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Unfall, Krankheit, Alter – ist plötzlich dauerhafte Pflege notwendig, stellen sich den Betroffenen und ihren Angehörigen viele Fragen, um die Versorgung sicherzustellen. Seit dem 01. Januar 2009 hat jeder Pflegebedürftige in Deutschland Anspruch auf eine kostenlose professionelle Pflegeberatung durch die Pflegekassen, die bei den Krankenkassen angesiedelt sind. Diese müssen innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten, wenn man bereits Leistungen beantragt hat.
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Häufig findet die Beratung in einem der rund 500 so genannten Pflegestützpunkte statt.
Um sich im Voraus zum Thema Pflege zu informieren, gibt es im Internet viele hilfreiche Portale wie etwa den Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums oder das Service-Portal „Wege zur Pflege“. Zudem gibt es Verzeichnisse, in denen man Beratungsstellen in Wohnortnähe suchen kann.
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Viele Landesheimgesetze sehen vor, dass die Bewohnervertretungen bei der „Förderung der Qualität in der Betreuung“ mitwirken sollen. Zur Frage, was Qualität in der Betreuung ist und wie sie gemessen werden kann, ziehen die Profis wissenschaftlich fundierte Qualitätsstandards heran. Da die meisten Mitglieder von Bewohnervertretungen jedoch Laien sind, sollten sie besser auf das Ergebnis schauen: Wie zufrieden sind die Bewohner mit der Betreuung? Beschwerden, die immer wieder vorgebracht werden, deuten auf ein Qualitätsdefizit hin. Dieses kann der Beirat im Gespräch mit der Einrichtungsleitung vorbringen und diese auch ggf. durch Beschlüsse zum Handeln zwingen. Die Mitwirkung der Beiräte beruht demnach auf ihrem Recht, vom Einrichtungsträger informiert zu werden, der wiederum die Informationspflicht hat.
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Gleich vier Gerichtsurteile haben sich im letzten halben Jahr damit beschäftigt, ob die Kosten der medizinischen Behandlungspflege wie z.B. Medikamentengabe durch die Krankenkasse übernommen werden müssen. In drei Fällen ging es um Bewohner einer Demenzwohngruppe, in einem um häusliche Pflege. Das Gericht entschied, dass in diesen Fällen die Leistungen auch dann gegenüber der Krankenkasse abzurechnen sind, wenn es sich um durch medizinische Laien durchführbare Maßnahmen handelt.
Bayerisches Landessozialgericht, Urteile vom 20.08.2019, L 5 KR 402/19, L 5 KR 403/19, L 5 KR 404/19; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2019, L 8 KR 443/17
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Der Referentenentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für ein Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes (RISG) sieht vor, dass Menschen, die etwa nach einem Unfall künstlich beatmet werden müssen, eine bessere Betreuung bekommen sollen. Um höhere Qualitätsstandards zu verankern, soll eine Intensivpflege in der eigenen Wohnung künftig die Ausnahme sein. In der Regel soll sie in Pflegeheimen oder speziellen Beatmungs-WGs erbracht werden. Weiterhin einen Anspruch auf Intensivpflege zu Hause haben sollen Minderjährige.
Der Entwurf erntete heftige Kritik von Betroffenen, Angehörigen und Verbänden. Spahns Gesetzentwurf führe zu einer fast ausnahmslosen Unterbringung von Beatmungspatienten in Kliniken, WGs und spezialisierten Pflegeheimen. Man fürchtet eine massenhafte „Verfrachtung“ pflegebedürftiger Menschen – auch gegen ihren Willen, da diese sich meist nicht mehr selbst äußern können.
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Unterhaltsverpflichtete Kinder, selten auch Enkelkinder, von Pflegebedürftigen können zur Kasse gebeten werden, wenn das Geld der Betroffenen selbst inklusive Pflegeversicherung nicht reicht. Die Höhe des Unterhalts wird dann je nach Einkünften des/der Unterhaltspflichtigen und abzüglich von Selbstbehalt und Schonvermögen bestimmt. Das Schonvermögen soll nun stark angehoben werden.
Das jetzt von der Bundesregierung beschlossene "Angehörigen-Entlastungsgesetz" entlastet nun alle Einkommen bis 100.000 Euro. Bevor es in Kraft tritt, müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. Kritik kommt von den Kommunen, die große Belastungen gerade bei bereits stark verschuldeten Kommunen befürchten.
