BIVA e.V.
BIVA - Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
die letzte Newsletter-Ausgabe des Jahres ist dem Thema "Psychopharmaka in der Pflege" gewidmet, das uns in den letzten Monaten zunehmend beschäftigt hat.
Das Team des BIVA-Pflegeschutzbundes wünscht allen Mitgliedern, Leserinnen und Lesern ein frohes und erholsames Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2024!

Psychopharmaka in der Pflege
Was tun bei Verdacht auf unerlaubte Sedierung durch Medikamente?
BFH: Pflegebedingte Kosten auch in Pflege-WG steuerlich absetzbar
BIVA-Aktion für bessere Pflege in Berlin
Geschenkspende zu Weihnachten
BIVA-Geschäftsstelle schließt zwischen den Jahren
Beschluss der Vereinten Nationen: Verbot von Altersdiskriminierung
Armut ist ein Risiko für die soziale Integration Älterer
400 Angebote gegen Einsamkeit in Deutschland online
Berlin: „Mein-Technik-Finder“ für Pflegebedürftige
Das besondere Thema

Psychopharmaka in der Pflege

Psychopharmaka sind Medikamente, die auf das Gehirn bzw. das zentrale Nervensystem wirken und vom Arzt verordnet werden müssen. Sie haben verschiedene Wirkungsweisen und können unerwünschte Nebenwirkungen hervorrufen, auf die Personal und Angehörige achten sollten. Die Gabe von Psychopharmaka mit dem Ziel der Sedierung gilt als freiheitsentziehende Maßnahme und erfordert die Zustimmung des Patienten oder eine richterliche Genehmigung. Trotz der strengen Regelung werden offenbar immer mehr sedierende Mittel in allen Pflegesettings verabreicht. Eine bedenkliche Entwicklung, die mit dem Fachkräftemangel zusammenhängt. mehr

Verdacht auf unerlaubte Sedierung durch Medikamente – So kann man vorgehen

Immer wieder kommt es vor, dass sedierende (beruhigende) Medikamente an Pflegebedürftige verabreicht werden, ohne dass sie verordnet bzw. als freiheitsentziehende Maßnahme richterlich genehmigt wurden – Ärzte verordnen auf Zuruf, die Medikamente einzelner Bewohner:innen werden auch für andere verwendet oder Bedarfsmedikation wird allzu freigiebig vergeben. So ähnlich war es vermutlich auch im BIVA-Beratungsfall von Frau S. aus Berlin: Frau S., 78 Jahre alt, lebte in einer Berliner Pflege-WG. Das Fallbeispiel zeigt aber auch, wie man in der Situation vorgehen kann. mehr
Urteile
BIVA - Urteile

BFH: Pflegebedingte Kosten auch in Pflege-WG steuerlich absetzbar

Aufwendungen für die krankheits-, pflege- und behinderungsbedingte Unterbringung in einer Pflegewohngemeinschaft können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Der schwerbehinderte Kläger mit Pflegegrad 4 machte die Aufwendungen für die Unterbringung in einer Pflege-WG als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommenssteuergesetz geltend. Als das Finanzamt die Anerkennung ablehnte, klagte er und bekam vom Bundesfinanzhof Recht. mehr
BIVA-Intern
BIVA-Jubiläum: 40 Jahre – erfolgreich für Selbstbestimmtheit im Alter

BIVA-Aktion für bessere Pflege in Berlin

8. Dezember 2023, SPD-Parteitag im CityCube, Berlin: Trotz Kälte und Bahnchaos empfing BIVA-Vorsitzender Dr. Manfred Stegger zusammen mit Mitstreitern von BIVA und Bündnis für gute Pflege die SPD-Delegierten vor dem Eingang. Jede/r erhielt ein 'Zukunft der Pflege'-Paket mit politischen Forderungen zur Pflege und einer XL-Windel für den langen Parteitag.
Symbolbild Geschenkspende

Geschenkspende zu Weihnachten

Pünktlich zum Fest haben wir unsere Spendenseite um eine neue Spendenmöglichkeit ergänzt, die sich wunderbar als Weihnachtsgeschenk eignet. Suchen Sie noch ein Geschenk für eine Person, die bereits alles hat oder lieber anderen als sich selbst etwas Gutes tun möchte? Dann ist eine Spende für den BIVA-Pflegeschutzbund vielleicht genau das Richtige. Zum Dank erhalten Sie eine exklusive Urkunde, die Sie dem Beschenkten überreichen können. mehr

BIVA-Geschäftsstelle schließt zwischen den Jahren

Die BIVA-Geschäftsstelle bleibt vom 23.12.2023 bis zum 01.01.2024 geschlossen. Ab Dienstag, 02.01.2024, sind wir wieder wie gewohnt erreichbar.
Aus der Presse

Beschluss der Vereinten Nationen: Verbot von Altersdiskriminierung

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) in Genf hat am 11. Oktober eine Resolution zu den Menschenrechten Älterer verabschiedet, die der BIVA-Pflegeschutzbund und die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen begrüßen. In dieser Resolution verurteilen die Staaten jede Form von Gewalt gegen und Missbrauch und Vernachlässigung von älteren Menschen. Es wurde eine weitere Resolution zum Thema Pflege und Unterstützung beschlossen.

Armut ist ein Risiko für die soziale Integration Älterer

Das Einsamkeitsrisiko von älteren Menschen, die als armutsgefährdet gelten, ist höher als bei Gleichaltrigen mit mittleren und hohen Einkommen. Das zeigen Daten der Studie Deutscher Alterssurvey (DEAS), einer Langzeitstudie des DZA (Deutsches Zentrum für Altersfragen). Die Ungleichheit in der sozialen Integration zeigt sich auch in anderen Bereichen: Menschen, die von Armut betroffen sind, haben kleinere Netzwerke, sind seltener ehrenamtlich aktiv und betreuen seltener Enkelkinder.

400 Angebote gegen Einsamkeit in Deutschland online

Die Online-Angebotslandkarte des Kompetenznetzes Einsamkeit (KNE) bietet mehr als 400 Angebote gegen Einsamkeit in Deutschland. Interessierte finden über eine Suchmaske telefonische, digitale und Angebote vor Ort in ihrer Umgebung. Verbände und Initiativen können ihr Projekt gegen Einsamkeit jederzeit in die Landkarte eintragen. mehr

Berlin: „Mein-Technik-Finder“ für Pflegebedürftige

Wie finden Pflegebedürftige das passende technische Hilfsmittel zur Entlastung und Unterstützung? Das neue Portal der Abteilung Pflege der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege führt Suchende in drei einfachen Schritten zum Ziel. Aktuell bietet das im Aufbau befindliche Portal Informationen zu technischen Hilfsmitteln für die Bereiche Sturz und Verwirrtheit – wie zum Beispiel im Fall von Demenz. mehr
Mit freundlichen Grüßen

Ihr BIVA-Team
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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V.
Amtsgericht Bonn | Vereinsregister No. 3939