Beratungsfall der Woche
„Meine Schwiegermutter lebt in einer Einrichtung in der Nähe von Düsseldorf. Der Einrichtungsträger hatte eine rückwirkende Erhöhung der Investitionskosten von teilweise mehr als 7.000,00 Euro pro Bewohner/in geltend gemacht. Die Juristen aus dem BIVA-Beratungsdienst haben festgestellt, dass sie nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Dadurch mussten die Bewohnerinnen und Bewohner keine Zahlung für den rückwirkenden Zeitraum leisten. Das war eine große Erleichterung, denn die horrende Nachforderung von 1,5 Mio. Euro hatte die meisten Bewohnerinnen und Bewohner sowie ihre Angehörigen geschockt. Ohne die professionelle und kompetente Hilfe der BIVA-Juristen hätten wir uns nicht dagegen wehren können. Herzlichen Dank an Herrn Sutorius und seine Kollegen, die immer ansprechbar waren und uns fachkundig unterstützt haben.“
Rolf Brockmeyer, BIVA-Mitglied aus Haan
Die letzten Kommentare zu Anbietern
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