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Die geriatrische oder altersmedizinische Rehabilitation ist eine spezielle Form der Rehabilitation für ältere Menschen nach einem Unfall, einer Krankheit oder auch bei chronischen Erkrankungen wie etwa Herzinsuffizienz oder Rheuma. Sie dauert in der Regel drei Wochen. Voraussetzungen sind, dass man mindestens 70 Jahre alt ist und mindestens zwei Erkrankungen vorliegen (Multimorbidität).
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Während in anderen Bundesländern die Gesetze verbessert und die Rechte von Bewohnervertretungen gestärkt werden, geht Baden-Württemberg einen gegenteiligen Weg: Im Rahmen einer sogenannten „Entlastungsallianz“ wird vorgeschlagen, die Heimmitwirkungsverordnung ersatzlos zu streichen. Dies würde bedeuten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner faktisch keine gesetzlich geregelte Möglichkeit mehr haben, ihren Alltag aktiv mitzugestalten und sich gegen Fehlentwicklungen zu wehren.
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Wer berichtet über den BIVA-Pflegeschutzbund? Zu welchen Themen sind wir aktuell in Zeitungen, Radio oder TV zu sehen oder hören? Ab sofort gibt es auf der BIVA-Homepage eine Auswahl aus unserem Pressespiegel
Haben Sie uns in der Presse entdeckt? Dann freuen wir uns über eine kurze Nachricht an presse@biva.de. Vielen Dank!
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Die Pflegekassen müssen ihre Versicherten umfassend über Angebote zur Unterstützung im Alltag beraten. Das betrifft sowohl Leistungen, die unmittelbar im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt sind, als auch auf Unterstützungsangebote, für die eine Anerkennung nach Landesrecht erforderlich ist.
Bundessozialgericht (BSG), Entscheidung vom 30.08.2023 – Aktenzeichen B 3 P 4/22 R
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Ein bedeutender Wechsel beim BIVA-Pflegeschutzbund: Nach zwölf engagierten Jahren übergibt Dr. Manfred Stegger den Vorsitz an Stephan Löchler. Der neue Vorsitzende bringt nicht nur viel Führungserfahrung mit, sondern auch persönliche Einblicke in die Pflegepraxis. Die BIVA bleibt damit auf Kurs – für mehr Transparenz, Mitbestimmung und die Rechte der Pflegebedürftigen.
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Beim Seniorentag 2025 in Mannheim war der BIVA-Pflegeschutzbund stark vertreten, wobei der Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz am BIVA-Stand besonders hervorstach. Scholz dankte dem scheidenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Manfred Stegger und der Leiterin Recht, Ulrike Kempchen, für ihren Einsatz für pflegebetroffene Menschen. Ein zentrales Anliegen des BIVA war der Protest gegen die geplante Abschaffung der Heimmitwirkung in Baden-Württemberg, den Dr. Stegger auch während einer Rede des Sozialministers zum Ausdruck brachte. Ulrike Kempchen hielt zudem einen gut besuchten Vortrag über Verbraucherschutz im Pflegebereich, der auf großes Interesse stieß.
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Der Vortrag von BIVA-Juristin Ulrike Kempchen stieß auf großes Interesse. Viele waren überrascht, dass es überhaupt Verbraucherschutz in der Pflege gibt. Im Fokus stand die Frage, ob Pflegebedürftige als Verbraucher gelten – was laut BGB zutrifft. Deutlich wurde: In der ambulanten Pflege gibt es weniger Schutz als in stationären Einrichtungen, wo das WBVG gilt. Anhand von Praxisbeispielen wurden Probleme wie Kündigungen und fehlende Beschwerdemöglichkeiten aufgezeigt. Fazit: Rechte müssen nicht nur bestehen, sondern auch bekannt sein.
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