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Das deutsche Betreuungsrecht stand seit langem in der Kritik, nicht im Einklang mit Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu stehen. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 ist am 01.01.2023 in Kraft getreten. Damit wird vor allem das Selbstbestimmungsrecht und die Autonomie der Betroffenen im Sinne der UN-BRK gestärkt und die Anwendung des geltenden Rechts vereinfacht.
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Der Kläger wendet sich gegen die Herabsetzung des Grades der Behinderung von 50 auf 30. Ein Sachverständiger lehnte eine Begutachtung des Klägers ab, weil dieser die Anwesenheit eines seiner Kinder als Vertrauensperson während der durchzuführenden Anamnese verlangt hatte. Dem Kläger wurde vorgeworfen, dass er die Erstellung des Sachverständigengutachtens verhindert bzw. vereitelt habe. Dieser Ansicht ist das Bundessozialgericht entgegengetreten.
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Seit Anfang Mai bietet die BIVA-Homepage einen neuen Service: das Pflege-Adressverzeichnis. Hier finden Sie Informationen, Verbraucher-Tipps und auch Erfahrungsberichte und Bewertungen zu den mehr als 25.000 Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten in Deutschland. Sie können zum einen über eine interaktive Karte regionale Anbieter von stationärer oder ambulanter Pflege suchen. Alternativ gelangt man auch über eine Suchmaske über den Ort und/oder den Namen direkt zur gesuchten Einrichtung – unterteilt in stationäre und ambulante Pflegeanbieter. Zusätzlich finden sich hilfreiche Zusatzinformationen, Services und Tipps für Pflegebetroffene aus der Perspektive des Verbraucherschutzes sowie weiterführende Links zu Heimverzeichnis und Qualitätsberichten.
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Exklusiv für BIVA-Mitglieder: Alle Informationen zur Betreuungsrechtsreform 2023 (s. Hauptartikel in diesem Newsletter) hat die leitende BIVA-Rechtsberaterin Ulrike Kempchen auch in einem anschaulichen Vortrag zusammengestellt. Wichtigster Punkt: Die Selbstbestimmtheit der betreuten Person steht im Mittelpunkt. Sie kann schon bei der Auswahl des Betreuers mitreden und muss bei allen Aktivitäten des Betreuers angehört werden. Auch ist es durch die Reform einfacher geworden, eine Betreuung wieder aufzuheben. Zu finden ist das Video am Schluss des Artikels "Betreuungsrechtsreform 2023". Bitte beachten Sie: Sie müssen als Mitglied eingeloggt sein, um das Video abrufen zu können.
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Aus einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der DAK geht hervor, dass 96 Prozent der Bevölkerung eine staatliche Unterstützung pflegender Angehöriger für wichtig halten. Drei Viertel der Bevölkerung sind der Meinung, dass die künftigen Kosten der Pflege nicht nur durch Beiträge, sondern auch durch Steuergelder finanziert werden müssen. Eine Mehrheit von 85 Prozent will, dass die gesetzliche Pflegeversicherung alle wesentlichen Pflegekosten übernehmen soll.
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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) startet zusammen mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Projekt, um ehrenamtliche Erstbegleitung bei beginnender Demenz in der Praxis aufzubauen und zu erproben. Initiativen und Organisationen sind aufgerufen, solche Angebote mit fachlicher Unterstützung der DAlzG aufzubauen und zu erproben.
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Knapp sechs Prozent der Menschen zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland waren im Jahr 2022 sogenannte Offliner: Sie hatten noch nie das Internet genutzt. Das entspricht knapp 3,4 Millionen Menschen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. Der Anteil der Offliner war in der Altersgruppe 65plus am größten: Er lag bei etwa einem Sechstel (17 Prozent).
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40 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen seit der Coronapandemie mehr digitale Angebote im Gesundheitsbereich. Aber nur die Hälfte fühlt sich aktuell gut über Digitalisierungsvorhaben im Bereich Gesundheit und Pflege informiert. Das zeigt eine online-repräsentative Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
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Zum 1. April startete die „Koordinierungsstelle Bayern Demenz im Krankenhaus“ (KBDiK) als Modellprojekt des Bayerischen Gesundheitsministeriums in Kooperation mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG). Ziel ist es, die bayerischen Kliniken bei einem „demenzsensiblen Versorgungsangebot“ zu unterstützen. Die KBDiK wird gemeinsam mit der sozialen und privaten Pflegeversicherung für die kommenden drei Jahre mit 1,3 Millionen Euro unterstützt.
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Wer sich im Rahmen freiwilliger Nachbarschaftshilfe um pflegebedürftige Menschen kümmert, kann in Sachsen-Anhalt aufgrund einer Neufassung der Pflege-Betreuungs-Verordnung dafür künftig 125 Euro monatlich erhalten. Das Verfahren zur Anerkennung von Nachbarschaftshelfern erfolgt mit einem Modellprojekt der Gesellschaft für Prävention im Alter (PIA), An-Institut der Hochschule Magdeburg-Stendal. Es wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt (MS) gefördert.
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