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Liebe Leserinnen und Leser,
erfahren Sie in dieser Ausgabe:
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Seit 1. Juli 2026: Neues Qualitätssystem für die ambulante Pflege
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Seit dem 1. Juli 2026 gelten die neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) des Medizinischen Dienstes Bund, Teil 1a für ambulante Pflegedienste, Teil 1b für ambulante Betreuungsdienste. Das neue Qualitätsprüfungssystem stellt die tatsächliche Versorgung in den Mittelpunkt, nicht mehr die Dokumentation. Es ersetzt die Schulnoten durch vier Stufen von A bis D und erhebt auch die Folgen eines Mangels.
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Kommentar: Qualitätsdarstellung für ambulante Pflege: beschränkte Entscheidungshilfe
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Die neuen Qualitätsprüfungen versprechen mehr Transparenz und eine realitätsnähere Bewertung der Versorgungsqualität in der ambulanten Pflege. Als Entscheidungshilfe für Pflegeempfangende und ihre Angehörigen stößt die Darstellung der Ergebnisse jedoch an deutliche Grenzen. Für Informationssuchende können neue Fragen entstehen. Die Antworten darauf erschließen sich nicht zwangsläufig aus der Darstellung der Prüfergebnisse.
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Pflege-WG: Keine Übertragung des Anspruchs gegen Sozialhilfeträger nach Tod des Bewohners
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In Pflegewohngemeinschaften findet dann keine Übertragung des Anspruchs gegen den Sozialhilfeträger nach dem Tod des Leistungsbeziehers (Bewohners) statt, wenn es sich nicht um eine Einrichtung handelt, bei der sämtliche Leistungen einschließlich des Wohnens in die Verantwortung eines Trägers fallen. Das ist in der Regel bei Pflege-WGs nicht der Fall, sondern in Pflegeheimen.
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Personelle Veränderungen in der Geschäftstelle
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Personell hat sich bei der BIVA in den letzten Wochen einiges getan. Unser Leiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dr. David Kröll, hat die BIVA zum 1. September nach zwölf Jahren verlassen und verabschiedet sich persönlich: „Der Abschied vom BIVA-Pflegeschutzbund fällt mir nicht leicht und zugleich freue ich mich auf eine neue berufliche Aufgabe. Ich nehme viele wertvolle Erfahrungen und Begegnungen mit und danke den Mitgliedern, Kolleginnen und Kollegen sowie allen Wegbegleitern für den langjährigen Austausch und die gute Zusammenarbeit.“ Kröll hat nicht nur den öffentlichen Auftritt der BIVA geprägt und weiterentwickelt, sondern auch entscheidend dazu beigetragen, den Verein in seiner heutigen Stellung zu stärken. Durch sein Engagement, seine ruhige Art und verlässliche Hilfsbereitschaft auch in stressigen Momenten, war er für alle Kolleg:innen stets ein geschätzter Ansprechpartner. Wir danken David herzlich für sein langjähriges Engagement und wünschen ihm alles Gute für seinen weiteren Weg. In seine Fußstapfen tritt Kathrin Schenk, die seit August bei der BIVA tätig ist.
Seit September ergänzt außerdem Rukiye Mesci das BIVA-Team, die bei allen Anliegen in der Telefonzentrale weiterhilft. Der jüngste Neuzugang ist Verena Angermann, die seit Oktober das Büromanagement übernimmt. Wir freuen uns sehr, alle drei im Team begrüßen zu dürfen und wünschen ihnen einen guten Start und viel Erfolg bei ihren neuen Aufgaben.
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Veranstaltungshinweis
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Aktuell bieten wir wieder verschiedene Online-Vorträge rund um Pflegethemen in unserer BIVA-Akademie an. Am 19. Oktober startet die Veranstaltungsreihe “Pflege - Was nun?”. In zehn Vorträgen vermitteln unsere Referent:innen einen Überblick über die drängendsten Probleme, wenn man plötzlich mit Pflegebedürftigkeit konfrontiert wird. Im November findet außerdem erneut unsere dreiteilige Online-Schulung für Heimbeiräte statt. Darin vermitteln wir Bewohnerinnen und Bewohnern, Angehörigen und Unterstützern die nötigen Grundlagen, um ihre Mitwirkungsaufgaben erfolgreich wahrzunehmen.
Alle Veranstaltungen sowie nähere Infos und Anmeldemöglichkeiten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.
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ZQP veröffentlicht Kurzratgeber zu Merkmalen guter Pflegeberatung
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Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat einen kostenfreien Kurzratgeber zur professionellen Pflegeberatung veröffentlicht. Der Ratgeber benennt zehn konkrete Merkmale guter Beratung. Dazu gehört, Informationen zu Ansprüchen, Leistungen und Pflegeangeboten sollen ausführlich und nachvollziehbar sein, Fragen hilfreich beantwortet werden. Zudem muss Beratung aktiv bei der Auswahl und beim Erhalt passender Leistungen und Hilfen begleiten.
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BGH: Heime dürfen TV-Signale weiterleiten
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Seniorenwohnheime dürfen per Satellit empfangene Fernseh- und Hörfunksignale ohne zusätzliche Lizenz an die Zimmer ihrer Bewohner:innen weiterleiten. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und folgte damit einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Geklagt hatten die Verwertungsgesellschaft Gema für Musikschaffende und Corint Media für die Sendeunternehmen.
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Ba-Wü: Hitzeschutz-Leuchtturmprojekt
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In Esslingen fließen Millionen Euro in die Klimaanpassung eines Pflegeheims der Diakonie. Finanziell ist das ein Kraftakt, Teile der Refinanzierung müssen die Heimbewohner tragen. Denn: Fassadenbegrünung, Hitzeschutz, klimaneutrale Wärmeversorgung oder Energieautarkie werden im Refinanzierungssystem nicht ausreichend berücksichtigt. Um das zu ändern, müsste das Sozialrecht geändert werden. Nur dann müssten sich die Kostenträger an den Investitionen für alle energetischen Sanierungen beteiligen.
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NRW: 50 Millionen Euro für Hitzeschutz in Heimen
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Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium legt drei Förderprogramme mit einem Gesamtvolumen von 286,6 Millionen Euro für den Hitzeschutz auf. Für Klimatisierungsmaßnahmen in Pflegeeinrichtungen sollen laut Mitteilung 50 Millionen Euro bereitstehen. Aus dem Programm sollen in Pflegeheimen fest installierte Klimageräte sowie Kühldecken und -segel finanziert werden, mobile Klimageräte nur ausnahmsweise.
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BIVA e.V. | Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn
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