Immer wieder kommt es vor, dass sedierende (beruhigende) Medikamente an Pflegebedürftige verabreicht werden, ohne dass sie verordnet bzw. als freiheitsentziehende Maßnahme richterlich genehmigt wurden – – Ärzte verordnen auf Zuruf, die Medikamente einzelner Bewohner:innen werden auch für andere verwendet oder Bedarfsmedikation wird allzu freigiebig vergeben. So ähnlich war es vermutlich auch im BIVA-Beratungsfall von Frau S. aus Berlin:
Frau S., 78 Jahre alt, lebte in einer Berliner Pflege-WG. Sie ist an Demenz erkrankt und hat Pflegegrad 3. Ihre beiden Töchter besuchen sie regelmäßig und stellen die ärztliche Versorgung sicher.
Über mehrere Monate bemerkten die Töchter bei ihrer Mutter auffällige Symptome wie Müdigkeit, Bewusstseinsstörungen, Blutdruckschwankungen und Gangstörungen. Zur Klärung konsultierten sie einen Internisten, einen Kardiologen und einen Neurologen, die aber jeweils keine eindeutige Diagnose stellen konnten. Daraufhin entstand der Verdacht, die Mutter habe vom Pflegepersonal sedierende Medikamente erhalten, die nicht verschrieben worden waren.
Gleichzeitig bot sich in der Pflege-WG eine instabile Situation mit fehlendem Fachpersonal, fehlender Teamleitung und hoher Fluktuation. Die Medikamente aller Bewohner:innen wurden in einem nicht verschlossenen Schrank gelagert und waren für jeden zugänglich. Als sich zu alledem noch ein nächtlicher Zwischenfall ereignet hatte, wo die Pflegekraft weder für die Bewohner noch von außen erreichbar war, baten die Töchter die BIVA-Rechtsberatung um Rat für das weitere Vorgehen.
Sie erfuhren, dass es durchaus legitim ist, ihrem Verdacht auf Sedierung der Mutter nachzugehen. Eine der Töchter wusste von der Haaranalyse als geeignetes Mittel, um Medikamente im Körper nachzuweisen. Tatsächlich bestätigte die Untersuchung den Verdacht: Es wurde ein Antidepressivum nachgewiesen, das der Mutter nie verordnet worden war.
Die Leitung der Pflege-WG sagte zu, die betroffene Pflegekraft nicht weiter zu beschäftigen und die nächtliche Versorgung von nun an sicherzustellen. Trotzdem erschien den Töchtern von Frau S. die weitere Unterbringung ihrer Mutter in der Pflege-WG nicht mehr sicher. Glücklicherweise fanden sie innerhalb kurzer Zeit einen Platz im Pflegeheim für sie.
BIVA-Tipp für Betroffene
Wenn ein pflegebedürftiger Angehöriger plötzlich ungewöhnliche Symptome wie starke Müdigkeit, Benommenheit oder Seh- bzw. Gangstörungen zeigt, sollte man handeln. Mögliche Wege sind die Kontaktaufnahme zum Pflegepersonal bei bestehendem Vertrauensverhältnis oder die Konsultation des Hausarztes. Gegebenenfalls überweist dieser zum Facharzt. Hat man einen begründeten Verdacht, dass unerlaubte Medikamentengabe vorliegt, sollte man diesem auf jeden Fall nachgehen. Wenn der behandelnde Arzt aus Kostengründen keine Untersuchung veranlasst, kann man wie in unserem Fallbeispiel auch selbst aktiv werden.
Eine Haaranalyse bietet Vorteile im Vergleich zu Blut- und Urinproben. Erstens ist die Gewinnung der Probe deutlich einfacher, weil man nur eine Haarsträhne abschneiden muss. Zweitens lässt sich die Haarprobe auf mehr Substanzen testen und drittens können Substanzen je nach Haarlänge über einen längeren Zeitraum nachgewiesen werden als in Blut oder Urin.

Anbieter von toxikologischen Screenings lassen sich durch Internetrecherche schnell finden. Man erhält ein Probenset mit genauer Anleitung für die Entnahme. Die Ergebnisse werden nach ein bis zwei Wochen per Post zugeschickt.