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Die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) haben sich bei ihrem Sondierungsgespräch am 21. August in Berlin auf die Aufnahme von Tarifverhandlungen über einen Tarifvertrag in der Altenpflege geeinigt. Ziel ist es, möglichst noch in diesem Jahr einen Tarifvertrag abzuschließen, der vom Bundesarbeitsminister auf die gesamte Altenpflege in Deutschland erstreckt wird. Die Tarifregelungen müssten dann auch Arbeitgeber einhalten, die bisher sehr niedrige Löhne zahlen und schlechte Bedingungen bieten. Bestehende bessere Tarifverträge blieben davon unberührt. Der neue Tarifvertrag soll den Pflegeberuf attraktiver machen, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.
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Das Land Hessen muss einer Patientin wegen ihrer Fixierung und Zwangsmedikationen in einer psychiatrischen Klinik ohne richterliche Genehmigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 Euro zahlen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Nach einer Frühgeburt gestaltete sich die häusliche Situation der Klägerin schwierig. Ein Notruf ihres Ehemanns führte 2014 zur Einweisung der Klägerin gegen ihren Willen in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses. Dort befand sie sich gut zwei Wochen und wurde dabei teilweise fixiert und mit Medikamenten therapiert.
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Ein Mann aus dem Hessischen wollte durch eine Klausel im Testament erreichen, dass seine zwei Enkel ihn mindestens sechs Mal im Jahr besuchen: nur dann würden sie jeweils 25 Prozent des Erbes bekommen. Die Enkel hielten sich nicht daran, bekommen aber nun dennoch ihren Erbteil, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 5. Februar 2019, Az. 20 W 98/18). Begründung: Die Klausel sei sittenwidrig.
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Im Alter selbstbestimmt leben und gut versorgt sein – das wünschen sich alle Menschen. Aber noch immer informieren sich die wenigsten frühzeitig darüber, was es dabei zu beachten gibt. Die sechsteilige Vortragsreihe des BIVA-Pflegeschutzbund gibt einen Überblick rund um die Themen Vorsorge, Wohnen im Alter und Finanzierung der Pflege. Besonderes Augenmerk liegt dabei darauf, wie man rechtliche Fallstricke vermeidet.
Die sechs Vorträge finden wöchentlich ab dem 18.9. von 15 bis 16.30 Uhr in Bonn Bad Godesberg statt.
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Bewohnervertretungen und -beiräte üben in Einrichtungen der Langzeitpflege wichtige Aufgaben aus: ihre Mitwirkungsrechte reichen von Fragen der Verpflegung bis hin zur Preisgestaltung und Vergütung. So unterschiedlich, wie die Ausgestaltung der Rechte der Bewohnervertretungen ist, so unterschiedlich wird die Mitwirkung in der Praxis auch umgesetzt.
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Andreas Westerfellhaus, möchte daher in einer Veranstaltung mit Bewohnervertretungen über die Belange und täglichen Probleme in ihrer anspruchsvollen Tätigkeit sprechen und darüber diskutieren, wie Politik und Einrichtungsträger sie unterstützen können.
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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft veranstaltet Ende des Jahres zwei Fachtagungen, die jeweils einen aktuell diskutierten Aspekt im Hinblick auf Demenz beleuchten:
am 8. November 2019 in Norderstedt „Technik und Demenz – schöne neue Welt?!“
am 2. Dezember 2019 in Berlin „Demenz & Migration“
Weitere Infos und Anmeldemöglichkeiten finden Sie im Veranstaltungskalender auf der
Homepage der Alzheimer Gesellschaft.
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Wir freuen uns über Verstärkung in der Geschäftsstelle des BIVA-Pflegeschutzbunds.
Heidi Schmidt ist nun die erste Ansprechpartnerin, wenn Sie uns anrufen. Die gelernte Industriekauffrau kümmert sich neben den allgemeinen Geschäftsstellentätigkeiten insbesondere um die Mitgliederverwaltung. Sie hat Erfahrung im Vertrieb und in der Assistenz der Geschäftsleitung. Sie erreichen Frau Schmidt unter Telefon 0228-909048-0 oder E-Mail info@biva.de.
Seit Mitte Juli kann sich auch die Presseabteilung des BIVA-Pflegeschutzbunds über Verstärkung freuen. Die Medienwissenschaftlerin und gelernte Krankenschwester Maria Sievers kümmert sich zukünftig zusammen mit Dr. David Kröll um Pressekontakte, Artikel und die Vereinskommunikation. Sie erreichen Frau Sievers unter Telefon 0228-909048-27 und E-Mail
maria.sievers@biva.de.
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