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Sehr geehrte Damen und Herren,
lesen Sie in dieser Ausgabe:
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
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Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 können für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und Person erhalten. Gefördert werden bauliche Anpassungen, die die häusliche Pflege erleichtern oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen – etwa Badumbauten, Türverbreiterungen, Rampen oder Treppenlifte. Auch Reparaturen und Wartungen können unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. In ambulant betreuten Pflege-WGs sind sogar Zuschüsse von bis zu 16.720 Euro möglich. Der Beitrag erklärt außerdem, welche Maßnahmen förderfähig sind, warum der Zuschuss oft nur nachrangig greift, welche Besonderheiten in Mietwohnungen gelten und worauf bei Antragstellung und Fristen zu achten ist.
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Klimaanlage als wohnumfeldverbessernde Maßnahme
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Herr U. (77), schwer herzkrank und erblindet, benötigt dringend eine Klimaanlage, um die lebensbedrohliche Hitze in seinem Reihenhaus zu bekämpfen. Seine pflegende Ehefrau, ebenfalls 77 und erkrankt, leidet unter den extremen Temperaturen, die trotz Rollläden und Ventilatoren nicht sinken. Die Pflegekasse lehnte den Antrag auf Förderung ab – doch der BIVA-Pflegeschutzbund unterstützt ihn im Widerspruchsverfahren.
Der Fall zeigt, wie wichtig wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Klimaanlagen sind, um Pflegebedürftige vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. Doch selbst bei rechtlicher Grundlage bleibt die Umsetzung oft schwierig. Wie Sie ähnliche Anträge stellen und Widerspruch einlegen können, erfahren Sie in unserem Artikel.
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BSG: Wohnumfeldverbesserung auch in mehreren Baumaßnahmen möglich
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Ein privat versicherter Pflegebedürftiger war aufgrund eines schweren Schädel-Hirn-Traumas mit Pflegegrad 4 pflegebedürftig. Er hatte zuvor bereits einen Zuschuss der Pflegeversicherung für den Einbau eines Treppenliftes erhalten. Nun hatte er den Zuschuss für den Einbau einer videogestützten Türöffnungsanlage beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Es handele sich bei den beiden Baumaßnahmen um eine Gesamtmaßnahme, da sich die pflegerische Situation nicht verschlechtert habe.
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Kommende BIVA-Online-Veranstaltungen
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Wir weisen noch einmal auf unsere nächsten Online-Veranstaltungen hin und laden Sie herzlich dazu ein. Per Klick auf den Link gelangen Sie zur Veranstaltungsseite und Anmeldung.
Betreuung in der Pflegepraxis: Montag, 18. Mai, bis 22. Mai 2026, jeweils 10 bis 11 Uhr
BIVA-Dialog am 28. Mai 2026, 16 bis 17 Uhr:
„Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege – BEEP-G“
Beiratsarbeit, 3-teilig: 10., 17. Und 24. Juni, jeweils 15 bis 16.30 Uhr
BIVA-Dialog am 29. Juni 2026, 15 bis 16 Uhr:
„Das neue Qualitätsprüfungssystem für die ambulante Pflege ab 1. Juli 2026“
Hier finden Sie |
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19. Mai: Telefonaktion im Raum Köln/Bonn zum Tag der Pflege
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Mit Beteiligung der BIVA findet am 19. Mai 2026 zum Tag der Pflege wieder eine Telefonaktion für Fragen rund um die Themen Alter, Pflege, Demenz und Behinderung statt. Veranstalter ist das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz in Köln, das auch für Bonn, Leverkusen, den Rhein-Sieg-Kreis und den Rhein-Erft-Kreis zuständig ist. Insgesamt 42 Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen der Alten- und Behindertenhilfe stehen für die Beantwortung Ihrer Fragen bereit.
Wann? 19. Mai 2026 von 10:00-18:00 Uhr
Telefonnummern: 02203-3589510 und 02203-3589511
Das Regionalbüro nimmt zunächst alle Anrufe entgegen und verweist dann an die passenden Expert:innen. Zusätzlich werden unter den Anrufenden 5 Auszeiten für pflegende Angehörige verlost. Alle Infos unter
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Warkens Reformpläne belasten Pflegeheimbewohner
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Die bekannt gewordenen Reformpläne aus dem Bundesgesundheitsministerium könnten für viele Pflegeheimbewohner spürbare Mehrkosten bedeuten. Geplant ist offenbar, die Zuschläge zur Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile künftig später greifen zu lassen. Statt bereits nach zwölf Monaten sollen höhere Entlastungen erst nach 18 Monaten gewährt werden.
Was der Pflegeversicherung Milliardenersparnisse bringen würde, käme Pflegeheimbewohner teuer zu stehen: Nach Berechnungen des Deutschen Ärzteblatts würde die Eigenbeteiligung in den ersten zwei Jahren um rund 1.800 Euro steigen. Besonders problematisch: Rund drei Viertel der Pflegeheimbewohner leben weniger als zwei Jahre im Heim und würden von den späteren Zuschlägen kaum noch profitieren.
Die Pläne stehen damit im deutlichen Widerspruch zu früheren Ankündigungen, die Eigenanteile in der Pflege senken zu wollen. Statt Entlastung drohen vielen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zusätzliche Belastungen.
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DGG-Flyer informieren über Ernährung
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Die Arbeitsgruppe Ernährung und Stoffwechsel der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat zwei kostenlose Informationsflyer zu Mangelernährung und Proteinversorgung älterer Menschen veröffentlicht. Die Materialien richten sich an Betroffene und an Pflegeeinrichtungen. Beide Flyer stehen zum kostenlosen Download bereit:
Flyer Mangelernährung
Flyer Proteinversorgung
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ZQP-Ratgeber gibt Tipps gegen Sturzrisiko
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Für viele ältere Menschen mit eingeschränkter Gehfähigkeit ist der Rollator ein unverzichtbares Hilfsmittel. Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) gibt Tipps zur Handhabung in einem neuen Flyer, um das Sturzrisiko zu mindern.
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Bayern: Pflege-SOS-Hotline mehr genutzt
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Die zentrale Hotline „Pflege‑SOS Bayern“ für die anonyme Meldung von Missständen in Pflegeheimen ist seit der Gründung 2022 3.600-mal angerufen worden. 2025 gab es mit 1.073 Kontaktaufnahmen eine Steigerung um 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Durch mehrfache Anrufe zur gleichen Einrichtung seien laut Ministerium wiederholt systemische Mängel bei der Versorgung frühzeitig aufgefallen.
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BIVA e.V. | Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn Bildnachweis Collage Wohnumfeldverbesserung: KI generiert mit ChatGPT
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