BIVA e.V.
BIVA - Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
lesen Sie in dieser Ausgabe:

Geriatrische Rehabilitation
Reha für Rentner und pflegende Angehörige
Baden-Württemberg plant Abschaffung der Mitwirkungsverordnung – BIVA kämpft dagegen!
Neu: BIVA-Pressespiegel online
BSG: Pflegekassen müssen über Unterstützungsangebote nach Landesrecht informieren
Neuer BIVA-Vorstand: Danke, Dr. Stegger – Willkommen, Herr Löchler!
Deutscher Seniorentag 2025: BIVA-Pflegeschutzbund bekommt hohen Besuch
Verbraucherschutz in der Pflege – Vortrag beim Deutschen Seniorentag
Das besondere Thema

Geriatrische Rehabilitation

Die geriatrische oder altersmedizinische Rehabilitation ist eine spezielle Form der Rehabilitation für ältere Menschen nach einem Unfall, einer Krankheit oder auch bei chronischen Erkrankungen wie etwa Herzinsuffizienz oder Rheuma. Sie dauert in der Regel drei Wochen. Voraussetzungen sind, dass man mindestens 70 Jahre alt ist und mindestens zwei Erkrankungen vorliegen (Multimorbidität). mehr

Reha für Rentner und pflegende Angehörige

Es gibt noch weitere Möglichkeiten der Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern, Krankheiten vorzubeugen oder auch bei bestehender medizinischer Notwendigkeit. Hier geht es zur Reha für Ältere oder Rentner und hier zur Reha für pflegende Angehörige.
Aus der Presse
Mann im Rollstuhl vor wackliger Brücke

Baden-Württemberg plant Abschaffung der Mitwirkungsverordnung – BIVA kämpft dagegen!

Während in anderen Bundesländern die Gesetze verbessert und die Rechte von Bewohnervertretungen gestärkt werden, geht Baden-Württemberg einen gegenteiligen Weg: Im Rahmen einer sogenannten „Entlastungsallianz“ wird vorgeschlagen, die Heimmitwirkungsverordnung ersatzlos zu streichen. Dies würde bedeuten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner faktisch keine gesetzlich geregelte Möglichkeit mehr haben, ihren Alltag aktiv mitzugestalten und sich gegen Fehlentwicklungen zu wehren. mehr

Neu: BIVA-Pressespiegel online

Wer berichtet über den BIVA-Pflegeschutzbund? Zu welchen Themen sind wir aktuell in Zeitungen, Radio oder TV zu sehen oder hören? Ab sofort gibt es auf der BIVA-Homepage eine Auswahl aus unserem Pressespiegel
Haben Sie uns in der Presse entdeckt? Dann freuen wir uns über eine kurze Nachricht an presse@biva.de. Vielen Dank!
Urteile
BIVA - Urteile

BSG: Pflegekassen müssen über Unterstützungsangebote nach Landesrecht informieren

Die Pflegekassen müssen ihre Versicherten umfassend über Angebote zur Unterstützung im Alltag beraten. Das betrifft sowohl Leistungen, die unmittelbar im Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt sind, als auch auf Unterstützungsangebote, für die eine Anerkennung nach Landesrecht erforderlich ist.
Bundessozialgericht (BSG), Entscheidung vom 30.08.2023 – Aktenzeichen B 3 P 4/22 R mehr
BIVA-intern
Handshake zwischen Manfred Stegger und Stephan Löchler

Neuer BIVA-Vorstand: Danke, Dr. Stegger – Willkommen, Herr Löchler!

Ein bedeutender Wechsel beim BIVA-Pflegeschutzbund: Nach zwölf engagierten Jahren übergibt Dr. Manfred Stegger den Vorsitz an Stephan Löchler. Der neue Vorsitzende bringt nicht nur viel Führungserfahrung mit, sondern auch persönliche Einblicke in die Pflegepraxis. Die BIVA bleibt damit auf Kurs – für mehr Transparenz, Mitbestimmung und die Rechte der Pflegebedürftigen. mehr

Seniorentag 2025: BIVA-Pflegeschutzbund bekommt hohen Besuch

Beim Seniorentag 2025 in Mannheim war der BIVA-Pflegeschutzbund stark vertreten, wobei der Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz am BIVA-Stand besonders hervorstach. Scholz dankte dem scheidenden Vorstandsvorsitzenden Dr. Manfred Stegger und der Leiterin Recht, Ulrike Kempchen, für ihren Einsatz für pflegebetroffene Menschen. Ein zentrales Anliegen des BIVA war der Protest gegen die geplante Abschaffung der Heimmitwirkung in Baden-Württemberg, den Dr. Stegger auch während einer Rede des Sozialministers zum Ausdruck brachte. Ulrike Kempchen hielt zudem einen gut besuchten Vortrag über Verbraucherschutz im Pflegebereich, der auf großes Interesse stieß. mehr

Verbraucherschutz in der Pflege – Vortrag beim Deutschen Seniorentag

Der Vortrag von BIVA-Juristin Ulrike Kempchen stieß auf großes Interesse. Viele waren überrascht, dass es überhaupt Verbraucherschutz in der Pflege gibt. Im Fokus stand die Frage, ob Pflegebedürftige als Verbraucher gelten – was laut BGB zutrifft. Deutlich wurde: In der ambulanten Pflege gibt es weniger Schutz als in stationären Einrichtungen, wo das WBVG gilt. Anhand von Praxisbeispielen wurden Probleme wie Kündigungen und fehlende Beschwerdemöglichkeiten aufgezeigt. Fazit: Rechte müssen nicht nur bestehen, sondern auch bekannt sein. mehr
Mit freundlichen Grüßen

Ihr BIVA-Team
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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V.
Amtsgericht Bonn | Vereinsregister No. 3939