ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen. Diese so genannten Module wurden aus pflegefachlicher Sicht konkretisiert.
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Der Bundesrat hat die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der Corona-Pandemie genehmigt. Dadurch können zugelassene Pflegeeinrichtungen und die Angebote zur Unterstützung im Alltag bis einschließlich 30. September 2021 Corona bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen gemäß § 150 SGB XI geltend machen. Zudem ist bis dahin die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ohne persönliche Begutachtung möglich. Die Sonderregelung zum Pflegeunterstützungsgeld ist sogar bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden.
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Einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) haben sich vorerst bis zum 30. September 2021 verlängert. So können Krankenhausärzte auch weiterhin für bis zu 14 Tage nach Entlassung häusliche Krankenpflege, Palliativversorgung, Soziotherapie und Hilfs- und Heilmittel verordnen; auch bei Arzneimitteln gibt es mehr Flexibilität. Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Weitere Infos unter
www.g-ba.de
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Ärzte können künftig frei und allein auf Basis ihres Gewissens entscheiden, ob sie Suizidwillige beim Sterben unterstützen. Der 124. Deutsche Ärztetag beschloss am 5. Mai 2021, die Regelung zur Hilfe zur Selbsttötung in Paragraf 16 der (Muster-)Berufsordnung (MBO-Ä) zu streichen (Satz 3). Mit der Streichung des Satzes „Der Arzt darf keine Hilfe zur Selbsttötung leisten“ entsprachen die Delegierten dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im vergangenen Jahr den Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB), der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nichtig erklärte.
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Nach Einschätzung des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) bewegen sich viele ältere Menschen zu wenig – noch verstärkt durch die Corona-Pandemie. Daher bietet das ZQP auf seinem Präventionsportal Basiswissen und Praxistipps dazu, wie pflegende Angehörige Bewegung fördern können. Dort finden sich auch Links zu Bewegungsangeboten vom Onlinekurs bis zur klassischen Sportvereinsgruppe, auch für Menschen mit Demenz.
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Bis ins hohe Alter selbstständig bleiben, das wollen viele Menschen. Damit Ältere möglichst lange zuhause wohnen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, kann man sie durch präventive Hausbesuche beraten. Anders als in Deutschland gibt es dieses Konzept in Skandinavien bereits flächendeckend. In einer Studie hat Gesundheitsökonom Prof. Martin Karlsson von der Universität Duisburg-Essen die Wirkung von präventiven Hausbesuchen untersucht.
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In bestimmten Konstellationen konnte das bayerische Landespflegegeld nicht mehr ausbezahlt werden, wenn der Pflegebedürftige verstorben ist. Dagegen steht aber nun ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts München vom 5. Mai 2021: Wenn bestimmte nahe Angehörige mit dem Pflegebedürftigen im Zeitpunkt des Todes mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben, dann gelten sie als sogenannte „Sonderrechtsnachfolger“. In diesem Fall muss das Landespflegegeld an diese Personen ausbezahlt werden.
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Mit dem diesjährigen GERAS-Preis möchte die BAGSO Pflegeeinrichtungen auszeichnen, die trotz der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie so weit wie möglich auf Selbstbestimmung und Mitwirkung statt auf paternalistische Fürsorge gesetzt haben. Damit möchte die BAGSO auch dazu beitragen, dass bei künftigen Krisen die Stimme der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen gehört und in die Entscheidungen der Einrichtungen einbezogen wird. Bewerbungsschluss ist der 15. September 2021.
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Die Einschränkungen und Verbote durch die Corona-Pandemie haben auf vielen Ebenen zu psychischen und sozialen Belastungen mit Auswirkungen auf die Gesundheit geführt. Das gilt nicht nur für an COVID-19 schwer Erkrankte und ihre Angehörigen, sondern auch für Menschen mit anderen kritischen Erkrankungen. Sie alle leiden an der Folgen der Pandemie, etwa weil sie befürchten, wegen mangelnder Ressourcen nicht ausreichend behandelt zu werden oder weil sie sich durch Besuchsverbote allein gelassen fühlen. Für die psychosoziale Begleitung von Schwerstkranken unter diesen besonderen Bedingungen gibt es jetzt eine neue Leitlinie, die die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin DGP mit fünf anderen Verbänden herausgegeben hat.
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Eine neue Broschüre der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) informiert über die vielfältigen Möglichkeiten, die digitale Anwendungen auch für Demenzkranke bieten. Richtig eingesetzt können sie ihnen dabei helfen, länger selbstbestimmt und sicher zu leben. Die Broschüre gibt Hilfestellung bei der Auswahl und Beurteilung der Produkte, die bereits im Handel erhältlich sind und regt zum Entwickeln eigener Lösungen an. Sie ist kostenlos erhältlich unter
shop.deutsche-alzheimer.de/broschueren/
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Am 10. Juni 2021 verstarb bedauerlicherweise unsere BIVA-Regionalbeauftragte Elisabeth Volmert nach schwerer Krankheit. Seit 2017 hat sie unseren Verein als Mitglied und Regionalbeauftragte in ihrer Heimat Paderborn mit großem Engagement und Sachverstand unterstützt. Besonders ihr Einsatz beim Deutschen Seniorentag 2018 in Dortmund ist uns noch in guter Erinnerung. Wir haben Frau Volmert als äußerst hilfsbereit, empathisch und engagiert kennengelernt. Wir danken ihr dafür und werden ihren Einsatz vermissen. Ihren Angehörigen und allen, die sie kannten, wünschen wir Trost in dieser schwierigen Zeit.
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