Reha für pflegende Angehörige
Das Wichtigste in Kürze
- Voraussetzungen: medizinische Notwendigkeit liegt vor und der gepflegte Angehörige hat einen Pflegegrad
- Der Haus-/Facharzt unterstützt bei der Antragstellung an die Krankenkasse
Seit 2013 haben pflegende Angehörige einen Anspruch auf eine ambulante oder stationäre Reha, wenn die medizinische Notwendigkeit vorliegt. Voraussetzung ist, dass der gepflegte Angehörige einen Pflegegrad hat. Häufige Gründe für eine Reha sind chronische Rückenschmerzen oder Erschöpfung. Handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme, um Krankheiten zu verhindern, kann eine Kur beantragt werden. Nach Möglichkeit sollte eine Einrichtung speziell für pflegende Angehörige gewählt werden.
Reha für pflegende Angehörige: Beantragung, Ziele, Kostenübernahme
Empfehlenswert ist ein Gespräch mit dem Hausarzt, welche Maßnahme beantragt werden soll.
Auch Reha-Beratungsstellen oder die Kurberatung für pflegende Angehörige www.kuren-fuer-pflegende-angehoerige.de/ helfen weiter. Der Hausarzt unterstützt beim Ausfüllen des Reha-Antrags und sorgt dafür, dass die entscheidenden Kriterien aufgenommen werden.
Ziele der Reha für pflegende Angehörige sind körperliche Erholung und Prävention, psychische Stabilisierung, Vermittlung von pflegerischen Techniken und die Förderung der Selbstfürsorge.
Wie bei allen Reha-Maßnahmen übernimmt für Berufstätige die Rentenversicherung und für Rentner die Krankenkasse die Kosten – bei Privatversicherten abhängig vom gewählten Tarif. In der Regel dauert eine Reha drei Wochen und kann alle vier Jahre genehmigt werden.
Wie ist die gepflegte Person während der Reha versorgt?
Für die Versorgung des gepflegten Angehörigen während der Reha kann die Kurzzeitpflege oder die Verhinderungspflege genutzt werden. Seit dem 1. Juli 2024 ist es auch möglich, die gepflegte Person gleichzeitig in der gewählten Rehaklinik versorgen zu lassen. Oftmals ist ein Abstand voneinander empfehlenswert, das sollte man individuell entscheiden.



