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Wer pflegebedürftig und damit auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, erhält finanzielle Unterstützung von der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung hat jedoch nicht den Zweck, eine pflegerische Versorgung für den Einzelnen zu organisieren oder alle Kosten zu übernehmen. Sie ist lediglich im Rahmen eines Teilleistungssystems dafür zuständig eine finanzielle Entlastung zu geben.
Um sich in diesem Dschungel von verschiedenen Leistungen und Hilfen zurechtzufinden, hat der BIVA-Pflegeschutzbund eine Übersicht erstellt. Wie alle BIVA-Broschüren kann auch diese kostenfrei heruntergeladen werden.
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Vortragsreihe zu „Pflege“ in Bonn
Die Leistungen der Pflegeversicherung sind auch Thema des Auftaktvortrags am 09. April zu einer sechsteiligen Vortragsreihe des BIVA-Pflegeschutzbunds. Alle Interessierten bekommen dort einen Überblick rund um die Themen Vorsorge, Wohnen im Alter und Finanzierung der Pflege. Besonderes Augenmerk liegt dabei darauf, wie man rechtliche Fallstricke vermeidet. Referentin ist Ulrike Kempchen, die Leiterin des BIVA-Beratungsdiensts. Beginn ist jeweils um 18 Uhr und Veranstaltungsort die BIVA-Geschäftsstelle in Bonn-Beuel.
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Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass eine Heimbewohnerin keinen Anspruch auf Pflegewohngeld hat, wenn der Ehepartner Alleineigentümer eines Hauses ist, aus dessen Verwertung die Investitionskosten gedeckt werden können.
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 09. November 2018 – 12 A 3076/15
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Der Bundestag hat am 14. März das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) verabschiedet. Mit den Stimmen von Union und SPD wurde das umfassende Gesetzeswerk beschlossen. Mit dem TSVG soll insbesondere erreicht werden, dass gesetzlich Versicherte künftig schneller einen Arzttermin erhalten. Doch auch für den Pflegebereich ergeben sich darin einige Neuerungen, unter anderem:
Ausschreibungen für Hilfsmittel (z.B. Inkontinenzeinlagen, Gehhilfen usw.) werden abgeschafft. Dadurch soll die bestmögliche Qualität bei der Versorgung mit Hilfsmitteln sichergestellt werden.
Reine Betreuungsdienste (für Haushaltshilfen, Spaziergänge, Gedächtnistraining usw.) werden für die Leistungserbringung von Sachleistungen in der ambulanten Pflege zugelassen. Mehr hierzu unter
www.biva.de/betreuungsdienste/
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Die von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) beim Deutschen Bundestag eingereichte Petition "Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!" hat das notwendige Quorum deutlich überschritten. Nun muss sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit dem Thema befassen. Die AWO möchte mit den über 74.000 erreichten Stimmen erreichen, dass steigende Pflegekosten aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden.
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Dies deckt sich mit der BIVA-Forderung, das finanzielle Risiko von Pflegebedürftigkeit nicht länger bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu belassen. Momentan ist es so, dass die Pflegeversicherung nur einen gesetzlich fixierten Zuschuss bezahlt und Mehrkosten der Bewohner tragen muss. In absehbarer Zeit werden dadurch viele Pflegebedürftige in die Sozialhilfe „abrutschen“. Das Armutsrisiko „Pflege“ muss dringend minimiert werden. Daher hat auch der BIVA-Pflegeschutzbund die Petition unterstützt.
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Niedersachsen will in einem neuen Pflegegesetz die Investitionsförderung an die Zahlung von Tariflöhnen koppeln. Das Gesetz solle noch in diesem Jahr vorgelegt werden, sagte Sozialministerin Carola Reimann (SPD) im Landtag. Mitte März hatten AWO und Diakonie in Niedersachsen gedroht, komplett aus der ambulanten Pflege in Niedersachsen auszusteigen, sollte es zu keiner deutlich besseren Vergütung durch die Kranken- und Pflegekassen kommen. AWO und Diakonie zahlen anders als andere Anbieter Tariflöhne.
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Durch einen wirksamen Verbraucherschutz kann die Qualität der Altenpflege in Deutschland spürbar verbessert werden. Diesen Standpunkt vertritt der BIVA-Pflegeschutzbund und veranstaltet zu diesem Thema eine Fachtagung am 15. Mai in Berlin.
In den meisten Wirtschaftsbereichen wird das Recht der Verbraucher vor schlechter Leistung und finanzieller Übervorteilung effizient mit juristischer Hilfe umgesetzt und dient als Instrument der Qualitätsverbesserung. Im Pflegesektor dagegen ist ein starker Verbraucherschutz nicht vorhanden.
Die Fachtagung soll die Defizite und Möglichkeiten des Verbraucherschutzes in der stationären Pflege aufzeigen. „Wie steht es um Information und Transparenz im Pflegemarkt?“, „Wie werden die Verbraucher an Entscheidungen bei den Regulierungen des Pflegemarktes beteiligt?“ und „Wie können sie ihre Verbraucherrechte durchsetzen?“, sind die Leitfragen der Tagung.
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Morgen beginnt die „Altenpflege“ in Nürnberg. Sie gilt als die Leitmesse der Pflegewirtschaft. Rund 700 Aussteller präsentieren neueste Entwicklungen, Trends Dienstleistungen und Produkte für die stationäre und ambulante Pflegewirtschaft. In diesem Jahr lautet das Motto der Veranstaltung: "Altenpflege in Bewegung". Absolutes Trendthema ist auch 2019 die Digitalisierung in der Altenpflege.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf der Altenpflege-Messe in Nürnberg. Sie finden den BIVA-Pflegeschutzbund am Stand unseres Dachverbandes BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen) in Halle 7, Stand G 28.
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Das neue BAGSO-Themenheft stellt Wettbewerbsprojekte des GERAS-Preises 2018 vor, die die positiven Wirkungen tiergestützter Interventionen bei Menschen, die in Pflegeeinrichtungen wohnen, aufzeigen. Es benennt die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und will weitere Einrichtungen der stationären Altenhilfe zur Nachahmung ermutigen. Die Broschüre kann bei der BAGSO unter bestellungen@bagso.de bestellt oder auf der Website heruntergeladen werden.
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