BIVA e.V.
BIVA - Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen Ihnen und Ihren Familien erholsame Feiertage und einen guten Start in 2025.
Danke für Ihre Unterstützung.
Lesen Sie in dieser Ausgabe:

Finanzierung der Versorgung in einer Pflege-WG - Eine unübersichtliche Lage
OLG Düsseldorf: Formelle Voraussetzungen an die Begründung eines Erhöhungsverlangen nach § 9 Abs. 2 WBVG sind nicht hoch
Mitwirkung in BW: Unterschriftenaktion gegen den Gesetzesentwurf
Anleitung zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)
„Plaudernetz“: Neues Angebot für gute Gespräche und gegen Einsamkeit
Ein Jahreswechsel mit personellen Veränderungen
Das besondere Thema

Finanzierung der Versorgung in einer Pflege-WG - Eine unübersichtliche Lage

Pflegebedürftige finden in einer Pflege-Wohngemeinschaft (Pflege-WG) eine Alternative zum Pflegeheim. Trotz umfangreicher Betreuungsleistungen sind Pflege-WGs rechtlich ambulant und nicht stationär - was oft zu hohen Kosten führt. In der Praxis weichen die Abläufe in den einzelnen Bundesländern stark voneinander ab, was eine klare Finanzierungssituation erschwert. Wer eine Pflege-WG ins Auge fasst, sollte frühzeitig Klarheit über die konkreten Leistungen und Abläufe erhalten, um ein finanziell tragbares Modell zu finden. mehr
Urteile
BIVA - Urteile

OLG Düsseldorf: Formelle Voraussetzungen an die Begründung eines Erhöhungsverlangen nach § 9 Abs. 2 WBVG sind nicht hoch

Das OLG Düsseldorf fällt ein Urteil mit gravierender, negativer Auswirkung auf den Verbraucherschutz von Pflegeheimbewohnern: Die Formulierung in der Begründung eines Erhöhungsverlangens nach § 9 Abs. 2 WBVG, die Kosten würden „zu gleichen Teilen auf alle Bewohner der Einrichtung“ verteilt, ist eindeutig und als Angabe eines Umlagemaßstabs ausreichend. Hinsichtlich der Kostensteigerungen genügen ebenfalls schlagwortmäßige Angaben. Eine nähere Aufgliederung der einzelnen Kostenpositionen ist nicht erforderlich. Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2025 – Aktenzeichen I-20 U 48/24 mehr
Aus der Presse
Ein Mann im Rollstuhl überquert vorsichtig eine brüchige Brücke, die von einem Paragrafenzeichen beschwert ist - KI-generiert mit Dall-E

Mitwirkung in Baden-Württemberg: Unterschriftenaktion gegen den Gesetzesentwurf

Die BW Regierung plant mit dem Teilhabe und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) Bürokratie abzubauen – ein Ziel, das wir unterstützen. Doch der Entwurf verzichtet auf zentrale Schutz und Mitwirkungsrechte von Menschen mit Pflegebedarf, Demenz und Behinderung. Aus diesem Grund richtet ein Bündnis der BIVA mit 13 weiteren Verbänden eine landesweite Unterschriftenaktion aus. Wir fordern, dass Bürokratieabbau nicht zur Rückkehr aus staatlicher Verantwortung führt. Unterschreiben Sie hier.
Weitere Infos

Anleitung zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Viele Menschen wollen ihre elektronische Patientenakte (ePA) nutzen, haben aber bereits Schwierigkeiten beim Zugang. Das BAGSO-Projekt „Digital+Vital“ hat eine leicht verständliche Anleitung für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht. mehr

Neues Angebot für gute Gespräche und gegen Einsamkeit: Das deutschlandweite „Plaudernetz“

Die Gesprächsplattform „Plaudernetz“ des Malteser Hilfsdienstes in Kooperation mit der Deutschen Telekom ist deutschlandweit unter Tel. 0800 / 330 1111 erreichbar. Ziel ist es, Einsamkeit und sozialer Isolation durch unkomplizierte, menschliche Gespräche zu begegnen – generationsübergreifend und niedrigschwellig. mehr
BIVA intern
BIVA-Jubiläum: 40 Jahre – erfolgreich für Selbstbestimmtheit im Alter

Ein Jahreswechsel mit personellen Veränderungen

Zum Jahreswechsel heißt es bei uns Abschied nehmen, danken – und zugleich nach vorn blicken: Es stehen gleich mehrere personelle Wechsel an.
Unser langjähriger Jurist Markus Sutorius verabschiedet sich in den Ruhestand. Ganz loslassen wird er den Verein jedoch nicht: Als stellvertretender Vorsitzender bleibt er uns weiterhin erhalten – darüber freuen wir uns sehr.
Nach zehn Jahren verlässt zudem unsere Geschäftsführerin Frauke von Hagen den Verein. In dieser Zeit hat sie die BIVA entscheidend mitgeprägt. Sie hat Strukturen modernisiert, Arbeitsbereiche weiterentwickelt und vieles auf den Weg gebracht, was heute selbstverständlich erscheint. Besonders geschätzt wurde dabei ihre Art, Dinge klar, pragmatisch und zugleich menschlich anzugehen. Für ihr großes Engagement danken wir ihr herzlich und wünschen ihr für ihren weiteren Weg alles Gute.
Ab Januar 2026 übernimmt Olena Moor das Büromanagement. Wir freuen uns sehr, sie im Team begrüßen zu dürfen, und wünschen ihr einen guten Start sowie viel Erfolg bei ihren neuen Aufgaben. Die Geschäftsführungsaufgaben nimmt unser erster Vorsitzender Stephan Löchler wahr.
Mit freundlichen Grüßen

Ihr BIVA-Team
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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V.
Amtsgericht Bonn | Vereinsregister No. 3939