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Die Kosten in den Pflegeheimen steigen und damit auch die Anzahl der Bewohner, die Sozialhilfe beantragen müssen. Ein besonderes Thema in unserer Beratung ist dabei immer wieder die Frage, inwieweit Schenkungen in den letzten zehn Jahren vom Sozialhilfeträger zurückgefordert werden können.
Nach einem Urteil des Landgerichts Celle vom 13.02.2020 (Az.: 6 U 76/19) kann der Staat auch Beträge an die Enkel für Führerschein, Studium etc. zurückfordern. Die Schenkungen müssen dabei über ein echtes, gelegentliches Taschengeld, also „sittlich gebotene Pflichtschenkungen“ oder auf „moralische Verantwortung beruhende Anstandsschenkungen“, hinausgehen.
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Die Bewohnervertretung in einer stationären Einrichtung soll das Alltagsleben der Bewohnerschaft in deren Sinne mit beeinflussen und Probleme ansprechen, um sie einer Lösung zuzuführen. Nicht alle Hausleitungen nutzen allerdings dieses wertvolle Potential der Beiräte. So auch in einem Beratungsfall, in dem einem Beirat vorgeworfen wurde, sich in Dinge einzumischen, die ihn nichts angingen, obwohl dieser konstruktive Lösungen einbrachte.
Was die Einrichtungsleitung verkannt hat, war die gesetzliche Regelung, dass Beiräte nicht nur Beschwerden entgegennehmen, sondern in der Mehrzahl der Landesheimgesetze auch „erforderlichenfalls durch Verhandlungen mit der Einrichtungsleitung“ auf eine Lösung hinwirken sollen. Es ist in einem solchen Fall also nicht nur das Recht eines Beirats, sich einzumischen, sondern sogar seine Pflicht, wenn er seine Aufgaben vollumfänglich ausfüllen will.
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In einem Heimbeirat arbeiten häufig sehr unterschiedliche Menschen zusammen – sowohl was ihre Kenntnisse der Vereinsarbeit betrifft, als auch ihre Persönlichkeit. Daher ist es sinnvoll, dass die Beiratsmitglieder gemeinsam in einer Art Geschäftsordnung definieren, wer welche Aufgaben mit welchem Inhalt übernimmt. Außerdem muss geklärt werden, wie der/die Vorsitzende und seine Vertretung gewählt werden, wie lange er/sie in diesem internen Amt bleibt und was passiert, wenn diese Stellung aufgegeben werden muss. Auch elementare Regeln wie die Gleichberechtigung jedes Beiratsmitglieds, die höchstpersönliche Amtsführung, Vertretungsmöglichkeiten und die Verschwiegenheit sollten darin festgehalten werden.
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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht beinhaltet auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Ausgehend von diesem Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht § 217 Strafgesetzbuch – das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung – für unwirksam erklärt.
Urteile des Bundesverfassungsgerichtes vom 26.02.2020 – 2 BvR 2347/15 u.a.
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Laut Barmer-Pflegereport 2019 bevorzugen immer mehr Pflegebedürftige in Deutschland das Betreute Wohnen oder eine Pflege-Wohngemeinschaft als Alternative zum Pflegeheim. Die Pflege in diesen Wohnformen unterliegt allerdings keinerlei Qualitätssicherungsverfahren und ist gleichzeitig deutlich teurer als das Pflegeheim: allein 2018 waren es knapp 400 Millionen Euro Mehrkosten im Vergleich. Barmer-Chef Straub fordert deshalb einen Pflege-TÜV für die neuen Pflege-Wohnformen und bundesweit einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen.
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Ein Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheits-ministeriums hat ergeben, dass derzeit 120.000 zusätzliche Pflegekräfte nötig wären, um die Pflegebedürftigen in deutschen Altenheimen angemessen zu betreuen. Demnach müsste die Zahl der Pflegekräfte von jetzt 320.000 auf 440.000 erhöht werden, was jährlich rund vier Milliarden Euro zusätzlich kosten würde. Um die hohe Arbeitsbelastung des Pflegepersonals zu senken, müsste sich dem Gutachten zufolge auch der Personalschlüssel ändern: Eine Pflegekraft sollte im Schnitt nur noch 1,8 Patienten versorgen statt bisher 2,5.
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Der Pflegebevollmächtige der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat ein Diskussionspapier vorgelegt, mit dem er die Leistungen der Pflegeversicherung für die häusliche Pflege vereinfachen will. Er schlägt vor, die vorhandenen Leistungen in zwei Budgets aufzuteilen: ein Pflegebudget und ein Entlastungsbudget, in denen nahezu alle Ansprüche gebündelt werden. Die Gesamthöhe des Pflegebudgets soll sich am Pflegegrad der pflegebedürftigen Person orientieren und monatlich zur Verfügung stehen. Nicht ausgeschöpfte Beträge sollen automatisch zu 50 Prozent ausbezahlt werden.
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Bundesgesundheitsminister Spahn wird möglicherweise noch im ersten Quartal dieses Jahres einen Entwurf für die Finanzreform der Pflegeversicherung vorlegen. Das hat die Amtschefin des bayerischen Gesundheitsminsteriums Ruth Nowak auf einer Tagung des Kuratorium Wohnen im Alter (KWA) in München mitgeteilt. Aktuell werden fünf Optionen für die Finanzreform diskutiert: eine Limitierung des Eigenanteils, ein Steuerzuschuss, eine Beitragssatzdynamisierung, eine Pflegebürgerversicherung und eine Pflegevollversicherung.
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Seit 2013 sind knapp 5.800 Pflegekräfte über das Projekt „Triple Win“ der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach Deutschland gekommen. Mehr als die Hälfte stammt von den Philippinen, die anderen aus Bosnien-Herzegowina, Serbien und Tunesien. Weitere 107 besuchen derzeit einen Deutschkurs und werden ab Mitte dieses Jahres einreisen. Das geht aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor.
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Thüringen will gemeinsam mit dem Land Berlin ein Familienpflegegeld einführen, um die Situation in der privaten Pflege zu Hause zu verbessern. Die steuerfinanzierte Pflegegeldleistung soll vergleichbar mit dem Elterngeld sein und verhindern, dass beschäftigte pflegende Angehörige in eine finanzielle Notsituation gelangen. Trotz erwarteter Kosten in Milliardenhöhe betont die Gesundheitsministerin Heike Werner, familiäre häusliche Pflege sei weniger kostenintensiv als stationäre Pflege.
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Wir freuen uns auf Ihren Besuch auf der Altenpflege-Messe in Hannover. Neben dem Besuch am BIVA-Stand lohnt sich die „Leitmesse der Pflegewirtschaft“ auch wegen der Angebote der fast 700 Aussteller, die die neuesten Produkte und Dienstleistungen für die stationäre und ambulante Pflege vorstellen. Darüber hinaus gibt es eine begleitende Konferenz und viele Gesprächspartner zur Zukunft der Altenpflege.
Sie finden den BIVA-Pflegeschutzbund am Stand unseres Dachverbandes BAGSO in Halle 020, Stand F27.
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Sie hatten Probleme, die Pflegedokumentation einzusehen? Sie konnten nicht mindern, obwohl das Pflegeheim die Leistungen nicht zufriedenstellend erbracht hat? Oder Sie haben entscheidende Informationen erst nach Unterschrift des Heim- oder Pflegevertrages erhalten?
Dann geht es Ihnen leider wie vielen anderen Verbrauchern im Pflegemarkt. Denn obwohl das deutsche Pflegesystem vor 25 Jahren marktwirtschaftlich angelegt wurde, fehlt es nach wie vor an wirksamen Mitteln des Verbraucherschutzes.
Der BIVA-Pflegeschutzbund möchte dies ändern und lädt alle Interessierten zu einem Austausch ein, dem sogenannten BIVA-Dialog. Hierbei handelt es sich um eine ganztägige Veranstaltung mit einer Mischung aus Vorträgen, Diskussionen und Workshop-Elementen zum Thema Verbraucherschutz. Die Veranstaltung ist kostenfrei und steht auch Nicht-Mitgliedern offen.
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Das PatientenForum e.V. stellt sich die Aufgabe, Patienten und Versicherte durch die Unübersichtlichkeit des Gesundheitswesens zu führen. Sein Angebot erstreckt sich von Informationen, Vermittlung von Hilfe bei Problemstellungen, Unterstützung bei grundsätzlichen Themen bis hin zur Kontaktaufnahme mit Krankenkassenvertretern, Ministerien und Politikern im Bereich Gesundheitswesen.
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Davon, dass sich der BIVA-Pflegeschutzbund und Das PatientenForum e.V. austauschen und kooperieren, haben auch die BIVA-Mitglieder etwas: Sie erhalten ab sofort Zugang zum PatientenForum-Mitgliederbereich mit vielen nützlichen Informationen.
Anmelden unter Angabe der BIVA-Mitgliedschaft per Mail an: info@das-patientenforum.de
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